Betriebsratswahlen, KI-Schulung

Betriebsratswahlen 2026: KI-Schulung wird zum Wahlkampfthema

10.01.2026 - 10:01:12

Die bevorstehenden Betriebsratswahlen werden vom Konflikt um Schulungsrechte zur EU-KI-Verordnung überschattet. Betriebsräte fordern Expertise für algorithmische Tools, während Unternehmen Kosten und Haftungsrisiken sehen.

Die heiße Phase der Betriebsratswahlen 2026 beginnt mit einem neuen Konfliktfeld: das Recht auf umfassende Schulungen zur EU-KI-Verordnung. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter streiten über die notwendige Expertise im Umgang mit künstlicher Intelligenz.

Wahlzyklus trifft auf KI-Verordnung

Diese Woche startet in deutschen Unternehmen eine entscheidende Phase. Wahlvorstände werden berufen, um die alle vier Jahre stattfindenden Betriebsratswahlen zwischen März und Mai 2026 zu organisieren. Doch diesmal steht der Wahlkampf im Schatten der vollständigen Umsetzung der EU-KI-Verordnung. Seit ihrem Inkrafttreten Mitte 2024 erreicht die Verordnung nun zentrale Fristen.

Am Freitag, dem 9. Januar, berichteten Fachmedien von einer stark gestiegenen Nachfrage nach spezialisierten Schulungsseminaren. Der Grund: Betriebsräte müssen ihre erweiterten Mitbestimmungsrechte bei „hochriskanten“ KI-Systemen am Arbeitsplatz verstehen. Juristen sehen bereits Reibungspunkte. Die Betriebsräte argumentieren, sie könnten nicht effektiv kandidieren oder arbeiten, ohne die algorithmischen Management-Tools zu verstehen, die Unternehmen bereits einsetzen. Dies führt zu zahlreichen Anträgen auf externe Experten-Schulungen nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

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Was ist „notwendiges Wissen“ im KI-Zeitalter?

Der Kern der Debatte liegt in der Auslegung des „notwendigen Wissens“. Nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf bezahlte Freistellung für Schulungen, wenn das vermittelte Wissen für ihre Arbeit erforderlich ist.

Rechtsexperten stellen fest: Die Schwelle für die „Notwendigkeit“ von KI-Kenntnissen wurde de facto gesenkt. Seit Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der KI-Verordnung Betreiber zu allgemeiner „KI-Kompetenz“. Betriebsräte argumentieren erfolgreich, dass sie mindestens das gleiche Wissen benötigen wie die Führungsteams, die sie kontrollieren sollen.

Arbeitgeber wehren sich oft mit Verweis auf die Kosten im teuren Wahlzeitraum. Doch die Rechtslage scheint sich zugunsten der Betriebsräte zu verschieben. Die Einführung von KI-Systemen für Personalplanung, Recruiting oder Leistungsüberwachung – Tools, die oft auch im Wahlprozess genutzt werden – löst zwingende Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG aus. Ohne angemessene Schulung, so der Einwand der Räte, können sie diese Rechte nicht ausüben.

Neue Haftungsrisiken für Unternehmen

Die Dringlichkeit des Themas wurde durch eine juristische Aktualisierung vom 7. Januar 2026 unterstrichen. Diese warnt vor einer Zunahme von Klagen, die durch KI-Analysen vor Arbeits- und Zivilgerichten unterstützt werden.

Für Unternehmen entsteht ein neues Haftungsrisiko. Kann ein Betriebsrat nachweisen, dass ihm eine notwendige Schulung zur Bewertung eines KI-Systems verweigert wurde und dieses System später gegen Antidiskriminierungsgesetze oder die KI-Verordnung verstößt, drohen dem Unternehmen verschärfte Strafen.

Wirtschaftsverbände reagieren auf den Druck. Der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) plant für den 15. Januar ein hochkarätiges Webinar speziell zu den Betriebsratswahlen 2026. Dies zeigt, dass große Arbeitgeberorganisationen den Wahlprozess und die Qualifikation der Kandidaten als strategisches Compliance-Thema begreifen.

Folgen für den Wahlvorstand

Der Bedarf an Expertise betrifft nicht nur die Betriebsratsmitglieder, sondern auch den Wahlvorstand. Diese Gremien, die die Wahl durchführen, sehen sich eigenen digitalen Herausforderungen gegenüber.

  • Digitale Wahl-Tools: Viele Unternehmen wollen KI-gestützte Software für Wählerlisten und Sitzverteilungen nutzen.
  • Schulungsanspruch: Auch Wahlvorstandsmitglieder haben einen Schulungsanspruch nach § 20 Abs. 3 BetrVG.
  • Aktuelle Streitfälle: Aus den letzten 72 Stunden gibt es Berichte über Auseinandersetzungen in mehreren Großunternehmen, in denen Wahlvorstände Schulungen zu den von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Software-Tools forderten.

Arbeitsgerichte urteilen meist, dass digitale Tools die Wahl zwar unterstützen können, der Wahlvorstand deren Logik aber vollständig verstehen muss, um die Wahlgültigkeit zu gewährleisten. Ein „Blackbox“-Algorithmus, der die Wählerliste verwaltet, könnte die gesamte Wahl anfechtbar machen.

Ausblick: Der Weg zum August 2026

Die Spannungen um Schulungsrechte werden sich voraussichtlich im Januar und Februar noch verschärfen, wenn die Wahlvorstände ihre Wählerlisten finalisieren und Kandidaten ihre Kampagnen starten.

Blickt man über die Frühjahrswahlen hinaus, erwartet die neu gewählten Betriebsräte die Frist zur „Vollanwendung“ der KI-Verordnung im August 2026. Bis dahin wird der Großteil der Vorschriften durchsetzbar sein. Juristische Analysten sagen voraus, dass die im Frühjahr 2026 gewählten Räte die ersten „KI-nativen“ Arbeitnehmervertretungen sein werden. Ihre ersten Monate im Amt werden von der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zum algorithmischen Management dominiert.

Die Botschaft von Arbeitsrechtsexperten ist klar: Der Anspruch auf KI-Expertise ist kein theoretisches „Nice-to-have“ mehr, sondern eine Voraussetzung für rechtssichere Betriebsratswahlen und eine folgende Amtszeit. Arbeitgebern wird geraten, angemessene Schulungsanträge zu genehmigen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, die die Wahlen verzögern oder die Legitimität des neuen Gremiums gefährden könnten.

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