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BayWa AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs.

05.08.2025 - 18:57:24

EQS-Stimmrechte: BayWa AG (deutsch). 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung EQS Stimmrechtsmitteilung: BayWa AG BayWa AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs.

BayWa AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

EQS Stimmrechtsmitteilung: BayWa AG
BayWa AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung

05.08.2025 / 18:57 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG

Meldepflichtiger
Firma: RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen
Anschrift: Raiffeisenstraße 1, 2100 Korneuburg, Österreich
Firmenbuchnummer: Landesgericht Korneuburg, Österreich, FN 43371 g

zugleich für die Raiffeisen Agrar Invest AG, Korneuburg, Österreich

Emittent:
Firma: BayWa Aktiengesellschaft
Anschrift: Arabellastraße 4, 81925 München

Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen hat der
BayWa Aktiengesellschaft am 05.08.2025 folgendes mitgeteilt:

Am 12. Juli 2025 wurde Ihnen im Rahmen einer Konzernmitteilung von uns, der
RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen mit dem Sitz
in Korneuburg, Österreich, ("RWA eGen") gemäß §§ 33 Abs. 1, 37 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass der uns zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa
Aktiengesellschaft ("BayWa") zum 9. Juli 2025 die Schwelle von 30 %
überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil der RWA eGen nunmehr
37,88 % (30.661.055 Stimmrechte) beträgt.
Diese Stimmrechte werden von der Raiffeisen Agrar Invest AG mit dem Sitz in
Korneuburg, Österreich, Geschäftsanschrift Raiffeisenstraße 1, 2100
Korneuburg, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts
Korneuburg, Österreich, unter Firmenbuchnummer FN 315263 y ("RAI"), einem
Tochterunternehmen der RWA eGen, direkt gehalten und der RWA eGen gemäß § 34
WpHG zugerechnet.
Die vorliegende Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG erfolgt daher in
entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 1 WpHG auch in Erfüllung der
Mitteilungspflicht unseres Tochterunternehmens RAI.
Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 43 Abs. 1 WpHG
Folgendes mit:

  1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele

  1. Der Erwerb der Stimmrechte an der BayWa dient der Umsetzung
    strategischer Ziele.

  2. Die RAI und die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs AG haben sich
    verpflichtet, im Rahmen der in zwei Tranchen erfolgenden
    Barkapitalerhöhung, die durch den vom Amtsgericht München (Aktenzeichen
    1501 RES 337/25) am 06.06.2025 bestätigten Restrukturierungsplan
    erfolgt, (die "Kapitalerhöhung") im Rahmen der geplanten zweiten Tranche
    der Kapitalerhöhung einen weiteren Emissionserlös von insgesamt EUR 25
    Mio. abzusichern, und zwar anteilig im Verhältnis ihrer
    Beteiligungsquoten vor der Kapitalerhöhung zueinander. Hierzu wird die
    RAI auf Basis des vom Vorstand der BayWa festgelegten Bezugspreises von
    EUR 2,79 je neuer Aktie weitere bis zu 4.085.342 Aktien an der BayWa
    erwerben, soweit der genannte weitere Emissionserlös nicht durch die
    Zeichnung neuer Aktien durch Streubesitzaktionäre erzielt wird. Die
    Stimmrechte aus solchen Aktien werden der RWA eGen zugerechnet werden.

Im Übrigen haben die RWA eGen und die RAI derzeit keine konkrete Absicht, in
den nächsten zwölf Monaten weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf
sonstige Weise zu erlangen, schließen dies aber auch nicht aus.

  3. Die RWA eGen strebt an, zukünftig weiterhin mit einem Mitglied im
    Aufsichtsrat der BayWa vertreten zu sein.

Zudem strebt auch die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte
Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien, Österreich,
("R-Holding")
an, zukünftig weiterhin mit einem Mitglied im Aufsichtsrat der BayWa
vertreten zu sein. Die R-Holding ist ein von der RWA eGen unabhängiges
Unternehmen, das jedoch mittelbare Mitgesellschafterin der RAI als direkter
Inhaberin von Stimmrechten an der BayWa ist.
Darüber hinaus beabsichtigen die RWA eGen und die R-Holding gemeinsam,
mittelbar über die RAI zwei unabhängige Vertreter für den Aufsichtsrat der
BayWa vorzuschlagen, die über Expertise im Bereich der Restrukturierung
verfügen und damit die Sanierung der BayWa unterstützen können.
Eine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen der BayWa streben die RWA eGen und die RAI
derzeit nicht an.

  4. Die Meldepflichtige und ihre Tochtergesellschaft streben derzeit keine
    wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der BayWa, insbesondere im
    Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die
    Dividendenpolitik, an.

  2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel

Bei den für den Erwerb von Stimmrechten an der BayWa verwendeten Mitteln
handelt es sich um Eigenmittel der RAI als unmittelbarer Erwerberin der
Stimmrechte.


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05.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    BayWa AG
                   Arabellastraße 4
                   81925 München
                   Deutschland
   Internet:       www.baywa.com



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2179892 05.08.2025 CET/CEST

@ dpa.de

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