BAuA stellt „Tätigkeitsspielraum“ gegen KI-Kontrolle ins Zentrum
04.01.2026 - 18:40:12Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz stellt den Handlungsspielraum von Beschäftigten ins Zentrum ihrer Prüfungen. Unternehmen müssen in Gefährdungsbeurteilungen nachweisen, dass KI-Systeme menschliche Autonomie nicht untergraben.
BERLIN/DORTMUND – Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) setzt mit ihrem neuen Arbeitsprogramm einen klaren Gegenakzent zur digitalen Transformation: Ab sofort ist der „Tätigkeitsspielraum“ der Beschäftigten ein zentraler, prüfbarer Faktor für gesunde Arbeit. Das „Arbeits- und Forschungsprogramm 2026–2029“ reagiert damit direkt auf die zunehmende Steuerung von Arbeitsprozessen durch Künstliche Intelligenz.
Strategische Wende: Autonomie wird Pflicht
Während frühere Empfehlungen Handlungsspielräume lediglich förderten, werden sie nun zur verbindlichen Vorgabe für eine menschengerechte Arbeitsgestaltung. Der Schutz menschlicher Entscheidungsbefugnis gilt nicht länger als Nice-to-have, sondern als kritischer Schutzfaktor gegen psychische Belastung. Die BAuA warnt ausdrücklich vor Systemen, in denen Algorithmen Abläufe so stark diktieren, dass Mitarbeiter den Überblick und jede Gestaltungsmacht verlieren.
„Die Effizienzsteigerung durch KI darf nicht auf Kosten der kognitiven Gesundheit gehen“, so die Kernbotschaft des Programms. Arbeitgeber müssen künftig in ihren Gefährdungsbeurteilungen nachweisen, dass digitale Tools die menschliche Kompetenz unterstützen – und nicht unterdrücken. Dazu zählt die Möglichkeit, Arbeitsmethoden zu wählen, Zeiträume zu setzen und in automatisierte Prozesse einzugreifen.
KI und die „Entscheidungslücke“
Ein Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle von KI und Jobkontrolle. Unkontrolliert eingesetzt, reduzieren KI-Systeme den Handlungsspielraum und degradieren Menschen zu bloßen Befehlsempfängern. Besonders riskant sind Konstellationen, die eine „Entscheidungslücke“ erzeugen: Der Mitarbeiter ist für das Ergebnis verantwortlich, hat aber keinen Einfluss mehr auf den Prozess. Solche Designs stuft die BAuA nun als hochriskant ein.
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Die neuen „Strategischen Handlungsfelder“ des Programms, insbesondere die Felder A („Veränderungen der Arbeitswelt systematisch erfassen und bewerten“) und C („Arbeitsysteme menschengerecht gestalten“), liefern die Bewertungskriterien. Die Botschaft an die Unternehmen ist eindeutig: Der Mensch muss „in der Schleife“ bleiben, und zwar aus psychologischen Gründen, nicht nur aus Haftungsfragen.
Mehr Kontrollen, höherer Druck
Abgestützt wird die qualitative Neuausrichtung durch schärfere Kontrollen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für alle Bundesländer eine verbindliche Betriebsbesichtigungsquote. Die Länderbehörden müssen damit wieder mehr Betriebe vor Ort überprüfen, mit einem Fokus auf psychosoziale Risiken und Arbeitsorganisation.
Die Wahrscheinlichkeit, dass nicht nur klassische Gefahren wie mangelnder Gehörschutz, sondern auch einschränkende Arbeitsdesigns überprüft werden, steigt damit deutlich. Rechtsexperten sehen in dieser Kombination aus klaren Vorgaben und verschärfter Überwachung einen erheblichen Anpassungsdruck für deutsche Firmen. Die Phase der freiwilligen Umsetzung ist vorbei.
Was bedeutet das für die Praxis?
Unternehmen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen umgehend aktualisieren. Der Tätigkeitsspielraum wird zum messbaren Kriterium im Sicherheitsaudit. Das gilt für die Montagehalle ebenso wie für das Verwaltungsbüro. Auch Themen wie das Recht auf Nichterreichbarkeit und flexible Arbeitsmodelle werden unter der Autonomie-Lupe betrachtet: Flexibilität, die von einem Algorithmus diktiert wird, gilt nicht als positive Ressource.
Die Reaktionen fallen gemischt aus. Gewerkschaften begrüßen die Richtung als Schutzschild gegen „digitalen Taylorismus“. Arbeitgeberverbände zeigen sich hingegen besorgt, wie sich „Tätigkeitsspielraum“ in hochstandardisierten Produktionsumgebungen praktisch umsetzen und messen lassen soll.
Blick nach vorn: Dynamische Anpassung angekündigt
Das BAuA-Programm ist als dynamischer Prozess angelegt. Die Kriterien sollen mit der Technologie weiterentwickelt werden. Für das erste Quartal 2026 wird Unternehmen geraten, ihre Digitalisierungsroadmaps unter dem neuen Gesichtspunkt zu überprüfen. Die entscheidende Frage bei jeder Softwareeinführung lautet nun: Macht sie uns nicht nur schneller, sondern lässt sie den Mitarbeiter am Steuer? Für Branchen mit traditionell geringem Spielraum, wie die Logistik oder die Pflege, kündigt die BAuA bereits branchenspezifische Leitfäden an.
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