Betriebsräte vor KI-Showdown: DGB startet Offensive
10.12.2025 - 01:41:12Die neue EU-KI-Verordnung ab 2025 verschärft den Konflikt um Mitbestimmung. Betriebsräte fordern ein nationales Begleitgesetz und mehr Transparenz bei KI-Systemen.
Die Uhr tickt: Während Unternehmen massiv auf Künstliche Intelligenz setzen, kämpfen Betriebsräte um ihre Mitbestimmungsrechte. Am Donnerstag lädt der DGB zum entscheidenden KI-Gipfel – und die Fronten sind verhärtet. Kann das neue EU-Gesetz die Wende bringen?
Das „Hamburger Schlupfloch”, wie es Arbeitsrechtler mittlerweile nennen, beschäftigt Betriebsräte bundesweit. Ein Gerichtsurteil aus der Hansestadt schuf eine rechtliche Grauzone, die Arbeitgeber geschickt nutzen: Solange Mitarbeiter KI-Tools wie ChatGPT „freiwillig” über private Accounts verwenden, bleibt der Betriebsrat außen vor. Keine Zustimmungspflicht, keine Mitsprache. Doch was bedeutet „freiwillig” wirklich, wenn Kollegen längst mit KI arbeiten und der Leistungsdruck steigt?
„Faktisch entsteht ein Wettbewerb unter Beschäftigten, der das Arbeitsumfeld massiv verändert”, warnt Arbeitsrechtler Dr. Markus Weber. „Das kann nicht mitbestimmungsfrei sein.” Genau diese Argumentation dürfte beim DGB-Gipfel am 12. Dezember eine zentrale Rolle spielen.
EU-Verordnung als Trumpfkarte?
Der vierte „KI-Dialog” des Jahres trägt den programmatischen Titel „Alles geregelt? Die KI-Verordnung der EU und die Arbeitswelt”. Die Antwort der Gewerkschaften ist eindeutig: Nein, längst nicht alles geregelt. Zwar tritt die EU-KI-Verordnung ab Februar 2025 schrittweise in Kraft, doch die praktische Umsetzung für deutsche Betriebsräte bleibt unklar.
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Der DGB fordert deshalb ein nationales Begleitgesetz. Die Botschaft: Europa allein reicht nicht. Zu groß seien die Lücken, zu leicht könnten Arbeitgeber die Mitbestimmung umgehen. Die Gewerkschaften setzen darauf, dass die neuen EU-Vorgaben Betriebsräten mehr Druckmittel verschaffen – etwa bei der Transparenzpflicht für KI-Systeme oder beim algorithmischen Management.
Schulungsrecht gilt auch in der Krise
Einen wichtigen Teilerfolg verbuchten Betriebsräte erst gestern. Das Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb) stellte in seiner aktuellen Mitteilung klar: Auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten bleibt das Recht auf Weiterbildung bestehen. Gerade bei KI-Themen ist das entscheidend.
„Um mitzubestimmen, müssen Sie die Technologie verstehen. Unwissenheit bedeutet faktisch Rechtsverzicht”, heißt es in dem Rundschreiben. Die Botschaft an Arbeitgeber ist unmissverständlich: Sparzwänge rechtfertigen keine Kürzungen bei KI-Schulungen. Betriebsräte benötigen technische Kompetenz, um ihre gesetzlichen Rechte nach Paragraph 87 Betriebsverfassungsgesetz überhaupt ausüben zu können.
Der Countdown läuft
Die kommenden Wochen werden zeigen, wie ernst es Unternehmen mit der Einbindung ihrer Betriebsräte meinen. Ab Februar 2025 greifen die ersten Verbote der EU-Verordnung für KI-Anwendungen mit „inakzeptablem Risiko”. Im August folgen umfassendere Pflichten für allgemeine KI-Modelle.
Arbeitsrechtsexperten raten Betriebsräten dringend, noch vor Jahresende bestehende Betriebsvereinbarungen zu überprüfen. Sind algorithmische Entscheidungssysteme abgedeckt? Gibt es Regelungen für automatisiertes Management? Wer jetzt nicht nachbessert, könnte 2025 vor vollendeten Tatsachen stehen.
Der strategische Schwenk ist deutlich: Statt KI grundsätzlich zu blockieren, geht es darum, ihre „Spielregeln” aktiv mitzugestalten. Das Hamburger Urteil mag eine Niederlage gewesen sein – die nächste Runde hat gerade erst begonnen.
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