Bau-Turbo, Digitale

Bau-Turbo startet: Digitale Genehmigungen ersetzen Amtstafeln

01.01.2026 - 16:01:12

Neue Online-Portale ersetzen die Amtstafel und verkürzen Genehmigungsverfahren für Bauprojekte um bis zu 30 Prozent. Kritik gibt es zur digitalen Kluft und Fachkräftemangel.

Ab heute gilt für Großbauprojekte das digitale Zeitalter. Der sogenannte „Bau-Turbo“ tritt mit dem neuen Geschäftsjahr voll in Kraft. Statt Aushänge an der Amtstafel sind nun zentrale Internetportale der Standard für öffentliche Bekanntmachungen. Das Ziel: Genehmigungsverfahren für Wohnungsbau und Infrastruktur massiv beschleunigen.

§ 246e BauGB: Der deutsche Turbo im Praxistest

Seit Oktober 2025 gilt in Deutschland der neue § 246e BauGB. Die Regelung erlaubt in angespannten Wohnungsmärkten befristete Abweichungen vom starren Bauplanungsrecht. Doch der eigentliche Beschleunigungseffekt kommt erst jetzt zum Tragen.

Denn der Erfolg hängt an der parallelen Digitalisierung. Bebauungspläne und die Öffentlichkeitsbeteiligung laufen nun primär online ab. Landesbehörden rechnen damit, dass sich die Verfahrensdauer für komplexe Vorhaben so um bis zu 30 Prozent verkürzen lässt. Der Grund: Physische Auslegungsfristen entfallen, Behörden können digital schneller kooperieren.

Österreich setzt auf straffere UVP-Verfahren

Auch Österreich treibt die Digitalisierung voran. Der Fokus liegt hier auf der Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für Industrie- und Energieprojekte.

Die „Kundmachung“ für solche Großvorhaben verlagert sich – ähnlich der „Ediktsdatei“ im Justizwesen – auf zentrale Plattformen von Bund und Ländern. Experten versprechen sich davon nicht nur mehr Tempo, sondern auch mehr Rechtssicherheit. Digitale Einreichungen und präzise getaktete Einspruchsfristen sollen Unsicherheiten minimieren.

Das Ende der Amtstafel: Portale werden Standard

Der kulturelle Wandel in der Verwaltung ist vollzogen. Das gedruckte Amtsblatt verliert seine zentrale Rolle. Stattdessen gelten neue Standards:

  • Verpflichtende Online-Portale: Bekanntmachungen müssen auf Webseiten der Kommunen oder Landesportalen erscheinen.
  • Volle Rechtskraft: Die digitale Veröffentlichung ist nun der verbindliche Maßstab für eine „ortsübliche“ Bekanntmachung.
  • Technische Hürden: Die geforderte Barrierefreiheit der Portale bleibt für viele IT-Dienstleister der öffentlichen Hand eine große Aufgabe für 2026.

Für Projektentwickler bedeutet das: Sie benötigen Monitoring-Tools, um die relevanten „digitalen Edikte“ im Blick zu behalten.

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Branche hofft auf den ersehnten Befreiungsschlag

Verbände wie der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) blicken vorsichtig optimistisch auf das Jahr 2026. Die digitale Baugenehmigung ist lange gefordert – jetzt wird sie Realität.

Die Beschleunigung ist dringend nötig, um den Rückstau bei Neubauprojekten abzubauen. Doch Ökonomen mahnen: Digitale Prozesse allein lösen nicht den Fachkräftemangel in den Bauämtern. Sie beschleunigen den Start, aber die inhaltliche Prüfung von Bürger-Einwendungen braucht weiter qualifiziertes Personal.

Kritik kommt von Bürgerinitiativen. Sie fürchten, dass die rein digitale Bekanntmachung ältere oder nicht internetaffine Menschen ausschließt. Der Gesetzgeber hält zwar analoge Einsichtsmöglichkeiten vor, die Devise lautet aber klar „Digital First“.

Was 2026 wirklich bringt: Rechtssicherheit und KI

Das Jahr wird zeigen, ob die Versprechen des Bau-Turbos halten. Die Gerichte werden sich erstmals mit den neuen digitalen Standards befassen müssen. Eine zentrale Frage: Wann führt ein technischer Ausfall des Portals zu einem verfahrensrelevanten Fehler?

Der nächste technologische Schritt ist bereits in Pilotierung: Mehrere Bundesländer testen KI-Systeme, die eingehende Stellungnahmen automatisch vorsortieren und bündeln sollen. Bewährt sich das Modell, könnte es bis 2030 zur europäischen Blaupause für Genehmigungsverfahren werden.

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