Behinderten-Pauschbetrag: Ab sofort gilt der digitale Nachweis
24.01.2026 - 02:33:12Ab diesem Jahr müssen Millionen Steuerzahler den Grad ihrer Behinderung für das Finanzamt elektronisch nachweisen. Die Änderung soll Bürokratie abbauen und die Steuererklärung beschleunigen.
Die Umstellung betrifft alle Neufeststellungen oder Änderungen des Grades der Behinderung (GdB), die ab dem 1. Januar 2026 erfolgen. Die zuständigen Landesbehörden, wie Versorgungsämter, übermitteln die Daten künftig direkt an die Finanzverwaltung. Dafür müssen Betroffene ihre Zustimmung erteilen und ihre Steuer-ID hinterlegen.
Der große Vorteil: Der lästige Papierkram entfällt. Steuerzahler müssen ihren Feststellungsbescheid nicht mehr kopieren und der Erklärung beifügen. Das Finanzamt prüft den Anspruch automatisch im Hintergrund.
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Wichtig: Bereits ausgestellte und gültige Bescheide behalten ihre Gültigkeit. Wer also einen Schwerbehindertenausweis hat, der vor 2026 ausgestellt wurde, kann diesen weiterhin in Papierform einreichen. Die neue Regelung gilt erst bei der nächsten Änderung.
Höhere Pauschbeträge seit 2021
Der Behinderten-Pauschbetrag ist eine pauschale steuerliche Entlastung für typische Mehraaufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen. Seit einer Reform 2021 sind die Beträge deutlich höher.
Bereits ab einem GdB von 20 besteht ein Anspruch. Für das Steuerjahr 2025, das 2026 erklärt wird, gelten folgende Staffelungen:
* GdB 20: 384 Euro
* GdB 30: 620 Euro
* GdB 40: 860 Euro
* GdB 50: 1.140 Euro
* GdB 60: 1.440 Euro
* GdB 70: 1.780 Euro
* GdB 80: 2.120 Euro
* GdB 90: 2.460 Euro
* GdB 100: 2.840 Euro
Für Menschen mit den Merkzeichen „H“ (hilflos), „Bl“ (blind) oder „TBl“ (taubblind) gibt es einen Pauschbetrag von 7.400 Euro – unabhängig vom GdB.
So funktioniert die Beantragung über ELSTER
Trotz der Automatisierung muss der Pauschbetrag weiterhin aktiv in der Steuererklärung beantragt werden. Die Eintragung erfolgt in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ im ELSTER-Portal.
Der entscheidende Unterschied: Die mühsame Suche nach dem Papierbescheid entfällt. Das Finanzamt ruft die Daten digital ab. Das beschleunigt die Bearbeitung und verringert die Gefahr von Rückfragen.
Steuerpflichtige sollten lediglich sicherstellen, dass ihre Daten beim Versorgungsamt korrekt sind und die Einwilligung zur Übermittlung vorliegt. Ein kurzer Anruf bei der Behörde kann hier Klarheit schaffen.
Digitalisierung der Finanzverwaltung schreitet voran
Die Neuregelung ist ein weiterer Schritt zum volldigitalen Finanzamt. Sie folgt der Logik bereits eingeführter Verfahren, wie der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Langfristiges Ziel ist die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt). Dabei hat das Finanzamt die meisten relevanten Daten bereits vorliegen und der Bürger muss sie nur noch prüfen und bestätigen.
Die Umstellung beim Behinderten-Pauschbetrag zeigt: Die Digitalisierung soll den Bürgern das Leben erleichtern. In Zukunft dürften weitere steuerliche Nachweispflichten auf digitale Verfahren umgestellt werden.
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