Betriebsräte, Kernarbeitszeit

Betriebsräte kämpfen 2026 um Kernarbeitszeit

03.01.2026 - 23:33:12

Die Ausweitung verpflichtender Servicezeiten führt zu Konflikten mit Betriebsräten. Die neue Rechtslage verlangt zwingende betriebliche Gründe und stärkt die Mitbestimmung.

Der Kampf um die Gleitzeit beginnt mit dem neuen Jahr. Deutsche Unternehmen weiten nach dem Jahreswechsel verpflichtende Servicezeiten aus – und gefährden damit etablierte Modelle flexibler Arbeitszeiten. Mit den anstehenden Betriebsratswahlen im Frühjahr wird dieser Konflikt zum ersten großen Arbeitskampf des Jahres.

Flexibilität vs. Direktionsrecht: Der Kern des Streits

Im Zentrum des Streits steht ein grundsätzlicher Widerspruch. Auf der einen Seite steht das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 Gewerbeordnung, Arbeitszeiten festzulegen. Auf der anderen Seite das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 BetrVG bei der Verteilung der Arbeitszeit.

Rechtsexperten warnen vor einer Entwicklung, die sich seit Ende 2025 verschärft: Immer mehr Firmen führen unter dem Deckmantel betrieblicher Notwendigkeit starre Servicezeiten ein. Diese Zeiten, in denen Mitarbeiter erreichbar oder anwesend sein müssen, dehnen sich oft von 8 bis 17 Uhr aus. Was bleibt da noch von echter Gleitzeit?

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„Wenn eine definierte Servicezeit keinen sinnvollen Spielraum für die Wahl von Beginn und Ende der Arbeit lässt, ist das Modell keine Gleitzeit mehr“, analysieren Arbeitsrechtler. Diese Änderung des Charakters der Arbeitszeitregelung unterliegt jedoch der uneingeschränkten Mitbestimmung des Betriebsrats. Aktuelle Urteile der Landesarbeitsgerichte bestätigen: Arbeitgeber können eine Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit nicht einseitig durch erweiterte Servicezeiten aushöhlen.

Neue Beweislast trifft die Arbeitgeber

Die Rechtslage für 2026 stellt Unternehmen vor höhere Hürden. Sie müssen nun zwingende betriebliche Gründe für konkrete Servicezeiten nachweisen, wenn diese eine vereinbarte Gleitzeitregelung wesentlich einschränken.

Pauschale Argumente wie „allgemeine Erreichbarkeit“ oder „besserer Kundenservice“ gelten vor Arbeitsgerichten zunehmend als nicht ausreichend. Betriebsräte erhalten damit ein starkes Verhandlungsinstrument. Berater raten den Gremien, detaillierte Auswertungen von Anrufaufkommen und Arbeitsverteilung zu fordern, bevor sie erweiterten Servicefenstern zustimmen.

Auch die Einführung des neuen Mindestlohns von 13,90 Euro ab 1. Januar 2026 spielt eine Rolle. In Niedriglohnbranchen führt dies zu strengerer Überwachung der Arbeitszeiten, um Überstunden zu vermeiden. Doch selbst hier behält der Betriebsrat sein Mitspracherecht bei der Verteilung dieser Zeiten.

Vertrauensarbeitszeit in der Digitalfalle

Ein weiterer Konfliktherd ist die Zeiterfassung. Seit den entsprechenden Bundesarbeitsgerichts-Urteilen ist die Pflicht zur Aufzeichnung Standard. Doch die Methode der Erfassung und ihr Zusammenspiel mit der Vertrauensarbeitszeit erzeugt Reibung.

Erste Branchenberichte aus dem Januar zeigen: Einige Arbeitgeber nutzen die verpflichtenden Erfassungstools, um Servicezeiten strenger durchzusetzen. Wo Mitarbeiter früher ergebnisorientiert und flexibel arbeiteten, melden neue digitale Systeme nun „Abwesenheit“ während der Servicezeiten – mit disziplinarischen Folgen.

Betriebsräte werden aufgefordert, ihre IT- und Datenschutzvereinbarungen sofort zu überprüfen. Die Einführung von Software, die die Einhaltung von Servicezeiten überwacht, fällt unter § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Sie gilt als technische Kontrolleinrichtung und unterliegt damit einer separaten Mitbestimmung. Wird die Software dazu genutzt, nie vereinbarte Servicezeiten zu überwachen, kann ihr Einsatz rechtswidrig sein.

Wahlkampf mit der Gleitzeit

Das Timing dieses Konflikts ist brisant. Die regulären Betriebsratswahlen finden zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 statt. Amtsinhabende Gremien stehen unter Druck, ihre Wirksamkeit unter Beweis zu stellen. Die Verteidigung der Flexibilität der Belegschaft gegen übergriffige Servicezeiten wird zum zentralen Wahlkampfthema.

Beobachter des deutschen Arbeitsmarkts rechnen in Januar und Februar mit einer Häufung von Einigungsstellenverfahren. Betriebsräte werden einseitige Änderungen an Servicezeiten blockieren, um ihre Position vor den Wahlen zu sichern. Die Gewerkschaften positionieren sich klar: „Flexibilität muss eine Einbahnstraße bleiben.“ Wenn von Beschäftigten Flexibilität für das Unternehmen erwartet werde, müsse das Unternehmen die Souveränität der Beschäftigten über ihre verbleibende Zeit respektieren.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob Servicezeiten ein legitimes betriebliches Erfordernis oder eine Hintertür zur Abschaffung der Gleitzeit sind. Die Fronten sind gezogen – der Showdown hat begonnen.

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