Betriebsräte, Rechte

Betriebsräte 2026: Neue Rechte, neue Herausforderungen

30.12.2025 - 01:32:12

Wegweisende Urteile und Gesetzesänderungen prägen die anstehenden Betriebsratswahlen. Neue Regeln zu Wahlrechten in Matrix-Organisationen und zur Vergütung der Gremien treten in Kraft.

Das Jahr 2026 wird für Betriebsräte in Deutschland kein gewöhnliches Wahljahr, sondern ein Wendepunkt. Kurz vor Jahresende 2025 haben mehrere wegweisende Urteile und Gesetzesänderungen die Spielregeln der Mitbestimmung neu definiert. Von Wahlrechten in Matrix-Strukturen bis zur Bezahlung der Gremien – die Weichen für eine turbulente Wahlphase sind gestellt.

Matrix-Organisation: Wer darf wo wählen?

Eine der wichtigsten Klarstellungen kommt vom Bundesarbeitsgericht (BAG). Es hat entschieden, dass Mitarbeiter in komplexen Matrix-Organisationen unter Umständen in mehreren Betrieben aktives Wahlrecht besitzen. Diese sogenannten Mehrfachwahlrechte stellen insbesondere große, dezentral aufgestellte Konzerne vor logistische Herausforderungen.

Für die anstehenden Betriebsratswahlen 2026 bedeutet das: Die Wahlvorstände müssen die „tatsächliche Einbindung“ von Managern mit mehreren Führungslinien genau prüfen. Ein simpler Blick auf den Vertrag reicht nicht mehr aus. Diese Neubewertung des Wahlvolkes könnte in Tausenden Unternehmen zu Verzögerungen im Wahlkalender führen, wenn sie nicht frühzeitig angegangen wird.

Anzeige

Passend zum Thema Betriebsratswahl – die neuen Regeln zu Matrix‑Beschäftigten und Wahlvorständen verlangen jetzt einen klaren Plan. Das kostenlose PDF „Betriebsratswahl“ bietet Ihnen einen vollständigen Fahrplan von der Kandidatensuche über die Organisation des Wahlvorstands bis zur konstituierenden Sitzung. Inklusive rechtlicher Checklisten, Ablaufplänen und Praxis-Tipps, damit Sie Verzögerungen vermeiden und rechtssicher handeln. Jetzt kostenlosen Fahrplan zur Betriebsratswahl herunterladen

Bezahlung: Ende der Untreue-Falle?

Die Aufregung um die „VW-Bezahlaffäre“ hat konkrete Folgen. Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) schaffen jetzt mehr Sicherheit bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Immer mehr Unternehmen schließen nun Betriebsvereinbarungen, um „vergleichbare Mitarbeitergruppen“ für die Gehaltsorientierung festzulegen.

Dieser Weg gilt als „sicherem Hafen“ gegen das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Untreue. Viele Konzerne arbeiten unter Hochdruck daran, solche Vereinbarungen noch vor Beginn der neuen Amtsperiode im Frühjahr 2026 abzuschließen. Ein toxischer Streitpunkt, der die Sozialpartnerschaft zwei Jahre lang belastete, könnte damit entschärft werden.

KI und Datenschutz: Mitbestimmung wird digital

Während KI-Tools wie ChatGPT 2025 in vielen Büros Einzug hielten, zieht der Gesetzgeber 2026 die Zügel an. Der sogenannte „Hamburger Standard“ bleibt vorerst maßgeblich: Die freiwillige, private Nutzung von KI durch Mitarbeiter löst keine Mitbestimmungsrechte aus. Sobald das Unternehmen die Nutzung aber anordnet oder fördert, greift § 87 BetrVG.

Der nächste große Schritt steht mit dem geplanten Beschäftigtendatengesetz bevor. Experten warnen, dass dieses Gesetz die Mitbestimmungsrechte bei Mitarbeiterüberwachung und algorithmischer Personalführung massiv ausweiten wird. Betriebsräte sollten sich daher frühzeitig in diesen technischen Themen schulen, um nicht den Anschluss zu verlieren. Die Ära, in der IT-Updates einfach durchgewinkt wurden, ist vorbei.

Schulungsrecht: Präsenz vor Kostendruck

Auch beim Thema Weiterbildung gab das BAG eine klare Ansage. Betriebsräte haben das Recht, Präsenzseminare gegenüber günstigeren Webinar-Alternativen zu bevorzugen, wenn sie den direkten Austausch für den Lernerfolg als notwendig erachten.

Das ist besonders für die komplexe Wahlrechts-Schulung der Wahlvorstände relevant. Das „notwendige Wissen“ für eine rechtssichere Wahl lässt sich nicht immer effektiv durch einen Bildschirm vermitteln. Die Budgetplanungen für 2026 müssen daher Raum für die höheren Kosten von Präsenzveranstaltungen lassen.

Ausblick: Heiße Phase hat begonnen

Mit Januar 2026 beginnt die heiße Phase der Vorbereitungen. Die oberste Priorität ist die Besetzung und Schulung der Wahlvorstände unter Beachtung der neuen Maßstäbe für Matrix-Beschäftigte. Parallel müssen Betriebsräte in Niedriglohnbranchen die Einhaltung des neuen Mindestlohns von 13,90 Euro überwachen.

Die Rechtsklarheiten vom Ende 2025 haben das Spielfeld markiert. Doch das Spiel selbst, die Aushandlung von Mitbestimmung im digitalen Zeitalter, wird komplexer und konfliktreicher. Für Betriebsräte steht ein transformatives Jahr bevor.

Anzeige

PS: Erfahrene Betriebsräte bereiten sich jetzt mit einem kompakten E‑Book vor, das praxisfertige Vorlagen, ein Online‑Wahl‑Cockpit und die häufigsten Stolperfallen zusammenfasst. Dieses kostenlose Handbuch hilft Ihnen, Kandidatensuche, Fristen und rechtssichere Protokollführung effizient zu organisieren – ideal, um die heiße Phase 2026 strukturiert zu meistern. Hier Betriebsrats‑Wahlleitfaden anfordern

@ boerse-global.de