Betriebsräte 2026: KI-Gesetz stellt Mitbestimmung auf die Probe
03.01.2026 - 07:53:12Die deutsche Mitbestimmung steht vor ihrer größten Bewährungsprobe seit Jahrzehnten. Mit dem Inkrafttreten des europäischen KI-Gesetzes müssen Betriebsräte ab sofort überwachen, wie Algorithmen ihre Belegschaften steuern – und das inmitten einer rasanten Verbreitung von Tools wie Microsoft Copilot.
Während die ersten Verbote für „inakzeptable Risiken“ bereits seit Februar 2025 gelten, rückt nun der nächste Stichtag in den Fokus: Ab dem 2. August 2026 müssen strenge Regeln für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme eingehalten werden. Diese KI-Systeme werden für Personalauswahl, Beförderungen oder die Leistungsbewertung eingesetzt. Für Unternehmen und Betriebsräte beginnt damit ein siebenmonatiger Countdown zur Umsetzung.
Die neue Realität: KI als stiller Vorgesetzter
Die theoretische Debatte ist vorbei, die technische Umsetzung beginnt. Die flächendeckende Einführung generativer KI in Standardsoftware wie Microsoft 365 verwischt die Grenze zwischen Produktivitätshilfe und Verhaltenskontrolle. Die zentrale Frage für 2026 lautet: Wie streng wird der vom Bundesarbeitsgericht (BAG) etablierte Maßstab der „objektiven Eignung“ zur Überwachung auf diese neue Technologie angewendet?
Ein Urteil des BAG aus Juli 2024 (1 ABR 16/23) schuf hierfür die Grundlage. Demnach unterliegt ein technisches Gericht der Mitbestimmung, wenn es objektiv zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet ist – unabhängig von der Absicht des Arbeitgebers. Diese Prämisse trifft heute auf KI-Assistenten zu, die den gesamten digitalen Arbeitsalltag durchsuchen können.
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Aktuelle Verhandlungspunkte in Betriebsvereinbarungen sind:
* Das „Graph“-Problem: KI-Tools greifen auf riesige interne Datenspeicher zu. Betriebsräte argumentieren, dass Abfragen wie „Woran hat Mitarbeiter X letzte Woche gearbeitet?“ eine beispiellose, durchsuchbare Leistungshistorie schaffen.
* Halluzinierte Leistungsdaten: Es wächst die Sorge, dass KI-Zusammenfassungen von Meetings oder Arbeitsmustern Fehler enthalten könnten, die zu unfairen Beurteilungen führen.
* Das Ende der „Hamburg-Ausnahme“: Eine Entscheidung des Hamburger Arbeitsgerichts von 2024 sah vor, dass freiwillige KI-Nutzung über private Accounts die Mitbestimmung umgehen könnte. Da Unternehmen 2026 jedoch fast ausschließlich auf Enterprise-Versionen umstellen, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen, ist diese Ausnahmeregelung praktisch gegenstandslos.
Countdown zu Hochrisiko-KI: Neue Pflichten ab August
Während die schärfsten Verbote schon greifen, markiert der August 2026 die nächste große Hürde. Ab dann gelten umfassende Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme im Personalwesen. Unternehmen, die solche Systeme einsetzen, müssen bis dahin eine zertifizierte „Grundrechte-Folgenabschätzung“ (Fundamental Rights Impact Assessment) vorlegen.
Die Folgen für die Mitbestimmung sind tiefgreifend:
* Erweiterte Informationsrechte: Das KI-Gesetz gewährt Betriebsräten ein spezifisches Recht auf Information bei der Einführung eines Hochrisiko-Systems. Dies verstärkt die bestehenden Rechte aus § 80 BetrVG.
* Die Rolle des „KI-Beauftragten“: Viele große deutsche Konzerne richten derzeit KI-Governance-Gremien ein, in denen auch Betriebsratsvertreter sitzen. Diese Gremien prüfen die Konformitätsbewertungen für die August-Frist.
* Menschliche Aufsicht: Das Gesetz schreibt strenge Maßnahmen zur menschlichen Überwachung vor. Betriebsräte werden detaillierte Protokolle fordern: Wer überwacht die KI und welche Befugnis hat diese Person, eine KI-Entscheidung zu überstimmen?
Professionelle Betriebsräte im Aufwind
Rechtsexperten prognostizieren für 2026 die ersten großen Musterprozesse an der Schnittstelle von KI-Gesetz und DSGVO am Arbeitsplatz. Eine Kernfrage wird sein, ob die geforderte Transparenz Arbeitgeber zwingt, die Parameter algorithmischer Management-Tools offenzulegen – Daten, die Anbieter oft als Geschäftsgeheimnis deklarieren.
Die Professionalisierung der Betriebsratsarbeit schreitet voran. Die Mitte 2024 beschlossenen Änderungen zur „Betriebsratsvergütung“ haben vielen Gremien ermöglicht, in spezielle Schulungen und externe IT-Beratung zu investieren. Das Ergebnis ist eine technisch versiertere Mitbestimmungskultur, die komplexe IT-Systeme auditieren kann.
Das ist im ersten Quartal 2026 zu erwarten:
* Neue Muster-Betriebsvereinbarungen: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände werden voraussichtlich aktualisierte Vorlagevereinbarungen vorlegen, die speziell die Anforderungen an Hochrisiko-KI adressieren.
* Klärung durch Behörden: Die europäische KI-Behörde (AI Office) wird weitere Leitlinien zur Definition von „KI-Systemen in Beschäftigungswerhältnissen“ veröffentlichen.
* Rechtsstreit um „stille Überwachung“: Konflikte um die im Hintergrund laufende Datensammlung (Telemetrie) durch KI-Tools werden zunehmen.
Die Ära des unregulierten Experimentierens mit HR-Technologie neigt sich dem Ende zu. Für deutsche Unternehmen wird 2026 das Jahr, in dem die Einhaltung des KI-Gesetzes zur operativen Realität wird – mit dem Betriebsrat als wichtigstem Torwächter der digitalen Rechte am Arbeitsplatz.


