BAVARIA Industries Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung BAVARIA Industries Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.08.2025 in Künstlerhaus München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
21.07.2025 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|  BAVARIA Industries Group AG München ISIN DE0002605557 WKN 260555 Ordentliche Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 22. August 2025, 14:00 Uhr (Einlass ab 13:00 Uhr), im Münchner Künstlerhaus Lenbachplatz 8 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. TAGESORDNUNG 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BAVARIA Industries Group AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2024, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2024 | Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der BAVARIA Industries Group AG eingesehen werden. |
| 2. | Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns | Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von EUR 314.243.137,96 wie folgt zu verwenden: | | Vortrag des Bilanzgewinns in voller Höhe von EUR 314.243.137,96 auf neue Rechnung. |
| 3. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 | Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. |
| 4. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 | Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. |
| 5. | Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers der Gesellschaft, jeweils für das Geschäftsjahr 2025 | Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MTG Mittelbayerische Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kelheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer jeweils für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen. | | Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die Erklärung der MTG Mittelbayerische Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit eingeholt. |
| TEILNAHMEBEDINGUNGEN Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes nach Maßgabe der nachfolgenden Erläuterungen zur Hauptversammlung anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss sich laut Satzung § 14 Nr. 2 Satz 4 auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (Freitag, der 01. August 2025, 00:00 Uhr) beziehen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse: | BAVARIA Industries Group AG Bavariaring 24 80336 München E-Mail: Hauptversammlung@baikap.de | mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Freitag, der 15. August 2025, 24:00 Uhr) unter vorgenannter Adresse zugegangen sein. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. STIMMRECHTSVERTRETUNG Sofern unsere Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, hin. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Für die Vollmachtserteilung muss dieses Vollmachtsformular nicht zwingend verwendet werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. Besondere Regelungen gelten zudem für folgende Stimmrechtsvertretung: Als spezifischen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch einen Vertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können (weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter). Gemäß § 14 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft muss in diesem Fall die Erteilung der Vollmacht schriftlich (§§ 126, 126a BGB) erfolgen. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, dem Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt und Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht unterstützen wird. Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übermittelt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.baikap.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung. Sämtliche Vollmachten und Weisungen an einen Bevollmächtigten oder den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter müssen nach Maßgabe der vorangehenden Bestimmungen spätestens bis Donnerstag, den 21. August 2025, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse eingehen, da sie sonst nicht mehr berücksichtigt werden können: | BAVARIA Industries Group AG Bavariaring 24 80336 München E-Mail: Hauptversammlung@baikap.de | Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachtserklärung / Weisungen ist auch eine Übergabe an einen Bevollmächtigten / den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft während der Hauptversammlung möglich. GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an: | BAVARIA Industries Group AG Bavariaring 24 80336 München E-Mail: Hauptversammlung@baikap.de | Rechtzeitig, d.h. mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft, somit bis Donnerstag, den 07. August 2025, 24:00 Uhr, an diese Adresse übersandte, zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge werden auf der Website der Gesellschaft unter www.baikap.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung veröffentlicht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht. ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Montag, den 28. Juli 2025, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: | BAVARIA Industries Group AG z.Hd. Vorstand Bavariaring 24 80336 München | Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens entsprechend bekannt gemacht. INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ Im Zuge der Durchführung der Hauptversammlung ist es erforderlich, dass personenbezogene Daten der Aktionäre verarbeitet werden. Mittels der nachstehenden Datenschutzerklärung möchte die BAVARIA Industries Group AG über Art, Umfang und Zweck der erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte informiert. Die BAVARIA Industries Group AG hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die | BAVARIA Industries Group AG Bavariaring 24 80336 München Telefon: +49 (0)89 7298967 - 0 E-Mail: info@baikap.de | Im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung werden der Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse sowie die Adresse und die Zahl der Aktien erfasst und verarbeitet. Zweck dieser Verarbeitung ist die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 lit. c) und lit. f) DSGVO; die BAVARIA Industries Group AG hat ein berechtigtes Interesse an den personenbezogenen Daten ihrer Aktionäre um die aktienrechtlichen Vorschriften zu erfüllen. Die personenbezogenen Daten werden auf in Deutschland befindlichen Servern gespeichert und im Zuge der Hauptversammlung verarbeitet. Unter anderem können der Name und die Zahl der Inhaberaktien auch im Rahmen einer Fragerunde und durch Auslage des Teilnehmerverzeichnisses den anderen Teilnehmer der Hauptversammlung offenbart werden. Die BAVARIA Industries Group AG hat umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Die personenbezogenen Daten werden ab Bereitstellung durch den Aktionär entsprechend der Regelverjährung i.V.m. § 199 BGB bei den oben genannten unterstützenden Unternehmen gespeichert, um die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung zu belegen und um sich ggf. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen vorzubereiten. Bei der BAVARIA Industries Group AG werden die personenbezogenen Daten ab Bereitstellung durch den Aktionär für die Dauer von zehn Jahren gespeichert, um sich ggf. auf die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen vorzubereiten sowie um den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen. Die Betroffenen haben ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ferner besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT Diese Einberufung der Hauptversammlung und etwaige Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.baikap.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung zur Verfügung. München, im Juni 2025 BAVARIA Industries Group AG Der Vorstand | |
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