BAG-Urteil, Gehältern

BAG-Urteil zwingt Unternehmen zu fairen Gehältern

24.01.2026 - 02:30:12

Ein historisches Urteil des Bundesarbeitsgerichts erschwert es Unternehmen, ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern zu rechtfertigen. Die Richter stärken die Rechte von Beschäftigten massiv – und setzen die Arbeitgeber unter massiven Erklärungsdruck.

Der Grundsatzbeschluss aus dem Spätherbst 2025 (Az. 8 AZR 300/24) markiert einen Paradigmenwechsel. Künftig reicht für eine Diskriminierungsklage der Vergleich mit nur einem besser bezahlten Kollegen des anderen Geschlechts aus. Das Gericht bestätigte damit die Klage einer Abteilungsleiterin bei Daimler Truck, die deutlich weniger verdiente als ein männlicher Kollege in vergleichbarer Position.

Diese „Paarvergleich“-Methode senkt die Hürde für Klagen erheblich. Sobald ein solcher Gehaltsunterschied für gleichwertige Arbeit nachgewiesen ist, wird gesetzlich vermutet, dass dies auf das Geschlecht zurückzuführen ist. Die Beweislast kehrt sich um: Der Arbeitgeber muss nun beweisen, dass die Differenz auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruht.

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Arbeitgeber in der Pflicht

Gängige Rechtfertigungen wie „bessere Verhandlungsfähigkeiten“ gelten vor Gericht schon länger nicht mehr. Das neue Urteil verschärft die Lage: Unternehmen müssen jede Gehaltsdifferenz zwischen Frauen und Männern in vergleichbaren Rollen lückenlos dokumentieren können. Maßgeblich sind nur Faktoren wie Qualifikation, Berufserfahrung oder messbare Leistung.

Rechtsexperten warnen vor erheblichen Risiken. Erfolgreiche Klagen können nicht nur Nachzahlungen für bis zu drei Jahre zur Folge haben, sondern auch Schadenersatz für immaterielle Nachteile. Zudem droht ein Dominoeffekt: Eine erfolgreiche Gehaltsanpassung könnte weitere Ansprüche im Unternehmen auslösen.

Countdown zur EU-Transparenzrichtlinie

Das Urteil kommt zur rechten Zeit. Bis Juni 2026 muss die verschärfte EU-Transparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über Gehaltslücken und gibt Beschäftigten weitreichende Auskunftsrechte. Das BAG-Urteil gilt als wichtiger Vorläufer dieser europäischen Regelung.

Für Unternehmen heißt das: Sie sollten ihre Vergütungssysteme jetzt proaktiv überprüfen und undokumentierte Ungleichheiten beseitigen. Die Zeit der Geheimniskrämerei bei Gehältern läuft ab. Faire und nachvollziehbare Strukturen werden zum Muss, um wettbewerbsfähig zu bleiben und teure Prozesse zu vermeiden.

Neue Ära für Entgeltgleichheit

Die Kombination aus höchstrichterlicher Rechtsprechung und neuer EU-Regelung wird das Personalwesen in Deutschland grundlegend verändern. Beschäftigte sind besser gerüstet denn je, um Ungleichheiten anzufechten. Beobachter rechnen mit einer Welle von Klagen, sobald das gestärkte Recht bekannter wird.

Kann dieses Urteil den hartnäckigen Gender Pay Gap in Deutschland endlich schließen? Es setzt jedenfalls einen machtvollen Hebel an, um das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ vom Lippenbekenntnis zur gelebten Praxis zu machen. Für die Wirtschaft beginnt eine Ära der verbindlichen Fairness.

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