Betriebsrenten-Reform öffnet Pensionsfonds für alle Firmen
23.01.2026 - 15:00:12Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland wird massiv vereinfacht. Mit dem neuen Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (2. BRSG) können erstmals auch tarifungebundene Unternehmen reine Beitragszusagen nutzen – ein Durchbruch für den Mittelstand.
Das Herzstück der Reform ist die Änderung von § 24 BetrAVG. Bisher war der Zugang zu den sogenannten Sozialpartnermodellen streng reglementiert. Nur Unternehmen mit einschlägigem Tarifvertrag oder besonders engen Beziehungen zu Gewerkschaften konnten teilnehmen. Diese Hürde ist nun gefallen.
Ab sofort gilt eine flexible Öffnungsklausel. Die Träger der Pensionsfonds – also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – dürfen selbst entscheiden, welche „Fremdfirmen“ sie aufnehmen. Ein Bäckerbetrieb könnte theoretisch dem Pensionsfonds der Energiebranche beitreten, wenn die Sozialpartner zustimmen.
„Die Macht der Zugangskontrolle liegt jetzt bei den Verhandlungspartnern, nicht mehr beim komplexen Nachweis der Tarifrelevanz“, erklärt ein Rechtsexperte. Genau diese Bürokratie hatte viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bisher abgeschreckt.
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Digitalisierung beschleunigt Prozesse
Parallel zur strukturellen Öffnung modernisiert das Gesetz veraltete Verwaltungsvorschriften. Die strenge Schriftform für viele bAV-Kommunikationen entfällt. Künftig reicht die Textform per E-Mail oder über digitale Portale.
Für Personalabteilungen und Versicherer bedeutet das eine enorme Entlastung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte die jährlichen Papierkosten auf Millionen Euro geschätzt. Die digitale Abwicklung soll insbesondere Opting-Out-Modelle vereinfachen, bei denen Arbeitnehmer automatisch eingeschlossen werden, sofern sie nicht widersprechen.
Nachbesserung der „Nahles-Rente“
Die Reform gilt als längst überfällige Reparatur des 2018 von Ex-Arbeitsministerin Andrea Nahles eingeführten Systems. Dessen Kernidee – reine Beitragszusagen ohne teure Garantien – war innovativ, blieb aber praktisch wirkungslos. Bis Ende 2025 gab es nur wenige Sozialpartnermodelle, etwa in Chemie- oder Energiebranche.
„Das alte Gesetz war zu starr und schloss den Großteil der deutschen Unternehmen aus“, so ein Kritiker. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhofft sich nun den versprochenen „Booster-Effekt“ für die betriebliche Vorsorge.
Branche begrüßt Reform – mit Vorbehalten
Die Reaktionen aus der Pensionswirtschaft sind überwiegend positiv. Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) begrüßt die Öffnung der Sozialpartnermodelle ausdrücklich. „Nur so erreichen wir die Beschäftigten in KMU“, betont ein Verbandsvertreter.
Doch es bleiben Herausforderungen. Die rechtliche Tür steht zwar offen, doch die praktische Umsetzung hängt vom Willen der bestehenden Fonds ab. Gewerkschaften könnten zögern, ihre ausgehandelten Pensionskonditionen ohne Gegenleistungen tarifungebundenen Firmen zu öffnen.
Zudem müssen Versicherer und Pensionskassen ihre Systeme für die neue, offene Kundschaft anpassen. Mit der seit 22. Januar 2026 geltenden Rechtsklarheit rechnet die Branche im zweiten Halbjahr mit einer Marketing-Offensive für den Mittelstand.
Der rechtliche Rahmen für eine breite, kapitalmarktorientierte Betriebsrente steht. Ob daraus höhere Pensionen für künftige Rentner werden, entscheidet sich jetzt an der Akzeptanz der deutschen Mittelstandsunternehmen.
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