beA macht Smartphone zum digitalen Anwaltsschlüssel
06.01.2026 - 05:54:12Die kartenlose Fernsignatur für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) hat sich zum Jahresstart 2026 stabil etabliert. Der nächste große Schritt steht unmittelbar bevor: die Integration der Technologie in die beA-Webanwendung.
Damit wird das Smartphone endgültig zum zentralen Sicherheitswerkzeug für die Justizkommunikation. Die Bundesnotarkammer und die Bundesrechtsanwaltskammer bestätigen die Stabilität der Systeme in der ersten vollen Arbeitswoche des neuen Jahres.
Abschied vom Kartenleser: So steht es Anfang 2026
Für viele Anwälte begann das Jahr mit einer spürbaren Erleichterung. Der Zwang, für jede qualifizierte elektronische Signatur (qeS) ein physisches Kartenlesegerät mitzuführen, gehört der Vergangenheit an. Nach dem entscheidenden Update der beA-App auf Version 4.2.1 im Spätherbst 2025 hat sich die Nutzung der kartenlosen Fernsignatur flächendeckend durchgesetzt.
Branchenbeobachter melden eine massive Zunahme mobil signierter Schriftsätze. Das Verfahren ermöglicht es, Dokumente direkt auf dem iPhone oder Android-Gerät rechtswirksam zu unterzeichnen. Voraussetzung ist die Einrichtung der “Authentigo”-App der Bundesnotarkammer als sicheres Freigabemedium.
IT‑Sicherheitsexperten warnen: Viele Kanzleien unterschätzen die neuen Cyber‑Risiken, die mit mobilen Signaturprozessen einhergehen. Push‑Benachrichtigungen, Gerätekopplung und Dritt‑Schnittstellen erhöhen die Angriffsfläche – einfache Schutzmaßnahmen wie sichere Geräteeinstellungen, Update‑Prozesse und Vorfallpläne machen den Unterschied. Der kostenlose Leitfaden „Cyber Security Awareness Trends“ erklärt praxisnah, welche Maßnahmen gerade für Anwaltskanzleien wichtig sind und wie Sie mobiles Arbeiten rechts‑ und sicherheitskonform gestalten. Kostenlosen Cyber-Security-Leitfaden herunterladen
IT-Sicherheitsexperten betonen einen paradoxen Effekt: Die Sicherheit kann steigen. Das qualifizierte Zertifikat verbleibt in einer hochsicheren Hardware-Umgebung der Kammer und nicht mehr auf einer physischen, verlorenen Karte. Der Anwalt hält nur den biometrisch gesicherten “Schlüssel” zur Auslösung in der Hand – sein Smartphone.
So macht Authentigo das Smartphone zum Tresor
Ein zentraler Aspekt der aktuellen Diskussion ist die Funktionsweise der Authentifizierungs-App. Das Sicherheitskonzept basiert auf strikter Gerätebindung. Ein Smartphone kann nicht einfach durch das Herunterladen der App zur Signaturmaschine werden.
Das Gerät muss in einem einmaligen, gesicherten Prozess im Kundenportal der Bundesnotarkammer registriert und mit dem persönlichen beA-Konto verknüpft werden. Dieser “Pairing-Prozess” stellt sicher, dass nur das autorisierte Endgerät Signaturbefehle senden kann.
Im täglichen Einsatz sorgt die biometrische Absicherung für Vertrauen:
* Unter iOS erfolgt die Freigabe mittels FaceID oder TouchID
* Unter Android über entsprechende Fingerabdruck- oder Gesichtsscanner
Sicherheitsexperten sehen in dieser lokalen Authentifizierung eine kritische Hürde für Angreifer. Selbst bei abgefangenen Zugangsdaten zum beA-Portal könnte ein Angreifer ohne das registrierte Smartphone und die biometrischen Merkmale des Anwalts keine gültige Signatur erzeugen.
Web-Integration: Der nächste logische Schritt steht bevor
Die wichtigste aktuelle Entwicklung ist der Ausblick auf die unmittelbare Gegenwart. Aus Kreisen der Bundesnotarkammer ist zu vernehmen, dass die Integration der kartenlosen Fernsignatur in die beA-Webanwendung unmittelbar bevorsteht oder in Pilotphasen bereits genutzt wird.
Bisher war die kartenlose Signatur primär auf die mobile beA-App beschränkt. Wer am Desktop-PC im Browser arbeitete, griff oft noch zur Karte. Das ändert sich nun.
In der Praxis bedeutet das: Ein Anwalt erstellt einen Schriftsatz am PC, lädt ihn in die beA-Webanwendung hoch und wählt “Fernsignatur”. Statt nach der Karte zu suchen, erhält er eine Push-Nachricht auf sein Smartphone. Ein Blick auf das Display, eine Bestätigung per FaceID – und das Dokument auf dem PC-Monitor ist qualifiziert signiert. Kanzleiberater werten diese medienbruchfreie Arbeitsweise als entscheidenden Effizienzgewinn des Jahres 2026.
Balanceakt zwischen Flexibilität und Compliance
Die Festigung dieser Technologien zu Jahresbeginn ist eine direkte Antwort auf die zunehmende Mobilität des Rechtsmarktes (“Mobile Lawyering”). Kanzleien stehen unter Druck, flexible Arbeitsmodelle anzubieten.
Analysten ziehen Parallelen zum Online-Banking, wo sich App-basierte Freigabeverfahren längst gegen physische TAN-Generatoren durchgesetzt haben. Die Justiz vollzieht einen Modernisierungsschritt.
Ein wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen dem Software-Token (für den Login) und der Fernsignatur (für die qeS). Während der Token nur den Zugang gewährt, ist die Fernsignatur der rechtlich bindende Akt. Dass beide Funktionen nun nahtlos auf demselben mobilen Endgerät abgebildet werden, gilt als Meisterleistung der Usability-Ingenieure.
Was das erste Quartal 2026 bringen wird
Der Blick auf die kommenden Wochen verspricht weitere Dynamik. Mit der breiten Ausrollung der Web-Integration werden die Verkaufszahlen für klassische Kartenlesegeräte in der Anwaltschaft voraussichtlich signifikant zurückgehen. Die Hardware wird zur Backup-Lösung.
Gleichzeitig richten sich die Augen auf die Hersteller von Kanzleimanagement-Systemen. Es wird erwartet, dass diese Schnittstellen im Laufe des ersten Quartals angepasst werden. Das Ziel: Auch aus der Kanzleisoftware heraus könnte die Freigabe direkt an die Authentigo-App gesendet werden – ohne Umweg über die beA-Weboberfläche.
Für den einzelnen Anwalt bedeutet der Start in das Jahr 2026 vor allem eines: Das eigene Smartphone muss als hochsensibles Sicherheitswerkzeug betrachtet werden. Die Pflege von Betriebssystem-Updates wird damit endgültig zur berufsrechtlichen Sorgfaltspflicht.
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