Baubranche unter Druck: Neue Gefahrstoff-Regeln verschärfen sich drastisch
02.12.2025 - 04:40:12Die deutschen Bau- und Sanierungsunternehmen stehen vor einem Regelungs-Marathon. Während bereits neue Gefahrstoff-Vorschriften sofort gelten, droht zum Jahresende die nächste Verschärfung – diesmal beim Asbest.
Nur wenige Tage vor dem ersten Jahrestag der großen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) von 2024 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Ende vergangener Woche zwei wichtige technische Regelwerke veröffentlicht. Die neue TRGS 540 und die aktualisierte TRGS 507 erhöhen die Anforderungen an Qualifikation und Sicherheit deutlich. Gleichzeitig läuft am 21. Dezember die Frist für die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2668 ab, die noch strengere Asbest-Vorschriften bringen wird.
Die am 26. November 2025 offiziell veröffentlichte TRGS 540 („Verwendung von Biozidprodukten – Grundanforderungen”) betrifft Spezialfirmen ebenso wie klassische Baubetriebe. Sie ersetzt bisherige Einzelregelungen und schafft einen einheitlichen Standard für den Einsatz von Bioziden – etwa bei Fassadenreinigung, Holzschutz oder Schimmelsanierung.
Passend zum Thema Gefahrstoffe: Studien zeigen, dass bis zu 73% aller Gefährdungsbeurteilungen bei Betriebsprüfungen beanstandet werden – ein Risiko, das gerade jetzt mit neuen TRGS und Asbest-Regeln nicht tragbar ist. Das kostenlose E‑Book „Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe” bietet praxisnahe Checklisten, bearbeitbare Vorlagen und klare Schritte für Asbest- und Biozid-Einsätze, damit Ihre Dokumentation Behördenprüfungen standhält. Speziell für Sicherheitsfachkräfte, Sifas und Bauunternehmen. Laden Sie das Gratis-Paket in wenigen Minuten herunter. Jetzt GBU‑E‑Book für Gefahrstoffe herunterladen
Das neue Regelwerk legt besonderen Wert auf die Fachkunde der Ausführenden. Wer Biozide gewerblich einsetzt, muss künftig in der Planungsphase explizit bewerten, wie die Stoffe in die Umwelt gelangen können – über Abwasser, Boden oder andere Pfade. Standardverfahren für Schutzanstriche oder die Entfernung biologischen Bewuchses müssen daher ab sofort um diese Umweltrisiko-Parameter ergänzt werden.
Parallel dazu erschien bereits am 24. November die aktualisierte TRGS 507 („Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern”). Sie regelt die Arbeit in schlecht belüfteten Umgebungen – etwa bei Tankreinigungen, Bodenbeschichtungen oder Innenanstrichen. Die Neufassung präzisiert die Unterscheidung zwischen „Sprühen” und „Auftragen” in engen Räumen und verschärft die Anforderungen an Gasmess-Technik und Notfallpläne. Unternehmen, die in solchen Bereichen tätig sind, sollten ihre Sicherheitskonzepte noch diese Woche auf den Prüfstand stellen.
21. Dezember: Die Asbest-Verschärfung rückt näher
Während die neuen TRGS-Regeln sofort greifen, richtet sich der strategische Blick der Branche auf den 21. Dezember 2025. Bis dahin muss Deutschland die EU-Richtlinie 2023/2668 zur Änderung der Asbest-Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich durch eine weitere Änderung der GefStoffV. Ein Referentenentwurf liegt seit Juli 2025 vor. Besonders umstritten ist dabei die Neuregelung von Arbeiten mit „geringem und mittlerem Risiko”. Tätigkeiten, die bislang als weniger gefährlich galten – etwa das Bohren in bestimmte Farben oder das Entfernen kleinerer Klebeflächen – könnten künftig eine behördliche Erlaubnis statt einer bloßen Anzeige erfordern.
