Betriebliches Eingliederungsmanagement: Der Schlüssel zum rechtssicheren Umgang mit Krankmeldungen
20.01.2026 - 03:13:12Die aktuelle politische Debatte über Krankschreibungen stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Abläufe rechtssicher zu gestalten. Im Zentrum steht dabei das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
Dienstag, 20. Januar 2026 – Während die Politik über die Anzahl der Krankheitstage und die Praxis der telefonischen Krankschreibung diskutiert, müssen Arbeitgeber handeln. Anhaltend hohe Fehlzeiten belasten nicht nur die Produktivität, sondern bergen erhebliche juristische Risiken. Die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts (BAG), hat die Anforderungen an Arbeitgeber in den letzten Jahren deutlich verschärft. Ein konsequent durchgeführtes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist heute der entscheidende Pfeiler, um Compliance-Fallen zu vermeiden und Betriebsabläufe zu sichern.
BEM: Mehr als eine lästige Pflicht – eine rechtliche Notwendigkeit
Gesetzlich verpflichtet sind Arbeitgeber dazu, allen Beschäftigten ein BEM anzubieten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt krankgeschrieben sind. Die Gerichte betonen: Es handelt sich nicht um eine Formalie, sondern um einen ernsthaften Suchprozess. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten.
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Die Konsequenzen eines fehlerhaften oder unterlassenen BEM sind gravierend. Eine darauf folgende krankheitsbedingte Kündigung gilt in der Regel als unwirksam. Der Arbeitgeber trägt dann im Prozess eine fast unmöglich zu erfüllende Beweislast. Er muss detailliert darlegen, dass auch ein korrektes BEM die Kündigung nicht verhindert hätte. Typische Fehler sind pauschale Datenschutzerklärungen oder ein nicht individuell geführtes Verfahren.
Die Hürden der krankheitsbedingten Kündigung
Eine Entlassung wegen Krankheit ist eine der anspruchsvollsten im deutschen Arbeitsrecht. Die Gerichte prüfen in einem dreistufigen Verfahren: eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche Beeinträchtigung der Betriebsinteressen und eine umfassende Interessenabwägung. In dieser letzten Stufe entscheidet oft das BEM.
Fehlt ein korrektes BEM, fällt die Abwägung fast immer zugunsten des Arbeitnehmers aus. Doch selbst bei inhaltlich korrekter Kündigung lauern prozessuale Fallstricke. So hat etwa das Landesarbeitsgericht Hamburg kürzlich die Beweiskraft des üblichen Einwurf-Einschreibens infrage gestellt. Diese Frage muss nun das Bundesarbeitsgericht endgültig klären.
Datenschutz und Dokumentation: Die Achillesferse im Prozess
Der gesamte Umgang mit Krankmeldungen ist datenschutzrechtlich hochsensibel. Gesundheitsdaten genießen besonderen Schutz. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Erhebung und Speicherung streng zweckgebunden und auf das Nötigste beschränkt sind.
Jeder Schritt – vom ersten Gespräch bis zum finalen BEM-Angebot – muss lückenlos und sachlich dokumentiert werden. Diese Akten sind im Falle eines Rechtsstreits von entscheidender Bedeutung. Eine transparente Kommunikation und die freiwillige Einwilligung des Mitarbeiters sind unerlässlich, um Vertrauen zu wahren und Verstöße zu vermeiden.
Vom Kostenfaktor zum strategischen Instrument
Die politische Debatte spiegelt die gesellschaftliche Relevanz des Themas wider. Für Unternehmen geht es aber um handfeste wirtschaftliche Interessen: Hohe Fehlzeiten verursachen direkte Kosten durch Entgeltfortzahlung und indirekte durch Produktionsausfälle und Überlastung des Teams.
Die strenge Rechtsprechung zwingt zu einem Paradigmenwechsel – von reaktiver zu proaktiver Fürsorge. Ein professionelles Krankheitsmanagement, das Prävention, frühzeitige Intervention und ein wertschätzendes BEM umfasst, wird so zum strategischen Tool. Es dient der Personalbindung und sichert die operative Stabilität in unsicheren Zeiten.
Ausblick: Professionalisierung wird 2026 zum Muss
Unabhängig vom Ausgang der politischen Debatte bleiben die hohen rechtlichen Hürden bestehen. Die Gerichte werden den Fokus auf die Fürsorgepflicht und Verhältnismäßigkeit weiter schärfen.
Unternehmen sollten das Jahr 2026 nutzen, um ihre Abwesenheitsprozesse grundlegend zu überprüfen. Dazu gehören die Schulung von Führungskräften, die Etablierung klarer, datenschutzkonformer BEM-Abläufe und die Förderung einer präventiven Gesundheitskultur. Angesichts weiterer HR-Herausforderungen, wie der kommenden EU-Entgelttransparenzrichtlinie, erweist sich ein robustes Gesundheitsmanagement immer mehr als echter Wettbewerbsvorteil.
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