Betriebsratswahlen bei Lieferdiensten: BAG-Urteil erschwert Mitbestimmung
29.01.2026 - 06:32:12Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Reine App-gesteuerte Lieferstandorte können keinen eigenen Betriebsrat wählen. Die Entscheidung setzt der Organisation von Arbeitnehmern in der Gig-Economy enge Grenzen.
Digitale Steuerung reicht nicht für Betriebsrat
In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Mitbestimmungsrechte in der Plattformökonomie neu definiert. Der Siebte Senat in Erfurt bestätigte, dass sogenannte „Remote-Cities“ von Essenslieferdiensten keinen eigenen Betriebsrat bilden dürfen. Entscheidend ist das Fehlen einer eigenständigen Leitung vor Ort.
Die betroffenen Standorte in Städten wie Braunschweig, Kiel und Bremen verfügten lediglich über Auslieferungsfahrer, deren Arbeit komplett über eine Smartphone-App gesteuert wird. Eine örtliche Personalverantwortung existierte nicht. „Die organisatorische Selbstständigkeit fehlt“, so die klare Ansicht der Richter. Damit wiesen sie die Rechtsbeschwerden mehrerer angefochtener Betriebsratswahlen zurück.
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Traditioneller Betriebsbegriff stößt an Grenzen
Das Urteil beruht auf einer strengen Auslegung des Betriebsverfassungsgesetzes. Dieses setzt für die Wahl eines Betriebsrats eine organisatorische Einheit mit eigener Leitungsmacht voraus. Die digital gesteuerten Liefergebiete erfüllten diese Kriterien nicht.
„Eine rein virtuelle Organisationseinheit genügt nicht“, stellt das Gericht fest. Entscheidend seien physische Leitungsstrukturen und die Befugnis, eigenständig über personelle oder soziale Angelegenheiten zu entscheiden. Da alle Managementfunktionen zentralisiert waren, fehlte es bereits am Mindestmaß an Eigenständigkeit für einen Betriebsteil.
Dämpfer für Gewerkschaften, Sicherheit für Unternehmen
Für Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter ist das Urteil ein Rückschlag. Es offenbart eine deutliche Regelungslücke im Arbeitsrecht, das auf traditionelle Betriebsstrukturen ausgelegt ist. Die Realität dezentraler, digitaler Arbeit wird kaum abgebildet.
Unternehmen der Gig-Economy erhalten hingegen Planungssicherheit. Sie können ihr Geschäftsmodell beibehalten, ohne an jedem kleinen Standort mit lokalen Betriebsräten rechnen zu müssen. Experten sehen nun den Gesetzgeber in der Pflicht: Der Betriebsbegriff muss dringend modernisiert werden.
Wo geht die Reise der Mitbestimmung hin?
Die Strategie für mehr Mitbestimmung muss nun neu gedacht werden. Statt auf lokale Betriebsräte könnte der Fokus auf Gesamtbetriebsräte für ganze Unternehmen liegen. Doch die Organisation einer stark fluktuierenden, geografisch verstreuten Belegschaft ist eine enorme Herausforderung.
Die Debatte um die Anpassung des Arbeitsrechts an das digitale Zeitalter erhält durch das BAG-Urteil neuen Schwung. Bleibt die Politik tatenlos oder ergreift sie die Initiative, um die Mitbestimmung ins 21. Jahrhundert zu führen? Die Beschäftigten der Plattformökonomie warten auf eine Antwort.
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