Betriebe erleichtern das Arbeiten auch bei Hitze / Brossardt: "Auchhohe Temperaturen befreien nicht von der Arbeitspflicht"München - Mit Blick auf die derzeitigen heißen Tage betont die vbw -Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.
26.06.2025 - 11:55:15ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e.V. / Betriebe ...
V., dass viele Unternehmen in denletzten Jahren gute betriebsindividuelle Modelle zum Schutz bei Hitze entwickelthaben. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt erklärt: "Die Unternehmenbieten zahlreiche organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung vonGleitzeitregelungen , die Lockerung von Bekleidungsregeln , sofern vorhanden,die intensive Durchlüftung der Räume in den Nachtstunden oder die Bereitstellunggeeigneter Getränke . Es ist Sache jedes einzelnen Unternehmens, nach denbetrieblichen Verhältnissen Lösungen zu finden. Auch bei hohen Temperaturenentfällt die Arbeitspflicht nicht."
Die Unternehmen sind bemüht, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie inPausenräumen auf nicht mehr als 26 Grad Celsius steigen zu lassen. Doch auchjenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichenFolgen. "Arbeitnehmer dürfen weder klimatisierte Räume noch 'Hitzefrei'verlangen. Der Arbeitgeber hat aber im Rahmen der nach dem Arbeitsschutzgesetzdurchzuführenden Gefährdungsbeurteilung dafür zu sorgen, dass es nicht zu einergesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz kommt. Im Betriebmüssen Fenster oder Glaswände, durch die es zu einer deutlichen Erhöhung derRaumtemperatur kommen kann, mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausgerüstetwerden", so Brossardt weiter.
"Dort, wo Flexibilisierungsmöglichkeiten wie beispielsweise das Arbeiten imHomeoffice bestehen, kann die Arbeit an dem jeweils kühleren Ort erledigtwerden, sofern dies organisatorisch und betriebsindividuell möglich ist. Einenallgemeinen Anspruch auf Homeoffice gibt es aber nicht", betont Brossardt.
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