Betriebsratswahlen, Wählerliste

Betriebsratswahlen 2026: Die Wählerliste als entscheidende Hürde

21.01.2026 - 00:13:12

Die korrekte Erfassung aller Wahlberechtigten ist entscheidend für eine rechtssichere Betriebsratswahl. Fehler in der Liste sind der häufigste Grund für erfolgreiche Anfechtungen.

Die Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 stehen vor der Tür – und mit ihnen eine oft unterschätzte, aber kritische Aufgabe. Die Erstellung einer fehlerfreien Wählerliste ist das Fundament für eine rechtssichere Wahl. Fehler hier sind der häufigste Grund für erfolgreiche Wahlanfechtungen, die erhebliche Kosten und Unsicherheit nach sich ziehen können.

Die Liste ist mehr als eine Formalität. Sie ist die erste und entscheidende Hürde im gesamten Wahlprozess. Der Wahlvorstand trägt die Verantwortung, alle Wahlberechtigten zu erfassen und Nicht-Berechtigte auszuschließen. Dafür ist er auf die korrekte und vollständige Mithilfe des Arbeitgebers angewiesen. Die Sorgfalt in dieser Phase bestimmt die Legitimität des künftigen Betriebsrats.

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Wer darf wählen – und wer gewählt werden?

Die rechtlichen Grundlagen stehen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das aktive Wahlrecht, also die Stimmabgabe, haben alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren. Dazu zählen auch Auszubildende, Teilzeitkräfte und Beschäftigte in Elternzeit. Eine wichtige Änderung: Das Wahlalter wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt.

Strenger sind die Regeln für das passive Wahlrecht, die Wählbarkeit. Hier gilt: mindestens 18 Jahre alt und seit sechs Monaten im Betrieb. Leitende Angestellte sind von der Wahl ausgeschlossen, da ihre Unternehmensnähe einen Interessenkonflikt bedeuten würde.

Sonderfall Leiharbeit und Datenschutz

Besondere Vorsicht ist bei Leiharbeitnehmern geboten. Sie sind aktiv wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb sind. Gewählt werden können sie im Entleihbetrieb jedoch nicht. Diese Differenzierung muss die Liste klar abbilden.

Ein weiterer kritischer Punkt ist der Datenschutz. Die Liste enthält sensible Daten wie Namen und Geburtsdaten. Ihre Verarbeitung ist für die Wahl rechtlich legitimiert. Beim Aushang im Betrieb sollten die Geburtsdaten jedoch nicht öffentlich sichtbar sein, um die Privatsphäre der Mitarbeiter zu schützen.

Folgen von Fehlern und der Umgang mit Einsprüchen

Eine fehlerhafte Liste kann die gesamte Wahl anfechtbar machen. Typische Fehler sind das Vergessen berechtigter Mitarbeiter oder die fälschliche Aufnahme Unberechtigter.

Nach Veröffentlichung der Liste haben die Arbeitnehmer zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Der Wahlvorstand muss jeden Einspruch prüfen und die Liste bei berechtigten Beanstandungen korrigieren – notfalls sogar noch während der Stimmabgabe. Eine wichtige Neuerung: Eine spätere Wahlanfechtung wegen einer falschen Liste ist nur möglich, wenn zuvor fristgerecht Einspruch erhoben wurde. Das erhöht den Druck auf die Belegschaft, die Liste genau zu prüfen.

Handlungsempfehlungen für einen sicheren Start

Für die anstehenden Wahlen muss der Wahlvorstand proaktiv werden. Der erste Schritt ist die zeitnahe Anforderung aller notwendigen Personaldaten vom Arbeitgeber. Eine detaillierte Checkliste hilft, keine Mitarbeitergruppe zu vergessen.

Eine umfassende Schulung zu den komplexen rechtlichen Anforderungen ist dringend empfohlen. Zentral ist auch die lückenlose Dokumentation aller Entscheidungen zur Liste. Sie ist der beste Schutz im Falle eines Einspruchs. Die korrekte Erstellung der Wählerliste ist kein bürokratischer Akt, sondern die Weichenstellung für eine erfolgreiche Wahl.

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