Betriebsräte, Einigungsstelle

Betriebsräte nutzen Einigungsstelle für Hitzeschutz

04.02.2026 - 13:39:11

Experten raten Betriebsräten, jetzt verbindliche Hitzeschutzmaßnahmen zu verhandeln und notfalls die Einigungsstelle anzurufen, um rechtzeitig für den Sommer 2026 vorbereitet zu sein.

Mit Blick auf den Sommer 2026 fordern Experten Betriebsräte auf, ihr Mitbestimmungsrecht jetzt voll auszuschöpfen. Notfalls soll die Einigungsstelle bindende Schutzmaßnahmen durchsetzen.

Die nächste Hitzewelle kommt bestimmt – und mit ihr die Gefahr für Millionen Beschäftigte in deutschen Büros und Werkshallen. Während Österreich bereits eine strenge Hitzeschutzverordnung eingeführt hat, müssen sich deutsche Betriebsräte auf das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verlassen. Juristen und Gewerkschaften raten deshalb: Jetzt verhandeln, notfalls die Einigungsstelle anrufen. Denn wer erst bei 35 Grad im Schatten handelt, kommt für diesen Sommer zu spät.

Die Einigungsstelle als schärfste Waffe

Das zentrale Instrument ist die Einigungsstelle. Lehnt ein Arbeitgeber Verhandlungen über Klimaanlagen, Sonnenschutz oder Hitzefrei ab, kann der Betriebsrat sie einberufen. Dieses Gremium, besetzt mit je einem Vertreter von Belegschaft und Management sowie einem neutralen Vorsitzenden, kann einen bindenden Spruch fällen. Dieser ersetzt die Zustimmung des Chefs und wird zur gültigen Betriebsvereinbarung.

„Die glaubhafte Ankündigung, die Einigungsstelle zu rufen, bringt viele Arbeitgeber schon an den Verhandlungstisch“, erklärt ein Arbeitsrechtler. Die Drohung wirkt, weil das Verfahren kostspielig und für das Image riskant sein kann.

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Was Betriebsräte konkret fordern können

Die gesetzliche Grundlage ist § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Es geht um den Gesundheitsschutz, bei dem der Arbeitgeber Spielraum hat. Genau hier greift das Mitbestimmungsrecht. Ein Katalog möglicher Maßnahmen orientiert sich an der Technischen Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“.

Technische Maßnahmen haben Vorrang. Dazu zählen:
* Der Einbau von wirksamem Sonnenschutz wie Jalousien.
* Die Nachrüstung von Lüftungsanlagen oder Klimaanlagen.
Gerichte stellen den Gesundheitsschutz regelmäßig über Kosteneinwände der Arbeitgeber.

Organisatorische Maßnahmen sind der nächste Schritt:
* Einführung von Hitze-Schichten mit Arbeitsbeginn in den kühlen Morgenstunden.
* Zusätzliche bezahlte Pausen ab 30 oder 35 Grad Raumtemperatur.
* Lockerung der Kleiderordnung (keine Krawattenpflicht mehr).
* Ausweitung von Homeoffice-Regelungen an Hitzetagen.

Persönliche Maßnahmen wie die Bereitstellung von kostenlosen Getränken können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls zur Pflicht werden.

Druck aus dem Nachbarland: Österreichs Vorbild

Die Debatte in Deutschland bekommt zusätzlichen Rückenwind aus Österreich. Seit 1. Januar 2026 gilt dort eine verschärfte Hitzeschutzverordnung. Sie schreibt für Arbeit im Freien ab 30 Grad konkrete Schutzmaßnahmen vor und erlaubt sogar Arbeitsunterbrechungen.

Für deutsche Betriebsräte ist das ein starkes Argument: „Wenn es beim Nachbarn verbindliche Regeln gibt, warum sollte der Schutz hierzulande schlechter sein?“, fragen Gewerkschafter. Die österreichische Regelung setzt einen neuen Standard in der DACH-Region, an dem sich deutsche Unternehmen messen lassen müssen.

Strategischer Fahrplan: Der Hitzeaktionstag 2026 als Ziel

Als strategischer Meilenstein gilt der bundesweite „Hitzeaktionstag“ im Juni 2026. Gewerkschaften und Arbeitsschutz-Organisationen wollen an diesem Tag vorbildliche Betriebe auszeichnen und Versäumnisse anprangern.

Die Botschaft an die Betriebsräte im Februar 2026 ist eindeutig: Die Werkzeuge sind vorhanden, der Weg über die Einigungsstelle führt garantiert zu einem Ergebnis. Doch das Verfahren braucht Zeit. Wer jetzt die Initiative ergreift und eine Betriebsvereinbarung zum Hitzeschutz fordert, sorgt dafür, dass der Schutz steht, bevor die erste Hitzewelle des Jahres kommt – und nicht erst, wenn sie schon da ist.

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