Barrierefreiheit, Pflichtprogramm

Barrierefreiheit wird 2026 zum Pflichtprogramm für Unternehmen

26.12.2025 - 03:12:11

Ab dem neuen Jahr wird Inklusion in deutschen Betrieben vom freiwilligen Ziel zur harten Compliance-Pflicht. Striktere Regeln und finanzielle Druckmittel sollen die Integration von Menschen mit Behinderungen erzwingen.

Freitag, 26. Dezember 2025 – Während die Feiertage zu Ende gehen, bereiten sich Personalabteilungen und Facility Manager in ganz Deutschland auf eine Welle neuer Vorschriften vor. Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Landschaft der inklusiven Beschäftigung grundlegend. Eine Analyse von Gegen-Hartz.de zeigt: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt erstmals in voller Schärfe in Kraft, flankiert von digitalen Zwängen für die Verwaltung.

Die unmittelbarste Veränderung betrifft die Büroorganisation: Die Verwaltung des Behinderten-Pauschbetrags wird ab Januar 2026 vollständig digitalisiert. Die Versorgungsämter übermitteln den Grad der Behinderung (GdB) elektronisch an die Finanzbehörden. Papierbescheinigungen für die Lohnsteuer sind Geschichte.

Stattdessen benötigen Arbeitgeber die Steuer-ID des Mitarbeiters und dessen ausdrückliche digitale Zustimmung. Parallel startet 2026 die europäische digitale Identitäts-Brieftasche. Darin können Bürger offizielle Dokumente wie den Schwerbehindertenausweis im Smartphone speichern.

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Für viele Betriebe wird 2026 das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zur zentralen Maßnahme, um langzeiterkrankte und schwerbehinderte Mitarbeitende im Job zu halten. Betriebsräte und HR stehen oft unter Zeitdruck und machen in der Vorbereitung Fehler, die Verfahren gefährden. Der kostenlose BEM-Leitfaden erklärt Schritt für Schritt den Prozess, liefert Gesprächsleitfäden, eine Muster-Betriebsvereinbarung und praktische Vorlagen — damit Sie Arbeitsplätze sichern und Rechtsrisiken minimieren. Ideal für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Personalverantwortliche. BEM-Leitfaden jetzt herunterladen

Für Personalabteilungen bedeutet das: Sie müssen ihre Systeme für digitale Personalakten dringend aufrüsten. Die Ära des Plastikkarten-Kopierers endet, ersetzt durch kryptografische Verifikation. Wer hier nicht nachzieht, riskiert IT-Compliance-Probleme.

Finanzielle Schraube wird angezogen

Neben der Digitalisierung erhöht der Gesetzgeber den finanziellen Druck auf Unternehmen, die ihre Inklusionspflicht vernachlässigen. Die Ausgleichsabgabe steigt 2026 an. Diese Strafe zahlen Firmen, die die 5%-Quote für die Beschäftigung Schwerbehinderter nicht erfüllen. Es wird teurer, sich “freizukaufen”.

Gleichzeitig verändert die Demografie die Belegschaft. Neue Rentenregeln für den Jahrgang 1964 bewirken, dass schwerbehinderte Mitarbeiter nicht mehr abzugsfrei vor 65 in Rente gehen können. Ein vorzeitiger Ruhestand mit 62 führt nun zu einer dauerhaften Rentenkürzung von 10,8%.

Experten warnen vor den Folgen. “Die Bindung älterer, erfahrener Mitarbeiter wird davon abhängen, ob die physischen Arbeitsplätze an ihre gesundheitlichen Bedürfnisse angepasst sind”, sagt Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt. Unternehmen, die nicht barrierefrei werden, riskieren einen doppelten Verlust: wertvolles Erfahrungswissen und höhere Strafzahlungen.

Neue Förderung für inklusive Einstellung

Trotz strengerer Regeln gibt es auch neue Anreize. Das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales kündigte am 23. Dezember ein neues Förderprogramm an. Unternehmen können bis zu 10.000 Euro Zuschuss für die Ausrichtung “inklusiver Jobmessen” beantragen.

Voraussetzung: Die Veranstaltung muss mindestens 20 Aussteller umfassen und regionale Integrationsdienste einbeziehen. Dies signalisiert einen Trend. Landesregierungen gehen von passiver Unterstützung zu aktiver, finanzieller Förderung inklusiver Netzwerke über.

Ende des “Inclusion Washings”

Die Entwicklungen Ende 2025 zeigen einen Reifeprozess im Inklusionsmarkt. Barrierefreiheit galt lange als “Kann-Thema” oder PR-Instrument – oft kritisiert als “Inclusion Washing”. Die Verschärfungen für 2026 deuten darauf hin, dass der Gesetzgeber die Geduld mit freiwilligen Fortschritten verliert.

Die volle Wirkung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entfaltet sich 2026, wenn die Marktüberwachungsbehörden ihre Kontrollen hochfahren. Digitale Produkte – von internen Tools bis zum Webshop – müssen für alle Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Für den Personalbereich löst sich die Trennung zwischen “IT-Fragen” und “HR-Fragen” auf. Eine nicht barrierefreie interne Software ist kein technisches Schuldenproblem mehr. Sie ist eine rechtliche Haftungsfrage, die ein diskriminierendes Arbeitsumfeld schafft und Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) riskiert.

Das steht im ersten Quartal 2026 an

Wenn die Betriebe nächste Woche aus der Winterpause zurückkehren, ist die Prioritätenliste klar:
1. Digitale Workflows prüfen: Lohnsysteme für die digitale Abwicklung der Behinderten-Pauschbeträge fit machen.
2. IT-Beschaffung überprüfen: Sicherstellen, dass neue Software-Käufe die BFSG-Standards erfüllen, um Nachrüstkosten zu vermeiden.
3. Strategische Rekrutierung: Neue Fördertöpfe wie den bayerischen Zuschuss nutzen, um aktiv vielfältige Talente anzuwerben und die steigende Ausgleichsabgabe zu mildern.

Die Botschaft für 2026 ist eindeutig: Barrierefreiheit ist in Deutschland kein Beiwerk mehr, sondern Kernbestandteil der Betriebserlaubnis und Geschäftskontinuität.

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