Betriebsräte stoppen KI-Schichtplanung per Einstweiliger Verfügung
02.02.2026 - 10:26:12KI-Systeme zur Personalplanung führen in deutschen Unternehmen zu immer mehr Rechtsstreits. Betriebsräte setzen ihr Mitbestimmungsrecht nun mit Nachdruck durch – und erwirken gerichtlich den Stopp der Software.
BERLIN – Der Countdown läuft: Bis August 2026 müssen Unternehmen die strengen Vorgaben des europäischen KI-Gesetzes (AI Act) umsetzen. In dieser Übergangsphase nutzen deutsche Betriebsräte ihre gestärkte Position und blockieren zunehmend KI-gestützte Schichtplanungssysteme. Wie aktuelle Gerichtsanalysen zeigen, erwirken sie erfolgreich Einstweilige Verfügungen, um die Nutzung der Software zu unterbinden – und zwingen Arbeitgeber so an den Verhandlungstisch.
LAG Köln: Blaupause für den Rechtsstreit
Die aktuelle Welle von Klagen geht maßgeblich auf ein Grundsatzurteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 28. Januar 2025 zurück. Das Gericht bestätigte damals, dass cloudbasierte Personaleinsatzsysteme eindeutig unter das Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG fallen.
Die Richter gaben dem Betriebsrat recht: Schon bei „geringfügigen“ Verfahrensverstößen steht ihm ein Unterlassungsanspruch zu. Die Argumentation des Arbeitgebers, dies erfordere einen „groben“ Pflichtenverstoß, wiesen sie zurück. Die fortlaufende Datenverarbeitung durch eine KI stelle einen dauerhaften Eingriff in Arbeitnehmerrechte dar – und rechtfertige eine sofortige Stopp-Anordnung.
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Für Unternehmen ist die Botschaft klar: Wer KI-Systeme ohne vorherige Betriebsvereinbarung einführt, riskiert einen kostspieligen und betriebsstörenden Sofortstopp durch das Gericht.
EU-KI-Gesetz verschärft den Druck
Die bevorstehende volle Anwendung des EU-KI-Gesetzes verschärft den Handlungsdruck zusätzlich. Während Unternehmen ihre Systeme auf die Einstufung als „Hochrisiko-KI“ überprüfen, nutzen Betriebsräte diese Phase, um umfassende Transparenz und Kontrolle einzufordern.
Sie verlangen detaillierte Auskünfte über die zugrundeliegende Algorithmen-Logik, die verwendeten Datenparameter und garantierte „Human-in-the-Loop“-Kontrollen, um automatisierte Diskriminierung zu verhindern. Die Kombination aus der Rechtslage nach LAG Köln und den neuen EU-Vorgaben hat die Machtbalance spürbar verschoben.
Verhandeln statt überrollen
Die Zeit unregulierter KI-Einführung in deutschen Betrieben scheint vorbei. Experten rechnen 2026 mit Rekordzahlen bei Einigungsstellenverfahren zum Thema künstliche Intelligenz.
Rechtsberater raten Unternehmen zu proaktivem Handeln: Verhandlungen mit dem Betriebsrat sollten bereits in der Beschaffungsphase beginnen, nicht erst bei der Implementierung. Erfolgreiche Betriebsvereinbarungen enthalten heute typischerweise Klauseln zur Datenminimierung, zu Diskriminierungsprüfungen und zu regelmäßigen Evaluierungen der KI-Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung.
Solange das Bundesarbeitsgericht keine höchstrichterliche Entscheidung zu generativer KI in der Schichtplanung getroffen hat, bleibt die klare Linie der Instanzgerichte – angeführt vom LAG Köln – der maßgebliche Standard. Für Arbeitgeber wird der Mitbestimmungsprozess so zur unverzichtbaren Voraussetzung, um teure Rechtsstreits und Betriebsstillstände zu vermeiden.
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