BEG, Unterschriften

BEG IV beendet Ära der Unterschriften für Zeitarbeitsverträge

02.01.2026 - 05:42:12

Die strenge Schriftform für Zeitarbeitsverträge ist Geschichte. Mit dem Jahreswechsel trat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft und erlaubt nun die einfache Textform – ein Meilenstein für die Digitalisierung des deutschen Arbeitsrechts.

Jahrzehntelang schrieb § 12 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) die strengere Schriftform vor. Verträge zwischen Zeitarbeitsfirma und Einsatzunternehmen benötigten entweder eine handschriftliche Unterschrift auf demselben Dokument oder eine komplexe qualifizierte elektronische Signatur (QES). Diese Hürde ist nun gefallen.

Seit dieser Woche genügt die einfache Textform nach § 126b BGB. Verträge können rechtsgültig per E-Mail, SMS oder andere dauerhafte elektronische Medien geschlossen werden. Die Erklärung muss lediglich lesbar sein, die erklärende Person benennen und auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden.

Die inhaltlichen Anforderungen bleiben jedoch streng: Der Vertrag muss weiterhin ausdrücklich als Überlassungsvertrag gekennzeichnet sein, die konkrete Tätigkeit detaillieren und den gültigen Erlaubnisstatus der Zeitarbeitsfirma bestätigen – und das alles, bevor der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt.

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Mehr Tempo, weniger rechtliche Fallstricke

Die Reform löst eines der größten operativen Probleme der Branche: den „Kurierlauf“. Bisher musste der Vertrag physisch unterschrieben oder mit QES versehen sein, bevor der Zeitarbeitnehmer mit der Arbeit begann. Ein Formverstoß machte den Vertrag nichtig – mit schwerwiegenden Folgen.

Denn dann entstand möglicherweise ein unbeabsichtigtes Arbeitsverhältnis zwischen dem Einsatzunternehmen und dem Zeitarbeitnehmer („fingiertes Arbeitsverhältnis“). Das konnte zu erheblichen Schadensersatzforderungen und Bußgeldern führen.

Jetzt genügt ein bestätigter E-Mail-Austausch, der die wesentlichen Vertragsbedingungen enthält. Das beschleunigt die Personalbereitstellung erheblich, etwa bei kurzfristigen Krankheitsvertretungen. Der administrative Aufwand für Personalabteilungen und Zeitarbeitsfirmen sinkt spürbar.

Branche begrüßt längst überfällige Modernisierung

Der Bundesverband der Personaldienstleister (GVP) hatte jahrelang für diese Änderung gekämpft. Nach dem Beschluss des Gesetzes Ende 2024 bezeichnete der Verband den Schritt als entscheidend, um unnötige Bürokratie abzubauen und den Rechtsrahmen an moderne Geschäftsrealitäten anzupassen.

Die Abschaffung der Schriftform war eine zentrale Forderung im Gesetzgebungsverfahren zum BEG IV. Indem nun digitale Workflows erlaubt werden, die viele Unternehmen bereits für andere Verträge nutzen, entfällt ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Betriebe, die auf flexible Arbeitskräftelösungen angewiesen sind.

Teil eines größeren Reformpakets

Die Änderung im AÜG ist Teil des umfassenderen Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. Es zielt darauf ab, administrative Hürden für die deutsche Wirtschaft abzubauen. Neben Zeitarbeitsverträgen vereinfacht das Gesetz auch andere arbeitsrechtliche Dokumente.

So ändert es auch das Nachweisgesetz. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern die wesentlichen Vertragsbedingungen künftig in Textform statt in Schriftform übermitteln, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dieser ganzheitliche Ansatz zur Modernisierung von Formerfordernissen soll der deutschen Wirtschaft jährlich Millionen Euro an Verwaltungskosten ersparen.

Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Rechtsexperten raten Firmen dringend, ihre Vertragsvorlagen und internen Prozesse umgehend anzupassen. Entscheidend ist, dass die gewählte Textform – etwa E-Mail-Vorlagen – alle gesetzlich geforderten Informationen erfasst, um die Rechtsgültigkeit zu gewährleisten.

Zwar ist der Überlassungsvertrag selbst vereinfacht, andere Dokumente im Arbeitsverhältnis können weiterhin die strenge Schriftform erfordern. Das gilt insbesondere für Kündigungen, je nach den spezifischen gesetzlichen Bestimmungen. Personalverantwortliche sollten ihren gesamten Dokumentenlebenszyklus überprüfen, um in der neuen „Mischform“-Landschaft compliant zu bleiben.

Während sich die Branche 2025 an die Neuerungen anpasst, wird der Fokus voraussichtlich auf vollautomatisierten, digitalen Vertragsplattformen liegen. Diese nutzen den neuen Textform-Standard, um sofortige und rechtssichere Personallösungen anzubieten.

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