Betriebsratswahlen, Weichen

Betriebsratswahlen 2026: Jetzt die Weichen stellen

25.11.2025 - 07:30:12

Die Zeit läuft: Wer im Frühjahr 2026 erstmals einen Betriebsrat gründen will, muss jetzt handeln. Nach dem gestrigen „Sozialpartnertag der Ernährungswirtschaft” in Berlin appellieren Gewerkschaften und Arbeitgeber gemeinsam an die Beschäftigten – angesichts wirtschaftlicher Turbulenzen wird betriebliche Mitbestimmung zum Stabilitätsanker.

Die Botschaft ist eindeutig: Von Ford Köln bis zur Automobilzulieferindustrie zeigen die Krisen der vergangenen Monate, wie wichtig starke Interessenvertretungen sind. Doch wie gründet man eigentlich einen Betriebsrat? Und warum wird gerade jetzt so massiv dafür geworben?

Beim gestrigen Branchentreffen in Berlin präsentierten sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Arbeitgeberverband Nahrung und Genuss (ANG) überraschend einig. Guido Zeitler (NGG-Vorsitzender) und Ralf Hengels (ANG-Vorsitzender) nutzten die Bühne für ein klares Statement: Mitbestimmung stabilisiert Unternehmen in Krisenzeiten.

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„Wir sind ein Einwanderungsland, und das muss so bleiben”, erklärten beide in einer gemeinsamen Stellungnahme. Zwischen den Zeilen wird deutlich: Vielfältige Belegschaften brauchen inklusive Vertretungsstrukturen. Was nach Diversity-Rhetorik klingt, hat einen handfesten Hintergrund – die regulären Betriebsratswahlen zwischen März und Mai 2026 werfen ihre Schatten voraus.

Die Wahlvorstände müssen in den kommenden Wochen bestellt werden, damit der gesetzliche Zeitrahmen eingehalten werden kann. Wer jetzt nicht plant, verpasst womöglich die Chance auf geordnete Mitbestimmung.

So gründet man einen Betriebsrat – der Fahrplan

Für Unternehmen ohne bestehenden Betriebsrat ist die Hürde bewusst niedrig gesetzt. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ermöglicht die Gründung mit minimalem Aufwand – wenn man die Spielregeln kennt.

Die Initialzündung: Drei Mutige genügen

Der erste Schritt erfordert lediglich drei wahlberechtigte Beschäftigte (Mindestalter 16 Jahre), die zur Betriebsversammlung einladen. Alternativ kann eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft wie NGG, IG Metall oder Verdi die Initiative ergreifen.

Voraussetzungen: Der Betrieb muss mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, davon drei wählbar (mindestens 18 Jahre alt, sechs Monate Betriebszugehörigkeit).

Der Clou: Die ersten drei Unterzeichner der Einladung genießen vom Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Verkündung des Wahlergebnisses besonderen Kündigungsschutz. Eine entscheidende Absicherung gegen mögliche Vergeltungsmaßnahmen.

Der Wahlvorstand – das neutrale Organisationsteam

Bei der ersten Betriebsversammlung wird der Wahlvorstand gewählt: ein unabhängiges Gremium aus drei Mitgliedern (plus Ersatzmitglieder), das die geheime Wahl organisiert.

Seine Aufgaben: Wählerliste erstellen, Wahlausschreiben veröffentlichen, Wahlablauf überwachen. Für kleinere Betriebe (5 bis 100 Beschäftigte) gilt das vereinfachte Wahlverfahren nach dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz – dabei werden Wahlvorstand und Betriebsrat im Abstand von einer Woche in zwei Versammlungen gewählt. Deutlich schneller als das Normalverfahren.

Der Zeitplan: Straff getaktet

Für die regulären Wahlen 2026 muss der Wahlvorstand spätestens Anfang Januar 2026 stehen. Danach läuft ein strikter Zeitplan:

  • Tag 0: Veröffentlichung des Wahlausschreibens
  • Woche 2: Frist für Kandidatenvorschläge
  • Woche 6-8: Geheime Wahl

Wer jetzt noch zögert, riskiert Zeitdruck und Fehler, die Arbeitgeber später vor dem Arbeitsgericht anfechten könnten.

Wirtschaftskrise als Treiber der Organisierung

Die aktuelle Mobilisierungswelle kommt nicht von ungefähr. Die industrielle Neuordnung seit Ende 2024 hat gezeigt: Betriebe mit funktionierenden Betriebsräten bewältigen Krisen sozialverträglicher.

Ford Köln kündigte Ende 2024 massive Stellenkürzungen bis 2027 an – Tausende Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. In der gesamten Region Nordrhein-Westfalen wuchs daraufhin die Wachsamkeit. Ähnlich bei Volkswagen: Die Turbulenzen im Herbst 2024 zeigten eindrucksvoll, wie mächtige Gesamtbetriebsräte Sozialpläne aushandeln und betriebsbedingte Kündigungen verhindern.

Arbeitsrechtler bestätigen: Betriebe mit Mitbestimmung nutzen häufiger Instrumente wie Kurzarbeit oder Transfergesellschaften statt direkter Entlassungen. Ein messbarer Unterschied für die Beschäftigten.

Ausblick: Die heiße Phase beginnt

Seit heute intensivieren die Gewerkschaften ihre „Wahl 2026″-Kampagnen. Die NGG setzt auf Diversität – ein strategischer Schachzug, um Beschäftigte mit Migrationshintergrund und jüngere Arbeitnehmer zu erreichen, denen das deutsche Mitbestimmungsmodell oft fremd ist.

Die nächsten Monate im Überblick:

  • Dezember 2025 – Januar 2026: Hochphase für die Bestellung von Wahlvorständen
  • Februar 2026: Finalisierung der Kandidatenlisten
  • 1. März 2026: Offizieller Beginn der Wahlperiode

Experten raten: Wer eine Neugründung plant, sollte jetzt starten. Die Unterstützung etablierter Gewerkschaften verhindert Verfahrensfehler, die Arbeitgeber später nutzen könnten, um die Wahl anzufechten.

„Der Betriebsrat ist kein reiner Krisenmanager”, betonte Zeitler beim Berliner Treffen. „Er ist der Architekt fairer Arbeitsbedingungen für die Zukunft.”

Eine Botschaft, die angesichts wirtschaftlicher Unsicherheit zunehmend Gehör findet. Bleibt die Frage: Wie viele Beschäftigte werden die Gelegenheit nutzen?

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