Betriebsratswahlen, Online-Stimme

Betriebsratswahlen 2026: Online-Stimme bleibt verboten

14.02.2026 - 02:00:12

Die anstehenden Betriebsratswahlen finden analog statt, obwohl die Regierung Online-Wahlen versprochen hatte. Unternehmen mit Homeoffice-Mitarbeitern stehen vor logistischen Herausforderungen.

Die anstehenden Betriebsratswahlen in Deutschland finden trotz digitaler Arbeitswelt erneut nur analog statt. Das stellt viele Unternehmen vor logistische Probleme.

Vom 1. März bis 31. Mai 2026 werden in deutschen Betrieben die Interessenvertretungen für die nächsten vier Jahre gewählt. Für Millionen Beschäftigte ist das ein zentraler Pfeiler der Mitbestimmung. Doch eine viel diskutierte Modernisierung bleibt aus: Eine gesetzliche Grundlage für Online-Wahlen wurde nicht geschaffen. Die Stimmabgabe muss in Präsenz oder per Brief erfolgen – eine Herausforderung für Betriebe mit hoher Homeoffice-Quote.

Rechtlicher Rahmen: Wer darf wählen und kandidieren?

Die Regeln folgen dem Betriebsverfassungsgesetz. Zur letzten Wahl 2022 eingeführte Änderungen gelten weiter. Aktiv wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Kandidieren darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist und seit sechs Monaten im Betrieb beschäftigt ist.

Das Wahlverfahren hängt von der Betriebsgröße ab:
* 5 bis 100 Wahlberechtigte: Vereinfachtes Verfahren.
* 101 bis 200 Wahlberechtigte: Vereinfachtes Verfahren möglich, wenn Arbeitgeber und Wahlvorstand zustimmen.
* Über 200 Wahlberechtigte: Normales Wahlverfahren ist Pflicht.

Die digitale Lücke: Koalitionsversprechen nicht eingelöst

Die amtierende Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung von Online-Wahlen angekündigt. Passiert ist nichts. Die Folge: Die Wahl 2026 wird analog durchgeführt. Für Unternehmen mit mobilen Teams oder verteilten Standorten bedeutet das erheblichen administrativen Aufwand. Der Wahlvorstand muss sicherstellen, dass jeder Beschäftigte – egal ob im Homeoffice oder auf Dienstreise – seine Stimme abgeben kann.

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Eine kleine digitale Erleichterung gibt es immerhin für die Organisatoren selbst: Der Wahlvorstand darf seine Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz abhalten.

Schlüsselrolle Wahlvorstand: Sorgfalt verhindert Anfechtung

Der dreiköpfige Wahlvorstand ist der Dreh- und Angelpunkt für eine rechtssichere Wahl. In Betrieben mit bestehendem Betriebsrat muss dieser das Gremium spätestens zehn Wochen vor Amtsende bestellen. Wo noch kein Betriebsrat existiert, wird der Vorstand auf einer Betriebsversammlung gewählt.

Zu seinen Hauptaufgaben zählen:
* Erstellung und Aushang der Wählerliste
* Entgegennahme von Wahlvorschlägen
* Festlegung des Wahltags
* Organisation der Stimmabgabe und öffentliche Auszählung

Fehler bei diesen essenziellen Schritten können zur Anfechtung und sogar zur Ungültigkeit der gesamten Wahl führen.

Mitbestimmung als Stabilitätsanker in unsicheren Zeiten

Betriebsratswahlen sind mehr als Formalie. Sie stärken die Sozialpartnerschaft und sind in Zeiten von Digitalisierung und Dekarbonisierung wichtiger denn je. Ein Betriebsrat verhandelt Betriebsvereinbarungen, wacht über die Einhaltung von Gesetzen und gestaltet Transformationsprozesse mit.

Studien belegen: Betriebe mit Betriebsrat zahlen oft höhere Löhne und bieten bessere Arbeitsbedingungen. Die anstehenden Wahlen entscheiden, wer diese verantwortungsvolle Rolle in den kommenden vier Jahren übernimmt.

Ausblick: Druck für 2030 wächst

Die Erfahrungen mit den logistischen Hürden der Wahl 2026 dürften den Druck auf die Politik erhöhen. Bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl 2030 erwarten Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände eine moderne, rechtssichere Lösung. Bis dahin heißt es für die Wahlvorstände: Mit den vorhandenen analogen Mitteln eine hohe Wahlbeteiligung und eine starke Interessenvertretung für die Zukunft organisieren.

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