Betriebsratswahlen 2026: Bahnbrechendes Urteil stärkt Teilzeitkräfte
01.12.2025 - 04:01:12Ein wegweisendes Gerichtsurteil sichert Teilzeitbeschäftigten frühere Überstundenzuschläge und beeinflusst damit die anstehenden Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 maßgeblich.
Die heiße Phase hat begonnen: Ab sofort läuft die Vorbereitung für die Betriebsratswahlen 2026 – und das unter völlig neuen Vorzeichen. Denn ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts verschafft Millionen Teilzeitbeschäftigten bessere Karten. Überstundenzuschläge müssen künftig deutlich früher gezahlt werden. Eine Entscheidung, die den Wahlkampf prägen dürfte.
Für die Gewerkschaften kommt das Timing nicht besser: Während sich Wahlvorstände formieren und Kandidatenlisten zusammengestellt werden, können sie mit einem handfesten Erfolg für Arbeitnehmerrechte punkten. Die Botschaft ist klar – starke Betriebsräte setzen Gleichbehandlung durch.
BAG-Urteil: Schluss mit der Ungleichbehandlung
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 26. November 2025 Rechtsprechung geschrieben (Az. 5 AZR 118/23). Die Kernaussage: Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Überstundenzuschläge, sobald sie ihre persönlich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten – nicht erst ab der Vollzeit-Wochenarbeitszeit.
Was bedeutet das konkret? Bisher konnten Tarifverträge festlegen, dass Teilzeitkräfte erst ab 40 oder 41 Wochenstunden Zuschläge erhalten. Wer beispielsweise 30 Stunden vereinbart hatte und 35 Stunden arbeitete, ging leer aus. Vollzeitbeschäftigte erhielten den Zuschlag bereits ab der ersten Überstunde.
Steht bei Ihnen eine Betriebsratswahl an oder müssen Wahlvorstände bestellt werden? Viele Wahlvorstände und Kandidaten verkennen formale Stolperfallen – von Fristen bis zu fehlerhaften Kandidatenlisten –, die zu erfolgreichen Anfechtungen führen können. Der kostenlose Fahrplan „Betriebsratswahl” erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Kandidatensuche, Wahlvorstand und Wahldurchführung rechtssicher organisieren. Enthalten sind Ablaufpläne, Musteranschreiben und Praxis-Checklisten für jede Phase. Jetzt kostenlosen Betriebsratswahl‑Fahrplan herunterladen
Diese Praxis erklärte das BAG für diskriminierend. Sie verstoße gegen das gesetzliche Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten (§ 4 TzBfG). Ein Paukenschlag für Branchen wie Handel und Logistik, wo solche Regelungen weit verbreitet waren.
„Diese Entscheidung ist eine gute Nachricht für Teilzeitbeschäftigte und insbesondere für Millionen Frauen”, kommentierte Silke Zimmer, Bundesvorstandsmitglied von ver.di, am Tag der Urteilsverkündung. Der Einzelhandel beschäftigt überwiegend Frauen. „Das Urteil stärkt den Grundsatz der Gleichbehandlung und setzt ein klares Signal für die Stärkung weiblicher Beschäftigung.”
Wahlkampfmunition für Betriebsratskandidaten
Für die anstehenden Wahlen könnte der Zeitpunkt kaum günstiger sein. Amtierende Betriebsräte können nun nachweisen, dass ihre Arbeit konkrete finanzielle Verbesserungen bringt. Ihre Aufgabe: Prüfen, ob die Vergütungsstrukturen im Unternehmen dem neuen Urteil entsprechen.
Kandidaten wiederum haben ein griffiges Wahlkampfthema gefunden. Wer verspricht, die neue Rechtsauffassung konsequent durchzusetzen, dürfte bei den Beschäftigten offene Ohren finden. Schließlich geht es ums Portemonnaie – und zwar jeden Monat.
Die Gewerkschaften wissen, wie sie das nutzen können. Der direkte Zusammenhang zwischen rechtlicher Vertretung und Gehaltsabrechnung mobilisiert. Das dürfte die Wahlbeteiligung nach oben treiben.
Der Countdown läuft: Termine und Fristen
Der reguläre Wahlzeitraum ist vom 1. März bis 31. Mai 2026 angesetzt. Doch die eigentliche Arbeit beginnt jetzt. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz müssen Wahlvorstände typischerweise zehn Wochen vor Ende der laufenden Amtszeit bestellt werden.
