BAuA-Schwerpunkte, Manager

BAuA-Schwerpunkte 2026: Warum Manager jetzt persönlich haften

12.01.2026 - 15:32:12

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz schärft das Bewusstsein für die persönliche Haftung von Managern bei strukturellen Sicherheitsmängeln. Neue Regeln und zukünftige Risiken erhöhen den Druck auf Unternehmen.

Eine neue Veröffentlichungswelle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schärft den Fokus auf ein unterschätztes Risiko: die persönliche Haftung von Führungskräften. Hintergrund ist das sogenannte Organisationsverschulden – ein juristischer Hebel, der bei Unfällen direkt die Chefetage in die Pflicht nimmt.

Die unsichtbare Falle: Was ist Organisationsverschulden?

Das deutsche Recht sieht klare Haftungstatbestände für die Unternehmensspitze vor. Ein Organisationsverschulden liegt vor, wenn ein Schaden nicht durch individuelles Fehlverhalten, sondern durch strukturelle Mängel im Betrieb verursacht wird. Die Rechtsprechung verlangt von der Leitung, den Betrieb so zu organisieren, dass Gefahren für Mitarbeiter systematisch vermieden werden.

Konkret kann die Haftung in drei Bereichen greifen:
* Selektionsverschulden: Ungeeignete Mitarbeiter werden für risikobehaftete Aufgaben eingesetzt.
* Anweisungsverschulden: Sicherheitsunterweisungen fehlen oder sind unvollständig.
* Überwachungsverschulden: Die Einhaltung von Vorschriften wird nicht konsequent kontrolliert.

Die Folge bei einem Unfall? Die verantwortliche Führungskraft muss persönlich für zivil- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen einstehen. Unwissenheit oder Überlastung gelten vor Gericht nicht als Entschuldigung.

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Delegation mit Tücken: So geht Verantwortungsübertragung richtig

Führungskräfte können Arbeitsschutzpflichten delegieren – doch dieser Schritt ist eine häufige juristische Fallgrube. Eine wirksame Übertragung muss laut Arbeitsschutzgesetz und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) strengen formalen Kriterien genügen.

Die schriftliche Vereinbarung muss exakt definieren:
1. Welche konkreten Pflichten übertragen werden.
2. Mit welchen Befugnissen die Führungskraft ausgestattet wird.
3. Über welches Budget sie zur Umsetzung von Maßnahmen eigenständig verfügen kann.
4. Wie Schnittstellen zu anderen Verantwortungsbereichen geregelt sind.

Fehlt nur eines dieser Elemente, gilt die Delegation als unwirksam. Die Haftung fällt dann direkt auf die oberste Leitungsebene zurück – ein Risiko, das viele unterschätzen.

Neue Regeln 2026: Warum der Druck auf Unternehmen wächst

Das laufende Jahr bringt mehrere regulatorische Anpassungen, die eine robuste Sicherheitsorganisation unverzichtbar machen. So setzen weitere Berufsgenossenschaften die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 um, die Regeln verständlicher machen soll. Zudem wird im zweiten Quartal 2026 eine Gesetzesänderung zur Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen erwartet.

Gleichzeitig zeigt die BAuA mit aktuellen Veröffentlichungen, wo der Fokus der Aufsicht liegt: von Bioziden am Arbeitsplatz über Infektionsschutz in der Pflege bis hin zur sicheren Gestaltung von Arbeitsstätten. Diese Detailtiefe zwingt Unternehmen, ihre Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitskonzepte ständig zu überprüfen – eine Kernaufgabe, die bei Versäumnissen direkt ins Organisationsverschulden führen kann.

Die Zukunft kommt mit Risiken: KI, Klima und Digitalisierung

Die Herausforderungen für den Arbeitsschutz werden komplexer. Das Forschungsprogramm der BAuA für 2026 bis 2029 identifiziert zentrale Treiber: Künstliche Intelligenz (KI), der Klimawandel und die fortschreitende Digitalisierung.

Für Manager bedeutet das, dass sich ihre Organisationspflicht ausweitet. Künftig müssen Gefährdungsbeurteilungen auch digitale Überlastung, die ergonomische Gestaltung von KI-Systemen und Schutzmaßnahmen gegen Hitzestress oder erhöhte UV-Strahlung umfassen. Wer diese zukünftigen Risiken nicht frühzeitig in seine Betriebsorganisation integriert, handelt sich das Haftungsrisiko von morgen ein.

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