Betriebsratswahlen 2026: Bundesarbeitsgericht setzt klare Leitplanken
30.01.2026 - 22:31:12Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Grundsatzurteil den Betriebsbegriff für die digitale Arbeitswelt präzisiert. Diese Entscheidung ist entscheidend für die anstehenden Betriebsratswahlen und erhöht die Rechtssicherheit für Unternehmen und Wahlvorstände.
Einheitliche Leitung wird zum Schlüsselkriterium
Kurz vor Beginn der Vorbereitungen für die deutschlandweiten Betriebsratswahlen zwischen März und Mai 2026 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine strategisch wichtige Weiche gestellt. In einem Urteil vom 28. Januar verschärfte das Gericht die Kriterien für die Bildung eines eigenständigen Betriebs – besonders für dezentrale Unternehmen und die Plattformökonomie.
Die korrekte Definition der betrieblichen Einheit ist eine der häufigsten Ursachen für Wahlanfechtungen. Ein Fehler kann die gesamte Wahl ungültig machen. Das neue Urteil liefert nun präzisere Vorgaben für eine der drängendsten Fragen im modernen Arbeitsrecht.
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App-Steuerung reicht nicht für eigenen Betrieb
Im konkreten Fall ging es um einen Anbieter plattformbasierter Lieferdienste. Das Unternehmen hatte die Betriebsratswahlen in mehreren seiner „Remote-Cities“ angefochten, in denen ausschließlich über eine App gesteuerte Auslieferungsfahrer arbeiten.
Die Vorinstanzen hatten diese Wahlen bereits für unwirksam erklärt. Das BAG bestätigte dies nun endgültig. Für einen eigenen Betriebsrat, so die Richter, müsse eine räumliche Einheit über ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit und eine eigene Leitungsstruktur verfügen. Die reine Zusammenfassung von Fahrern in einem Liefergebiet mit gemeinsamen Dienstplänen sei nicht ausreichend.
Entscheidend sei ein einheitlicher Leitungsapparat, der personelle und soziale Angelegenheiten vor Ort eigenständig regelt. Da diese Struktur in den „Remote-Cities“ fehlte, waren die Wahlen ungültig.
Signalwirkung für Homeoffice und agile Teams
Die Entscheidung hat Signalwirkung weit über die Gig-Economy hinaus. In einer Arbeitswelt mit Matrixstrukturen, agilen Teams und Homeoffice wird die Zuordnung zu einem wahlfähigen Betrieb immer komplexer.
Das Gericht stellt klar: Die physische oder geografische Trennung von Mitarbeitern berechtigt nicht automatisch zur Gründung eines eigenen Betrieb. Der Fokus liegt unmissverständlich auf der tatsächlichen Leitungs- und Organisationsstruktur.
Unternehmen müssen nun ihre internen Weisungs- und Entscheidungswege genau prüfen. Wer steuert den Personaleinsatz? Wo werden Entscheidungen über Einstellungen oder Kündigungen getroffen? Nur bei erkennbarer Autonomie in diesen Kernbereichen kann eine Einheit als eigenständiger Betrieb gelten.
Strategische Bedeutung für die Wahlvorbereitung
Die Definition des Betriebs ist die Grundlage jeder Betriebsratswahl. Fehler hierbei sind eine Quelle für kostspielige Anfechtungen. Die Betriebsgröße beeinflusst direkt die Größe des Gremiums und die Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder.
Für Arbeitgeber kann eine genaue Analyse und mögliche Neuordnung von Betriebseinheiten vor den Wahlen eine strategische Maßnahme sein. Sie strukturiert die Mitbestimmung klar und vermeidet spätere juristische Auseinandersetzungen.
Die saubere Abgrenzung von Betrieben, Betriebsteilen oder gemeinsamen Betrieben ist somit eine entscheidende Stellschraube für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen 2026.
Sorgfalt bei der Vorbereitung ist jetzt entscheidend
Das Urteil reiht sich ein in die Entwicklung, traditionelle Rechtsbegriffe auf die Arbeitswelt 4.0 anzuwenden. Indem das BAG den Aspekt der einheitlichen Leitung so stark betont, gibt es ein klares Kriterium an die Hand.
Für die anstehenden Wahlen bedeutet das vor allem eins: erhöhte Sorgfalt bei der Vorbereitung. Wahlvorstände sind gut beraten, die Betriebsstruktur gemeinsam mit dem Arbeitgeber genau zu analysieren und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen.
Ein formalisiertes Verfahren zur Feststellung des Betriebszuschnitts, beispielsweise über ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren, kann eine Wahl unangreifbar machen. Die wirksamste strategische Maßnahme bleibt eine proaktive und präzise Definition des Betriebs – das ist die Grundlage für eine stabile vierjährige Amtszeit des neuen Betriebsrats.
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