Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Bußgelder drohen ab sofort
18.01.2026 - 21:05:12Ab Januar 2026 prüfen Behörden aktiv die digitale Barrierefreiheit. Für viele deutsche Unternehmen endet damit die Schonfrist – wer nicht vorbereitet ist, riskiert hohe Strafen und Imageschäden.
Die neue Realität: Kontrollen haben begonnen
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Doch erst jetzt, mit dem Start der operativen Marktüberwachung, wird es für viele Firmen konkret. Die Behörden fordern zunächst formale Nachweise: eine aktuelle Barrierefreiheitserklärung und Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen. Wer hier nichts vorlegen kann, gerät sofort in Erklärungsnot. Die Prüfungen basieren auf den internationalen WCAG-Richtlinien (Stufe AA) und der europäischen Norm EN 301 549.
Passend zum Thema Nachweispflichten bei Behördenkontrollen: Viele Firmen wissen nicht, welche Dokumente Prüfer erwarten – das kann teuer werden. Ein kostenloses Vorlagen‑Paket zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein prüfungssicheres Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) aufbauen, ergänzende Checklisten erstellen und die nötigen Nachweise für Marktüberwachung und Compliance zusammenstellen. So schließen Sie Dokumentationslücken und reduzieren Prüfungsrisiken. Der Download kommt sofort per E‑Mail – komplett kostenfrei. Jetzt kostenlose Verarbeitungsverzeichnis‑Vorlage herunterladen
Der große Irrtum: Automatisierte Tests reichen nicht
Ein verbreiteter Fehler ist das blinde Vertrauen in Software-Tools. Programme wie WAVE decken nur etwa 30 bis 40 Prozent der relevanten Barrieren auf. Die entscheidenden Hürden erfordern manuelle Prüfungen: Kann die Website komplett mit der Tastatur bedient werden? Funktionieren interaktive Elemente mit einem Screenreader? Ist die Navigation logisch? Genau hier scheitern viele Angebote, weil etwa Dropdown-Menüs ohne Maus unbedienbar sind.
Hohe Risiken: Mehr als nur eine Geldstrafe
Die Konsequenzen der Nichtumsetzung sind gravierend. Bußgelder können bis zu 100.000 Euro betragen. Schlimmer noch: Behörden können den Vertrieb nicht konformer digitaler Produkte untersagen oder einen Rückruf anordnen – eine existenzielle Bedrohung für betroffene Firmen. Hinzu kommen Abmahnungen von Wettbewerbern und ein massiver Reputationsschaden. In einer Zeit, in der Inklusion für Verbraucher immer wichtiger wird, kann fehlende Barrierefreiheit das Markenimage nachhaltig beschädigen.
Chance statt Pflicht: Der wirtschaftliche Vorteil
Das Gesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) um und ist mehr als eine lästige Pflicht. Es eröffnet einen Zugang zu einer großen Zielgruppe: In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Barrierefreie Angebote erschließen diesen Markt. Zudem profitieren alle Nutzer von besserer Usability, und suchmaschinenoptimierte, gut strukturierte Inhalte werden von Google höher bewertet. Die Investition lohnt sich also doppelt.
Jetzt handeln: Der Druck wird nicht nachlassen
Die Einführungsphase ist vorbei. Unternehmen müssen jetzt proaktiv werden. Der erste Schritt ist ein professionelles Audit, das den genauen Handlungsbedarf aufzeigt. Auf dieser Basis lässt sich eine konkrete Umsetzungs-Roadmap entwickeln. Gezielte Schulungen für Entwickler und Redakteure sind der Schlüssel, um Barrierefreiheit nachhaltig zu verankern. Langfristig wird sie zum entscheidenden Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor. Wer frühzeitig investiert, sichert sich rechtlich ab und stärkt seine Marktposition.


