BAuA warnt: Standard-Risikobewertung für getaktete Arbeit nicht mehr ausreichend
29.12.2025 - 18:30:12Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fordert eine verschärfte Prüfung algorithmisch gesteuerter Arbeitsprozesse. Hintergrund ist die zunehmende Verbreitung von KI-Systemen, die Arbeitnehmer unter unsichtbaren Druck setzen.
Die Warnung kommt nicht von ungefähr. Im August 2025 stellte die BAuA ihr „Arbeits- und Forschungsprogramm 2026–2029“ vor und identifizierte den „Digitalen Taylorismus“ als zentrale Herausforderung. Anders als am klassischen Fließband, wo das Tempo sichtbar ist, passen KI-gesteuerte Systeme Ziele in Echtzeit an – oft mit versteckten, aber stetigen Druckfolgen.
„Der Risikofaktor ‚getaktete Arbeit‘ hat sich gewandelt“, heißt es in einer aktuellen Analyse. „Es geht nicht mehr nur um die Bandgeschwindigkeit, sondern um die psychische Verdichtung von Arbeit, bei der jeder Sekunde durch Code optimiert wird.“ Herkömmliche Checklisten erfassen diese Mikrostressoren kaum.
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Sonderprüfung: Drei neue Prüf-Dimensionen
Experten fordern deshalb eine „Sonderprüfung“ innerhalb der Gefährdungsbeurteilung nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes. Diese soll drei spezifische Dimensionen algorithmisch getakteter Arbeit untersuchen:
- Algorithmische Transparenz: Mitarbeiter müssen verstehen, welche Parameter ihr Arbeitstempo bestimmen – eine Forderung, die sich mit dem kommenden EU-KI-Gesetz deckt.
- Autonomiepuffer: Die Prüfung muss sicherstellen, dass Arbeitnehmer ausreichend Spielräume haben, um sich von Hochintensitätsphasen zu erholen – ohne Nachteile.
- Kumulative Belastungsanalyse: Die kognitive Last durch digitales Takten muss über Wochen hinweg bewertet werden, nicht nur pro Schicht.
Rechtsexperten sehen hier Parallelen zum strengen Mutterschutzgesetz. Seit der Reform vom 1. Januar 2025 gilt getaktete Arbeit für Schwangere als unverantwortbares Risiko – ein Signal, das Konsequenzen für die gesamte Belegschaft haben dürfte.
Hohes Haftungsrisiko für Unternehmen
Der Druck auf die Wirtschaft wächst. Spätestens 2026, mit der vollständigen Umsetzung der EU-Plattformarbeit-Richtlinie und des KI-Gesetzes, drohen Unternehmen bei Verstößen gegen Arbeitsschutzstandards deutlich höhere Haftungsrisiken.
„Unternehmen, die die Gefährdungsbeurteilung bei getakteter Arbeit als reine Pflichtübung behandeln, gehen in eine Haftungsfalle“, warnt ein Compliance-Bericht. Seit Anfang 2025 gelten zudem die Schulungspflichten des KI-Gesetzes – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht mehr.
Betroffen sind vor allem Logistik, Lagerhaltung und digitale Fertigung. Arbeitgeberverbände fürchten zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Doch Sicherheitsbefürworter verweisen auf die Rekordkosten durch Burnout und psychisch bedingte Fehlzeiten in den Jahren 2024 und 2025.
Ausblick 2026: Vom Standard zur Pflicht?
Aktuell ist die Sonderprüfung eine Empfehlung, kein Gesetz. Doch Sicherheitsingenieure prognostizieren, dass das Protokoll bis Mitte 2026 in die Technischen Regeln für Arbeitsstätten aufgenommen werden könnte – und damit de facto verbindlich würde.
Die Botschaft an die Unternehmen ist klar: Wer algorithmisch getaktete Arbeit einsetzt, sollte diese bereits jetzt mit derselben Sorgfalt prüfen wie den Umgang mit Gefahrstoffen. Der Standard von morgen wird heute gesetzt.
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