BEEP-Gesetz entlastet pflegende Arbeitnehmer ab sofort
05.01.2026 - 13:52:12Ab heute gelten neue Regeln für Millionen pflegende Angehörige. Das zum Jahreswechsel in Kraft getretene BEEP-Gesetz soll den bürokratischen Aufwand reduzieren und so die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Direkte finanzielle Erhöhungen bleiben 2026 zwar aus – doch für viele Berufstätige ist die gewonnene Zeit wertvoller als Geld.
Pflichttermine halbiert: Mehr Zeit für den Job
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die verpflichtenden Beratungsbesuche. Bisher mussten Angehörige von Pflegebedürftigen der Grade 4 und 5 alle drei Monate einen Termin mit einem Pflegedienst organisieren – oft während der Arbeitszeit.
Das ändert sich jetzt: Der Turnus wird auf sechs Monate gestreckt. Für berufstätige Pflegende bedeutet das nur noch halb so viele verpflichtende Termine, weniger Koordinationsstress und weniger Arbeitsausfall. Ein direkter Hebel, um die Anwesenheit im Betrieb zu stabilisieren.
Schnellere Abrechnung, weniger Mental Load
Auch bei der Verhinderungspflege wird entbürokratisiert. Bisher konnten Ansprüche bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, was zu langwierigen Auseinandersetzungen mit den Kassen führte.
Künftig gilt eine verkürzte Frist: Abrechnungen sind nur noch für das laufende und das vorangegangene Kalenderjahr möglich. Was nach einer Einschränkung klingt, soll Anträge beschleunigen und schneller Planungssicherheit geben. Das entlastet den Kopf – und kommt der Konzentration am Arbeitsplatz zugute.
Pflege-Apps werden zum Produktivitäts-Tool
Technologie rückt stärker in den Fokus. Der Zugang zu Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) wird ausgeweitet. Die Apps sind nicht mehr nur für die Pflegebedürftigen gedacht, sondern sollen explizit auch das pflegende Umfeld entlasten.
Das Budget wurde neu aufgestellt:
* Bis zu 40 Euro monatlich für die App-Nutzung
* Zusätzlich 30 Euro für begleitende Unterstützung durch Pflegedienste
Die Anwendungen übernehmen Aufgaben wie Medikamentenmanagement oder Arztkommunikation. Ein klarer Vorteil für Arbeitgeber: Erledigt ein Mitarbeiter das Pflegemanagement effizient per App, muss er seltener früher gehen oder spontan freinehmen.
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Kritik bleibt: Kein neues Geld bei hoher Inflation
Trotz der Entlastungsschritte gibt es Kritik. Sozialverbände monieren, dass 2026 keine Anpassung des Pflegegeldes an die aktuelle Inflation vorgesehen ist. Die letzte Erhöhung um 4,5 Prozent liegt ein Jahr zurück und wird von steigenden Preisen aufgefressen.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist das BEEP-Gesetz ein Effizienzprogramm. Für Unternehmen heißt das: Der administrative Druck auf pflegende Mitarbeiter sinkt, der finanzielle Druck auf die Familien bleibt. Die psychische Belastung in der Belegschaft dürfte also hoch bleiben.
Was kommt als nächstes?
Im weiteren Jahresverlauf könnte die Debatte um ein „Familienpflegegeld“ neu aufflammen – eine Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld. Dieser Vorschlag war in früheren Koalitionsverhandlungen gescheitert und ist im BEEP-Paket nicht enthalten.
Erste Erfahrungsberichte zur neuen Sechs-Monats-Frist bei Beratungsterminen werden für das dritte Quartal 2026 erwartet. Zeigt sich, dass die Pflegequalität nicht leidet, könnten weitere Erleichterungen folgen. Für dieses Jahr bleibt die Bilanz: nicht mehr Geld, aber die Hoffnung auf weniger Papierkrieg.
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