Betriebsräte 2026: Der Kampf um die digitale Selbstbestimmung
04.01.2026 - 15:24:12Neue EU-Regeln und Gesundheits-Tracker am Arbeitsplatz stellen Betriebsräte vor eine historische Bewährungsprobe.
Die erste Januarwoche 2026 markiert eine Zeitenwende für die Mitbestimmung. Während der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro stieg, vollzieht sich eine stillere, aber tiefgreifendere Revolution: Der Konflikt zwischen digitaler Überwachung und Arbeitnehmerrechten tritt in eine neue Phase. Auslöser sind verschärfte EU-Compliance-Vorgaben und die rasante Verbreitung biometrischer Wearables.
Die vermessene Belegschaft: Sicherheit oder Kontrolle?
Im Fokus steht die Auslegung von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Diese Vorschrift garantiert Betriebsräten ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Technik, die das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten überwachen kann. Doch was gilt 2026 als „Überwachung“?
Moderne Wearables – von intelligenten Westen bis zu biometrischen Armbändern – tracken nicht nur Standorte. Sie verarbeiten in Echtzeit höchst sensible Gesundheitsdaten: Puls, Stresslevel, Ermüdung. Arbeitgeber argumentieren mit der Fürsorgepflicht und neuen Präventionsvorschriften. Doch Betriebsräte wittern Performance-Profiling.
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„Das Risiko des gläsernen Mitarbeiters ist real“, warnen Datenschützer. Wenn die Herzfrequenz eines Kommissionierers in die Höhe schießt – ist das ein Sicherheitsalarm oder ein Maßstab für seine Belastbarkeit im Vergleich zu jüngeren Kollegen? Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bleibt laut Experten der entscheidende Prüfstein.
Wirtschaftlicher Druck trifft auf neue Datenschutz-Landschaft
Die Treiber für die Technologie sind wirtschaftlicher Natur. Die sogenannten Chaos-Kosten – Ausfälle durch unerwartete Abwesenheit und Produktionsstillstände – belasten Industrieunternehmen weiterhin stark. Wearables sollen durch Früherkennung von Ermüdung teure Unfälle verhindern.
Doch dieses Argument kollidiert mit der verschärften Rechtslage. Die EU-NIS2-Richtlinie verlangt seit Ende 2025 strengeres Risikomanagement für digitale Diensteanbieter. Ein Datenschutzverstoß mit biometrischen Mitarbeiterdaten kann nun hohe Strafen nach sich ziehen. Damit wird die Rolle des Betriebsrats bei der Prüfung der Datensicherheit genauso wichtig wie die Prüfung der Gerätefunktion.
Digitale Kompetenz als Wahlkampfthema 2026
Dieser technologische Machtkampf prägt die anstehenden Betriebsratswahlen. Der Schutz digitaler Rechte und die Regulierung KI-gesteuerter Management-Tools werden zentrale Wahlkampfthemen sein.
„Wir erleben einen Wandel, bei dem digitale Kompetenz zur Voraussetzung für eine effektive Interessenvertretung wird“, analysieren Beobachter. Die Fähigkeit, technische Schutzvorkehrungen wie Datensilos oder Pseudonymisierung auszuhandeln, unterscheidet moderne Betriebsräte von ihren Vorgängern.
Was im ersten Quartal 2026 zu erwarten ist
Die Entwicklung ist dynamisch und mehrere Schlüsselereignisse zeichnen sich ab:
- Mustervereinbarungen: Große Gewerkschaften werden aktualisierte Muster-Betriebsvereinbarungen vorlegen, die biometrisches Monitoring und KI-Integration explizit regeln.
- Erste Gerichtsentscheidungen: Arbeitsrechtler erwarten Grundsatzurteile zu den Grenzen des EU-KI-Gesetzes. Das Verbot von „Emotionserkennung“ am Arbeitsplatz hat direkte Auswirkungen auf Stress-Monitoring-Wearables.
- Ausweitung auf die Gig-Economy: In Österreich, wo am 1. Januar 2026 auch neue Regeln für arbeitnehmerähnliche Freiberufler in Kraft traten, könnte die Debatte Plattform-Arbeiter erfassen. Dürfen diese biometrischer Überwachung unterzogen werden?
Die Botschaft für Betriebsräte im Jahr 2026 ist eindeutig: Die Technologie ist da, die Gesetze haben sich geändert. Proaktive Regulierung durch Betriebsvereinbarungen ist der einzige Weg, die Vorteile von Health-Tech zu nutzen, ohne einen Überwachungsalltag am Arbeitsplatz zu schaffen.
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