Bauwirtschaft startet 2026 mit höheren Minijobs und schärferen Asbest-Regeln
29.12.2025 - 11:24:12Ab Januar gelten für Bauunternehmen höhere Minijob-Grenzen, strengere Asbest-Meldepflichten und die Pflicht zum digitalen Kostenvoranschlag, was besonders KMU vor Herausforderungen stellt.
Ab Neujahr gelten neue finanzielle und sicherheitstechnische Vorgaben für Deutschlands Bauunternehmen. Die Anpassungen betreffen Minijob-Grenzen, Asbest-Meldepflichten und digitale Kostenvoranschläge.
Minijob-Grenze steigt dynamisch auf 603 Euro
Zum 1. Januar 2026 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs von 556 auf 603 Euro monatlich. Grund ist der parallel steigende gesetzliche Mindestlohn, der auf 13,90 Euro pro Stunde klettert. Für die Bauwirtschaft bedeutet dies akuten Handlungsbedarf in der Lohnbuchhaltung.
Die dynamische Kopplung der Grenze bietet Planungssicherheit, erfordert aber präzises Vertragsmanagement. Unternehmen müssen alle Minijob-Verträge noch vor Jahresende prüfen und anpassen. Besonders betroffen sind Hilfskräfte oder nicht tarifgebundene Unterstützungsrollen, wo oft der gesetzliche Mindestlohn gilt.
„Wer die Verträge nicht aktualisiert, riskiert den unfreiwilligen Sprung in die Midijob-Zone“, warnt ein Sprecher des Bauhauptgewerbes. Das hätte sofortige Sozialversicherungspflicht und Steuerabzüge zur Folge. Bei einem Stundensatz von 13,90 Euro entspricht die neue Grenze etwa 43,3 Arbeitsstunden im Monat – praktisch unverändert.
Asbest-Arbeiten: Strengere Meldepflichten ab Januar
Parallel verschärfen sich die Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit dem gefährlichen Altlasten-Stoff Asbest. Ab Anfang 2026 gelten neue, detailliertere Meldepflichten bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten. Diese setzen die verschärfte EU-Asbest-Richtlinie in nationales Recht um.
Die Gefährdungsbeurteilung muss künftig personenbezogene Daten enthalten. Unternehmen müssen den Behörden nicht nur die geplanten Arbeiten, sondern auch die Namen der eingesetzten Fachkräfte sowie den Nachweis ihrer Qualifikation und aktuellen arbeitsmedizinischen Untersuchung vorlegen.
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Besonders bedeutsam: Für bisher als gering- bis mittelgefährlich eingestufte Abbrucharbeiten wird eine Genehmigungspflicht eingeführt. Diese Lücke im Meldesystem wird damit geschlossen. Ziel ist die lückenlose Überwachung beim Umgang mit dem Gefahrstoff, besonders im wachsenden Segment der Bestandsmodernisierung.
Sicherheitsverantwortliche sollten beachten: Obwohl eine vollständige Überarbeitung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) erst später 2026 erwartet wird, gelten die verschärften Meldepflichten bereits ab Januar.
Digitalisierung: Elektronischer Kostenvoranschlag wird Pflicht
Die dritte große Neuerung betrifft die Bürokratie: Seit 1. Dezember 2025 ist die Nutzung des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) bei der „Hilfsmittelversorgung“ verpflichtend. Dienstleister und Bauunternehmen müssen ihre Kostenvoranschläge an die Berufsgenossenschaften nun ausschließlich digital übermitteln.
Diese Maßnahme soll Papierkrieg reduzieren und Genehmigungsverfahren für Sicherheitsausrüstung oder Reha-Maßnahmen beschleunigen. Die BG BAU meldet einen stabilen Systemstart und drängt Nachzügler, ihre Software umgehend anzupassen – sonst drohen Verzögerungen bei der Abrechnung im ersten Quartal 2026.
Kleine Betriebe stehen unter besonderem Druck
Das Zusammentreffen finanzieller und sicherheitstechnischer Neuregelungen stellt besonders kleine und mittlere Bauunternehmen vor Herausforderungen. Sie müssen ihre Verwaltungsabläufe parallel anpassen.
Rechtsexperten warnen vor den Haftungsrisiken der neuen Asbest-Regeln. „Die Pflicht, konkrete Personen zu benennen und ihre Qualifikation vor Arbeitsbeginn nachzuweisen, beseitigt Grauzonen“, erklärt ein Fachanwalt für Baurecht. „Eine pauschale Gefährdungsbeurteilung reicht 2026 nicht mehr aus – die Dokumentation muss personalisiert und überprüfbar sein.“
Während die Branche bereits auf die anstehenden Verhandlungen zum Branchenmindestlohn später im Jahr blickt, gilt die aktuelle Aufmerksamkeit der nahtlosen Umsetzung der 603-Euro-Grenze und der neuen Sicherheitsstandards. Der Rat an alle Unternehmen lautet: Nutzen Sie die letzten Tage des Jahres, um Minijob-Verträge anzupassen und Bauleiter über die Asbest-Meldepflichten zu informieren. So vermeiden Sie teure Arbeitsunterbrechungen im Januar.
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