Bauwirtschaft erhält steuerliche Planungssicherheit für 2026
10.01.2026 - 16:13:12Ab 2026 gelten klare Regeln für die steuerliche Förderung von Wohnungsneubau. Der Bundesrat hat die umstrittene EU-Beihilferegelung geklärt.
Damit können Investoren und Bauträger im neuen Steuerjahr die erhöhte Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro Quadratmeter für die Sonder-AfA nach §7b EStG voll ausschöpfen. Die notwendige technische Korrektur im Jahressteuergesetz 2025 beseitigt letzte Rechtsunsicherheiten gegenüber europäischen Vorgaben. Das Bundesfinanzministerium bestätigt die Anwendung für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026.
Was die neuen Obergrenzen bedeuten
Das Wachstumschancengesetz hatte die Förderung bereits angehoben, doch erst die jüngste Anpassung schafft volle Rechtssicherheit. Für Bauvorhaben, deren Antrag nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029 gestellt wird, gelten nun folgende Werte:
- Maximale Kosten: 5.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (zuvor 4.800 Euro)
- Bemessungsgrundlage: Bis zu 4.000 Euro pro Quadratmeter können gefördert werden (zuvor 2.500 Euro)
- Abschreibungssatz: 5 Prozent der förderfähigen Kosten über vier Jahre, zusätzlich zur linearen AfA
Für die Bauwirtschaft ist besonders die Anhebung der Bemessungsgrundlage ein wichtiger Schritt. Sie verbessert die Liquidität bei qualitativ hochwertigen Neubauprojekten in Ballungsräumen, wo die Kosten seit Jahren hoch bleiben.
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Klimaschutz als zwingende Voraussetzung
Die steuerliche Förderung bleibt an strenge ökologische Standards geknüpft. Nur Gebäude, die den Effizienzhaus-40-Standard (EH40) erreichen und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) besitzen, kommen für die Sonder-AfA in Frage.
Diese Vorgabe stellt Bauträger vor Herausforderungen. Zwar schafft die höhere Kostenobergrenze mehr finanziellen Spielraum für die teurere nachhaltige Bauweise. Doch Bauverbände kritisieren, dass das QNG-Siegel zusätzliche Komplexität und Kosten verursacht. Eine Abwägung, die jedes Projekt individuell treffen muss.
Reaktionen aus der Immobilienbranche
Die Klarstellung durch den Gesetzgeber wird von Steuerberatern und institutionellen Investoren begrüßt. Für langfristige Projektplanungen ist rechtliche Sicherheit unverzichtbar.
Doch ist die neue Obergrenze hoch genug? In Metropolen wie München oder Frankfurt könnte der Wert von 5.200 Euro bereits an seine Grenzen stoßen. Kritiker warnen vor einem „Klippeneffekt“: Projekte, die nur geringfügig über der Grenze liegen, fallen komplett aus der Förderung. Das könnte hochwertige Vorhaben oder komplexe Lückenschließungen unattraktiv machen.
Für 2026 bleibt die strategische Planung zwischen verschiedenen Abschreibungsmodellen entscheidend. Die Sonder-AfA nach §7b kann mit der linearen Abschreibung kombiniert werden, um die steuerliche Entlastung in den ersten Jahren zu maximieren. Die degressive AfA steht dagegen grundsätzlich im Wettbewerb zur Sonder-AfA.
Mit dem nun feststehenden Rechtsrahmen bis Ende 2029 hat die Bauwirtschaft Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Die Sonder-AfA bleibt damit ein zentraler Baustein der deutschen Wohnungsbaufinanzierung.
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