Betriebsratswahlen 2026: Die entscheidende Frist für den Wahlvorstand rückt näher
30.01.2026 - 19:24:12In tausenden Betrieben läuft die Uhr: Für die anstehenden Betriebsratswahlen 2026 muss der Wahlvorstand rechtzeitig bestellt werden. Diese erste, kritische Weichenstellung entscheidet über die Rechtssicherheit der gesamten Wahl.
Die regulären Wahlen finden zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) schreibt vor, dass der amtierende Betriebsrat den Wahlvorstand spätestens zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit bestellen muss. Bei vereinfachtem Verfahren sind es nur vier Wochen. Die genaue Frist ergibt sich aus dem Ende der laufenden vierjährigen Amtszeit.
Bei Betriebsratswahlen entscheiden oft kleine Verfahrensfehler über die Rechtssicherheit des Verfahrens. Das kostenlose E‑Book zum Betriebsverfassungsgesetz erklärt kompakt, welche Rechte und Pflichten Wahlvorstände und Betriebsräte kennen müssen – von Fristen über Mitbestimmungsrechte bis zu praktischen Checklisten für Wählerlisten und Wahlausschreiben. Zusätzlich gibt es Musterformulierungen, Ablaufpläne und Praxis‑Tipps für eine rechtssichere Durchführung. Jetzt kostenloses BetrVG-E-Book herunterladen
Die Zehn-Wochen-Frist nach § 16 BetrVG ist keine Empfehlung, sondern zwingend. Ihre Missachtung ist ein schwerer Verfahrensfehler und macht die Wahl anfechtbar. Kommt der Betriebsrat seiner Pflicht nicht nach, springen nacheinander der Gesamtbetriebsrat, der Konzernbetriebsrat oder – auf Antrag – sogar das Arbeitsgericht ein. Solche Eskalationen kosten Zeit und untergraben das Vertrauen in den Prozess.
Das unabhängige Herzstück der Wahl
Der Wahlvorstand ist ein unabhängiges Gremium, meist bestehend aus drei wahlberechtigten Arbeitnehmern. Seine Aufgaben sind komplex und erfordern größte Sorgfalt:
* Die Erstellung der Wählerliste bildet die Grundlage für alles Weitere.
* Der Erlass des Wahlausschreibens informiert die Belegschaft offiziell.
* Die Prüfung der Wahlvorschläge auf formale Gültigkeit.
* Die Organisation von Stimmabgabe und Briefwahl.
* Die öffentliche Auszählung und Bekanntgabe des Ergebnisses.
Experten raten: Frühzeitig handeln, nicht bis zur Deadline warten
Rechtsexperten und Gewerkschaften empfehlen dringend, den Wahlvorstand nicht bis zum gesetzlichen Letzttermin warten zu lassen. Eine Bestellung bereits mehrere Monate vorher – teilweise schon im Herbst 2025 – gilt als bewährte Praxis. Das Gesetz verbietet einen frühen Start nicht, es setzt nur eine späteste Frist.
Ein früher Beginn hat klare Vorteile: Die Mitglieder haben Zeit für notwendige Schulungen, um das komplexe Wahlrecht sicher anzuwenden. Ein größerer Zeitpuffer ermöglicht eine sorgfältigere Planung und reduziert das Risiko von Fehlern unter Zeitdruck.
Was nach der Bestellung passiert
Ist der Wahlvorstand per Beschluss bestellt, muss er sofort mit der Arbeit beginnen. In der konstituierenden Sitzung wird die interne Organisation festgelegt. Danach startet die intensive Vorbereitung: Die Erstellung der Wählerliste und des Wahlausschreibens sind die ersten Meilensteine, die den Wahlkampf im Betrieb offiziell einläuten. Für Unternehmen und Belegschaften beginnt damit die Phase, in der die Weichen für die betriebliche Mitbestimmung der nächsten vier Jahre gestellt werden.


