BAuA verschärft Wirksamkeitsprüfung für Arbeitsschutz
04.01.2026 - 14:25:12Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz verlangt ab sofort den Nachweis der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen. Unternehmen müssen Soll-Ist-Vergleiche dokumentieren und Cybersicherheit prüfen.
Ab sofort müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich wirken. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zum Jahresbeginn 2026 ihre Richtlinien deutlich verschärft.
Vom Papierkorb zur Beweispflicht
Die größte Neuerung betrifft die Wirksamkeitsprüfung in der Gefährdungsbeurteilung. Bisher reichte oft die Installation einer Schutzvorrichtung als Nachweis. Jetzt müssen Firmen konkret belegen, dass die Maßnahme den definierten Sollzustand erreicht. „Es geht nicht mehr um Haken in Checklisten, sondern um nachweisbare Sicherheit“, erklärt ein BAuA-Sprecher.
Grundlage ist die überarbeitete Technische Regel TRBS 1111. Sie verlangt den systematischen Vergleich zwischen Ist- und Sollzustand. Abweichungen müssen sofort dokumentiert und behoben werden. Die Wirksamkeitsprüfung wird damit zum kontinuierlichen Prozess – besonders bei technischen Änderungen oder nach Unfällen.
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Neue EMKG-Module für Gefahrstoffe
Besonderes Augenmerk liegt auf dem Umgang mit Gefahrstoffen. Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) erhält neue Module, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen unterstützen sollen.
Konkret geht es um die Expositionswege Inhalation und Hautkontakt. Die Wirksamkeit von Lüftungsanlagen oder Schutzkleidung muss jetzt mit Messdaten belegt werden – nicht mehr mit pauschalen Annahmen. „Luftstrommessungen oder dokumentierte Anproben werden zum Standard“, so ein Sicherheitsexperte.
Weitere Details sollen beim „Dresdner Treffpunkt“ am 28. Januar 2026 vorgestellt werden. Die BAuA verspricht dabei praxistaugliche Lösungen ohne zusätzlichen Bürokratieaufwand.
Cybersicherheit wird Arbeitsschutz-Pflicht
Eine der modernsten Neuerungen: Cybersicherheit wird integraler Bestandteil der Wirksamkeitsprüfung. Digitale Bedrohungen wie unbefugter Zugriff auf Maschinensteuerungen gelten jetzt explizit als Arbeitsgefährdung.
„Eine Lichtschranke ist nur wirksam, wenn ihr digitales Fundament gegen Manipulation geschützt ist“, heißt es in den Richtlinien. Damit wird das IT-Sicherheitsaudit Teil der Gefährdungsbeurteilung für vernetzte Anlagen. Sicherheitsverantwortliche müssen künftig eng mit IT-Abteilungen zusammenarbeiten.
Mehr Aufwand, mehr Rechtssicherheit
Die Branche reagiert mit angepassten Dokumentationsvorlagen. Zwar steigt der administrative Aufwand zunächst, doch Experten sehen Vorteile: „Unternehmen gewinnen an Rechtssicherheit, besonders nach Unfällen“, betont eine Anwältin für Arbeitsrecht.
Hintergrund der Verschärfung sind positive Entwicklungen: Die meldepflichtigen Arbeitsunfälle sanken 2024 auf etwa 810.000 – ein historischer Tiefstand. Die BAuA will diesen Trend mit Blick auf Digitalisierung und Automatisierung fortsetzen.
Das müssen Unternehmen ab sofort beachten:
- Sollzustand definieren: Konkret festlegen, was „sicher“ für jede Anlage bedeutet
- Beweise sammeln: Wirksamkeit durch Messungen, Tests oder Beobachtungen belegen
- Regelmäßig prüfen: Wirksamkeit nach jeder Änderung oder jedem Vorfall neu bewerten
- Digital absichern: Cybersicherheit für alle digital gesteuerten Schutzsysteme prüfen
Ausblick: BAuA-Programm bis 2029
Die BAuA kündigt ein „Arbeits- und Forschungsprogramm 2026–2029“ an. Schwerpunkte werden Arbeitszeitflexibilisierung und der sichere Umgang mit KI am Arbeitsplatz sein.
Unternehmen sollten sich auf strengere Kontrollen einstellen. Die Botschaft aus Dortmund ist klar: Es reicht nicht, ein Schutzgitter zu installieren. Man muss beweisen, dass es jeden Tag zuverlässig funktioniert.
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