Betriebsratswahl 2026: Der Kampf um digitale Rechte beginnt
14.01.2026 - 11:00:12Die Vorbereitungen für die Betriebsratswahlen 2026 treten in eine heiße Phase – und verschieben die Machtgrenzen im digitalen Raum. Während diese Woche die entscheidende Bildung der Wahlvorstände beginnt, hat der Bundestag klargestellt: Gewerkschaften haben ein Recht auf Zugang zu Firmen-Emails und Intranets. Diese Neuregelung wird den Wahlkampf fundamental verändern.
Die wichtigste Neuigkeit für den Wahlzyklus 2026 kam aus Berlin: Der Bundestag bestätigte am 12. Januar, dass das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit auch einen „digitalen Zugangsanspruch“ umfasst. Konkret bedeutet das: Gewerkschaften dürfen für ihre Wahlwerbung und Information offiziell die digitalen Kanäle der Unternehmen nutzen – unter bestimmten Bedingungen.
Diese Klarstellung beendet einen langen Rechtsstreit. Bisher blockierten viele Arbeitgeber Gewerkschafts-Emails mit Verweis auf Eigentumsrechte und Betriebsstörungen. Das ist nun nicht mehr pauschal möglich. Zwar dürfen Unternehmen weiterhin Betriebsgeheimnisse schützen und die Netzwerksicherheit gewährleisten. Generalverbote gegen digitale Gewerkschaftsaktivitäten sind jedoch rechtswidrig.
Für die anstehenden Wahlen ist diese Regelung entscheidend. Durch verbreitete Hybridarbeit sind physische schwarze Bretter oft wirkungslos. Der digitale Raum wird zur zentralen Wahlkampfplattform. „Die Präsenz der Gewerkschaften im Firmennetz ist jetzt rechtlich abgesichert“, kommentiert ein Arbeitsrechtsexperte. Ein fairer digitaler Wahlkampf rückt in greifbare Nähe.
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Die heikle Phase der Wahlvorstands-Bildung
Während die eigentliche Wahl erst vom 1. März bis 31. Mai 2026 stattfindet, läuft bereits jetzt das entscheidende Verfahren an. Am 13. Januar begannen in Regionen wie Rheine die ersten Schulungen für Wahlvorstände. Diese Gremien müssen spätestens zehn Wochen vor Ende der Amtszeit des aktuellen Betriebsrats gebildet werden – für viele Unternehmen also bis Mitte Januar oder Anfang Februar.
Arbeitsrechtler warnen: In dieser Phase passieren die ersten folgenschweren Fehler. Der Wahlvorstand ist für das Wählerverzeichnis und den gesamten Ablauf verantwortlich. Fehler bei der Besetzung oder bei Formalien können die gesamte Wahl anfechtbar machen. Die Gewerkschaften mobilisieren daher massiv. IG Metall schult gezielt Mitarbeiter, die dem Druck der Geschäftsführung standhalten können.
Matrix-Strukturen: Wer darf wo wählen?
Ein weiterer großer Konfliktherd sind komplexe Matrix-Organisationen. Dabei durchkreuzen sich Berichtslinien über traditionelle Betriebsgrenzen hinweg. Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom Mai 2025 wirkt hier nach: Mitarbeiter, die in mehrere Betriebe integriert sind, dürfen in jedem dieser Betriebe wählen und kandidieren.
Diese „doppelte Wahlberechtigung“ könnte das Kräfteverhältnis in vielen Betriebsräten verschieben. Führungskräfte, die bisher nur an einem Standort stimmberechtigt waren, könnten nun Ergebnisse an mehreren Standorten beeinflussen. Unternehmen stehen vor der schwierigen Aufgabe, ihre Organisationscharts genau zu prüfen. Die falsche Ein- oder Ausgrenzung von Wählern ist ein häufiger Grund für Wahlanfechtungen.
Was Arbeitgeber sagen dürfen – und was nicht
Wo verläuft die Grenze zwischen erlaubter Meinungsäußerung und verbotener Einflussnahme? Während der Wahl gilt für Arbeitgeber strikte Neutralitätspflicht. Doch völlig mundtot sind sie nicht. Juristische Analysen von Ende 2025 zeigen: Arbeitgeber dürfen sich durchaus zu „objektiven Tatsachen“ über die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat äußern.
Die Grenze ist jedoch scharf gezogen. Jede Bevorzugung einer bestimmten Kandidatenliste oder die exklusive Bereitstellung von Ressourcen – wie Email-Verteiler – für „arbeitgeberfreundliche“ Gruppen ist strikt verboten. Das Arbeitsgericht Köln bestätigte kürzlich, dass dies die Neutralitätspflicht verletzt. Mit den neuen digitalen Zugangsregeln werden Gewerkschaften genau prüfen, ob Arbeitgeber digitale Wahlmaterialien blockieren oder Algorithmen zur Filterung einsetzen.
Der Wahlkampf nimmt Fahrt auf
Das politische Rennen beginnt offiziell am Samstag, den 17. Januar. Dann startet die IG Metall Frankfurt mit ihrer politischen Eröffnungsveranstaltung in die heiße Phase. Die Themen sind bereits gesetzt: Arbeitsplatzsicherheit und demokratische Mitbestimmung im digitalen Zeitalter.
Beobachter prognostizieren die am stärksten umkämpften Betriebsratswahlen der letzten Jahre. Die Komplexität digitaler Rechte und Matrix-Strukturen wird für zahlreiche Gerichtsverfahren sorgen. Für Unternehmen und Betriebsräte gleichermaßen gilt: Die nächsten Wochen der Wahlvorstands-Bildung und der Erstellung der Wählerlisten werden zum Lackmustest für einen rechtssicheren Wahlprozess. Die Weichen für die betriebliche Mitbestimmung der nächsten vier Jahre werden jetzt gestellt.
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