Die IG Metall ist bereits in den Startlöchern. Mit ihrer Kampagne „Team IG Metall” hat sie ein Paket digitaler Werkzeuge geschnürt: einen „digitalen Wahlhelfer” für Wahlvorstände und einen Mediengenerator für Kampagnenmaterialien. Ziel ist es, den notorisch komplexen bürokratischen Ablauf zu vereinfachen.
„Die Betriebsratswahlen sind gelebte Demokratie im Betrieb”, betont die Gewerkschaft in ihren Kampagnenunterlagen. In Zeiten industrieller Transformation und Umstrukturierung seien sichere Mandate „wichtiger denn je”, um Arbeitsplätze zu schützen und Tarifverträge durchzusetzen.
Tatsächlich unterscheiden sich die Wahlen 2026 deutlich von denen 2022. Damals ging es oft um die Bewältigung pandemie-bedingter „New Work”-Regelungen. Heute stehen Arbeitsplatzsicherheit und Lohngerechtigkeit im Zentrum – härter, existenzieller.
Das digitale Paradoxon
Trotz aller Modernisierung bleibt ein Punkt erstaunlich analog: die Stimmabgabe selbst. Während das Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 Videokonferenzen für Gremiensitzungen erlaubt hat, ist Online-Voting für die eigentlichen Wahlen weiterhin rechtlich ausgeschlossen.
Die Wahlen 2026 müssen mit traditionellen Stimmzetteln oder per strenger Briefwahl durchgeführt werden. Eine Gesetzesänderung, die allgemeine Online-Wahlen erlauben würde, gibt es nicht.
„Die physische Wahlurne bleibt der Goldstandard für Rechtssicherheit”, heißt es in aktuellen Leitfäden für Wahlvorstände. Wer auf ungeprüfte digitale Abstimmungstools setzt, riskiert die Anfechtbarkeit der gesamten Wahl – ein Risiko, das sich kein Unternehmen in volatilen Wirtschaftszeiten leisten will.
Die „Digitalisierung” beschränkt sich also auf die Vorbereitungsphase: digitale Wählerlisten, Online-Kandidatenvorstellung, Schulungen per Webinar. Bei der Stimmabgabe regiert weiterhin Papier und Kugelschreiber.
Was jetzt zu tun ist
Unternehmen sollten sich auf verstärkte Aktivitäten ihrer Betriebsräte einstellen. Die Bestellung von Wahlvorständen steht unmittelbar bevor. Personalabteilungen sind gut beraten, ihre Überstundenregelungen für Teilzeitkräfte proaktiv zu überprüfen – bevor das Thema zum Wahlkampfknüller wird.
Für die Belegschaften beginnt jetzt die entscheidende Phase der Kandidatenfindung. Mit dem Rückenwind des BAG-Urteils haben Bewerber, die sich für strikte Gleichbehandlung und Rechtsdurchsetzung einsetzen, beste Chancen.
Die Gewerkschaften und Rechtsanwälte rollen bereits umfangreiche Seminarprogramme aus. Das Motto: Eine rechtssichere Wahl ist die beste Verteidigung gegen Anfechtungen durch Arbeitgeber. In einem Jahr, in dem wirtschaftlicher Druck und rechtliche Neuerungen zusammentreffen, wird diese Maxime wichtiger denn je.
Hinweis: Dieser Artikel liefert allgemeine Informationen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen und stellt keine Rechtsberatung dar. Betriebsräte und Arbeitgeber sollten sich bei konkreten Wahlverfahren und der Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen anwaltlich beraten lassen.
PS: Mit dem BAG‑Urteil rückt die korrekte Umsetzung von Überstundenzuschlägen ins Zentrum vieler Wahlkämpfe. Wahlvorstände, Betriebsräte und Personalabteilungen profitieren von praxisnahen Mustervorlagen und Checklisten, die typische Anfechtungsgründe eliminieren. Dieses kostenlose E‑Book liefert kompakte Musterdokumente, Fristenübersichten und Verhandlungs-Tipps, damit Sie Vergütungsstrukturen prüfen und Wahlanfechtungen vorbeugen können. Jetzt Betriebsratswahl‑Checkliste gratis sichern


