Betriebsräte, Private

Betriebsräte: Private E-Mails können jetzt das Amt kosten

14.01.2026 - 11:13:12

Ein aktuelles Urteil und ein EuGH-Gutachten etablieren eine Nulltoleranz-Politik: Die Weitergabe sensibler Mitarbeiterdaten an private Konten gilt als grobe Pflichtverletzung und kann das Mandat kosten.

Frankfurt/Erfurt – Ein einziger Klick kann das Ende eines Betriebsratsmandats bedeuten. Seit heute, dem 14. Januar 2026, gilt in der deutschen Arbeitsrechtspraxis eine verschärfte Nulltoleranz-Linie: Wer sensible Personaldaten auf private E-Mail-Konten überträgt, begeht eine „grobe Pflichtverletzung“ und riskiert die sofortige Amtsenthebung. Diese klare Rechtsauffassung wird durch ein aktuelles Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zusätzlich untermauert.

Präzedenzfall: GMX-Konto als Karriereende

Den Maßstab setzte das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in einem wegweisenden Urteil (Az. 16 TaBV 109/24). Ein Betriebsratsvorsitzender hatte eine automatische Weiterleitungsregel eingerichtet, um alle dienstlichen E-Mails an sein privates GMX-Konto zu schicken. Darunter war eine komplette Personaliste mit Namen, Gehaltsgruppen und Entgeltdaten von rund 390 Mitarbeitern.

Seine Begründung, er benötige die Daten für effizienteres Arbeiten am heimischen Großbildschirm und habe sie später gelöscht, ließen die Richter nicht gelten. Die unerlaubte Übermittlung unverschlüsselter, hochsensibler Vergütungsdaten auf einen privaten Server Dritter werteten sie als schweren Verstoß gegen die DSGVO und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

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„Das Urteil macht Schluss mit der Ausrede guter Absichten“, kommentieren Experten. Der Vorsatz, im Interesse der Belegschaft zu handeln, befreit nicht von den strengen Datenschutzvorgaben. Das Gericht sah darin ein vorsätzliches Umgehen der vom Arbeitgeber bereitgestellten Sicherheitsvorkehrungen – ein klarer Fall für eine Amtsenthebung nach § 23 BetrVG.

Bundesgericht bestätigt strenge Linie erwartet

Die letzte juristische Instanz ist nun der Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mit dem Aktenzeichen 7 ABR 21/25. Beobachter rechnen fest damit, dass der 7. Senat des BAG die strenge Linie der Vorinstanzen bestätigen wird. Dieser Senat ist traditionell rigoros, was die gesetzlichen Pflichten von Betriebsratsmitgliedern angeht.

Rechtsanwaltskanzleien warnen jedoch davor, auf das endgültige Urteil zu warten. Die Risiken von DSGVO-Verstößen – hohe Bußgelder für den Arbeitgeber und persönliche Haftung für den Betriebsrat – seien zu gravierend. Viele Unternehmen behandeln das „Verbot der privaten Weiterleitung“ bereits jetzt als etablierte Norm und passen ihre Compliance-Richtlinien an.

EuGH-Gutachten verschärft den Druck

Ein am heutigen Tag veröffentlichtes Gutachten des Generalanwalts am EuGH bringt eine neue europäische Dimension in die Debatte. Es bestätigt den Grundsatz, dass die Datensouveränität ein hohes Gut ist, das nicht durch Verfahrensbequemlichkeit ausgehebelt werden darf.

Diese europäische Perspektive ist entscheidend: Da die DSGVO eine europäische Verordnung ist, haben nationale Gerichte kaum Spielraum, Verstöße als „geringfügig“ einzustufen. Die Schnittstelle aus europäischem Datenschutz und deutschem Betriebsverfassungsrecht bildet eine „Compliance-Zange“, die informellen Datenumgang endgültig ausschließt.

Was Betriebsräte jetzt beachten müssen

Die Entwicklungen des Jahres 2026 erfordern sofortige Anpassungen in der täglichen Arbeit der Betriebsräte. Die „Heimoffice-Umgehung“ – eine Datei an sich selbst zu schicken, um sie daheim zu drucken oder zu bearbeiten – ist zum karrieregefährdenden Fehler geworden.

Die neuen Compliance-Regeln für 2026:
* Strikte Gerätetrennung: Betriebsratsarbeit darf nur auf vom Arbeitgeber bereitgestellten oder eigenen, sicheren IT-Systemen erfolgen.
* Keine privaten Weiterleitungen: Automatische Regeln zu privaten Anbietern (Gmail, GMX, Web.de etc.) sind strikt verboten.
* Verschlüsselungspflicht: Notwendige Datentransfers müssen über genehmigte Verschlüsselungsmethoden laufen, nicht per Standard-E-Mail-Anhang.
* Nur offizielle Kanäle: Die Kommunikation in sensiblen Personalfragen muss im sicheren Firmennetzwerk oder auf einem dedizierten Betriebsratsserver bleiben.

Arbeitgeber sind gut beraten, ihre IT-Richtlinien zu überprüfen und Betriebsräten angemessene mobile Arbeitsmittel (Laptops, sicheren VPN-Zugang) zur Verfügung zu stellen. Andernfalls könnte ihnen im Streitfall eine Teilschuld an der mangelnden Datensicherheit zugesprochen werden.

Das Ende der „lockeren“ Betriebsratsarbeit

Die Ära des Betriebsrats im „Hemd-Ärmel-Look“, der vertrauliche Akten am heimischen Küchentisch bearbeitet, ist definitiv vorbei. Die Digitalisierung des Arbeitslebens erzwingt eine Professionalisierung im Umgang mit Daten.

Die endgültige mündliche Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht wird noch für dieses Jahr erwartet. Bis dahin gilt der rigorose Standard des LAG Hessen als effektives Recht. Betriebsräte sollten ihre eigenen Kommunikationswege umgehend überprüfen. Wie die jüngsten Urteile zeigen, kann ein einziges weitergeleitetes Tabellenblatt ausreichen, um ein Mandat zu verlieren – unabhängig von bisherigen Verdiensten oder Beliebtheit in der Belegschaft.

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