Diese Verschärfung zielt darauf ab, die Lücke zwischen der EU-Vision einer „giftfreien Umwelt” und der Realität des Bauens im Bestand zu schließen. Zudem drängt die Richtlinie auf niedrigere Grenzwerte für die Asbestbelastung am Arbeitsplatz. Das bedeutet: Abbruchfirmen müssen in modernere Absaug- und Messtechnik investieren.
Ein Jahr Ampel-System: Zwischenbilanz mit Fragezeichen
Diese Woche jährt sich auch die große GefStoffV-Novelle vom 5. Dezember 2024. Damals wurde die Erkundungspflicht eingeführt – seitdem muss der Bauherr vor Arbeitsbeginn prüfen lassen, ob Gefahrstoffe wie Asbest vorhanden sind.
In den vergangenen zwölf Monaten hat sich die Branche an das sogenannte Ampel-Modell gewöhnt. Es stuft Asbestarbeiten in geringes (grün), mittleres (gelb) und hohes (rot) Risiko ein. Die Idee: Arbeiten mit niedrigem Risiko sollten schneller und unkomplizierter ablaufen. In der Praxis blieb die Umsetzung jedoch bürokratisch.
„Das Ampel-System bot einen Rahmen, aber die praktische Anwendung bleibt kompliziert”, hieß es aus der Branche bereits Anfang des Jahres. Die 2024er-Verordnung erzwang zwar einen Dialog zwischen Auftraggebern und Handwerkern über Schadstoff-Historie. Doch die für Ende Dezember erwartete Verschärfung droht eine weitere administrative Hürde aufzubauen – genau dann, wenn sich Unternehmen gerade an die aktuellen Regeln gewöhnt haben.
Industrie reagiert skeptisch – weitere Regeln in Sicht
Die Kombination aus neuen TRGS-Vorschriften und drohender Asbest-Verschärfung stößt bei Verbänden auf Kritik. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) äußerte bereits im September Bedenken zum Juli-Entwurf der neuen Verordnung. Die EU-Richtlinie werde „zu mehr Bürokratie für Unternehmen führen”, warnte der VCI – insbesondere die mögliche Erlaubnispflicht für Arbeiten mit geringem Risiko sei problematisch.
Der regulatorische Druck wird auch 2026 nicht nachlassen. Der Deutsche Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV) wies vergangene Woche darauf hin, dass die neue TRGS 540 nur der erste Teil eines dreiteiligen Pakets ist. Die TRGS 541, die die Fachkunde für Biozide konkret festlegen wird, wird um den Jahreswechsel erwartet. Sie wird die Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter weiter präzisieren.
Für Bauunternehmen lautet die Botschaft aus Berlin: Die Zeit informeller Gefahrstoff-Praxis ist endgültig vorbei. Mit sofort gültigen TRGS-Regeln und der EU-Frist in wenigen Wochen wird der Dezember 2025 zum Monat strenger Compliance-Prüfungen und Verfahrensanpassungen.
Konkrete To-dos für Bauunternehmen im Dezember
Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren: Umweltparameter nach TRGS 540 für Biozid-Einsatz integrieren.
Arbeitsschutz in engen Räumen prüfen: Tank- und Raumarbeiten an die TRGS 507-Novelle vom 24. November anpassen.
Asbest-Genehmigungen vorbereiten: Auf strengere Erlaubnispflichten für Arbeiten mittleren Risikos ab 21. Dezember einstellen.
Qualifikationen überprüfen: Sicherstellen, dass Mitarbeiter die verschärften Fachkunde-Standards erfüllen, die mit der kommenden TRGS 541 erwartet werden.
PS: Müssen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen wegen TRGS 540/507 und der anstehenden Asbest-Umsetzung schnell anpassen? Dieses kostenlose Download-Paket enthält sofort einsetzbare, bearbeitbare Vorlagen, praxisnahe Checklisten und einen Schritt‑für‑Schritt‑Leitfaden für Gefahrstoffe – inklusive Hinweisen zu Bioziden und Asbest. Damit sparen Sicherheitsbeauftragte Zeit und senken das Risiko von Beanstandungen bei Prüfungen. Jetzt GBU‑Vorlagen und Checklisten kostenlos sichern


