Baukrise 2025: Betriebsräte müssen Liquidität prüfen
27.12.2025 - 22:23:12Die deutsche Bauindustrie erlebt eine historische Insolvenzwelle. Betriebsräte können durch die Analyse von Liquiditätsplänen drohende Zahlungsunfähigkeit frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten.
Die deutsche Bauwirtschaft steuert mit Rekordpleiten ins neue Jahr. Experten fordern Betriebsräte auf, ihr Informationsrecht zu nutzen, um Insolvenzrisiken früh zu erkennen.
Deutschlands Bauindustrie erlebt eine historische Insolvenzwelle. Zum Jahresende 2025 verdichten sich die Alarmzeichen. Neue Daten bestätigen: Dieses Jahr bricht alle Negativrekorde bei Firmenpleiten. Besonders der Bausektor ist betroffen. Große Konzerne und Mittelständler kämpfen ums Überleben. Ein Beispiel ist die Insolvenz der MID Holding GmbH mit Verbindlichkeiten von über zwölf Millionen Euro. Doch was können Beschäftigte tun, um nicht von der Krise überrollt zu werden?
Liquiditätsplan wird zur Überlebensfrage
Die Krise hat eine klare Ursache: das Geld ist knapp. Hohe Zinsen, gestoppte Projekte und steigende Materialkosten führen zu einem rapiden Cashflow-Schwund. Anders als in früheren Abschwüngen sind heute nicht mangelnde Aufträge, sondern akute Liquiditätsengpässe das Problem. Für Betriebsräte wird daher ein Dokument zum wichtigsten Frühwarnsystem: der Liquiditätsplan.
Rechtsexperten raten den Wirtschaftsausschüssen dringend, ihren Fokus zu verschieben. Statt auf vergangene Bilanzen sollten sie auf die zukünftige Liquiditätsplanung des Unternehmens schauen. Paragraph 106 des Betriebsverfassungsgesetzes gibt ihnen dieses Recht. Es umfasst die Information über die wirtschaftliche und finanzielle Lage – dazu gehören auch Zahlungsströme der kommenden Wochen.
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Warum ist das so entscheidend? Eine Bilanz kann positive Eigenkapitalwerte zeigen, während gleichzeitig das Geld für Gehälter oder Lieferanten fehlt. Gerade in der Bauwirtschaft, mit langen Zahlungszielen und hoher Vorfinanzierung, ist der Liquiditätsplan der Puls des Unternehmens. Seine Analyse zeigt, ob die Geschäftsführung gegensteuert oder ob das Unternehmen auf eine Insolvenz zusteuert.
Informationsrecht muss durchgesetzt werden
In der Praxis stößt der Wirtschaftsausschuss oft auf Widerstand. Die Geschäftsführung argumentiert mit der Vertraulichkeit interner Pläne oder behauptet, solche Pläne existierten nicht. Doch die Rechtslage ist klar: Existiert eine Liquiditätsplanung, muss sie mitgeteilt werden. Existiert sie in der Krise nicht, handelt es sich nach Ansicht von Sanierungsexperten bereits um ein schweres Managementversagen.
Bei Verweigerung kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, um sein Informationsrecht durchzusetzen. Die Zeit drängt. Wie die Pleitewelle im Dezember zeigt, können wenige Wochen den Unterschied machen zwischen einer geordneten Sanierung und einem chaotischen Ausverkauf, bei dem die Beschäftigten leer ausgehen.
Düstere Aussichten für 2026
Das erste Quartal 2026 verspricht keine Entspannung. Das Statistische Bundesamt verzeichnet bereits einen Aufwärtstrend bei Insolvenzanträgen. Die winterliche Bausaison mit ihren typisch niedrigen Einnahmen wird die Lage weiter verschärfen. Der „Ausleseprozess“ im Markt dürfte sich fortsetzen.
Für Betriebsräte gibt es keine Weihnachtspause. Der dringende Rat lautet: Sie sollten gleich in der ersten Januarwoche eine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses einberufen. Ziel ist es, den Liquiditätsstatus für das erste Quartal 2026 zu prüfen. So lässt sich verhindern, dass die Belegschaft von Insolvenzanträgen überrascht wird, die oft in den stillen Januartagen gestellt werden, um öffentliche Reaktionen abzumildern.
In der aktuellen Baukrise ist das Informationsrecht kein Formalakt mehr. Es ist die erste Verteidigungslinie für die Interessen der Beschäftigten. Die Frage ist nicht mehr, ob weitere Firmen fallen werden, sondern ob die Betriebsräte früh genug handeln, um die Folgen abzufedern.
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