BAG-Urteil, Sonderzahlungen

BAG-Urteil sichert Sonderzahlungen nach Arbeitsunfällen

09.02.2026 - 11:54:12

Das Bundesarbeitsgericht stuft Fahrten mit Firmenfahrzeugen zur Baustelle als Arbeitszeit ein. Dies sichert Arbeitnehmern bei Unfällen den vollen Anspruch auf Sonderzahlungen.

Ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) definiert neu, wann Bauarbeiter nach Verkehrsunfällen Anspruch auf ihr volles 13. Monatsgehalt haben. Die Richter stellen klar: Wer mit Firmenfahrzeugen und Werkzeug unterwegs ist, befindet sich bereits im Dienst.

Betriebsweg statt privater Anreise

Im Kern des Verfahrens (Aktenzeichen 10 AZR 184/24) stand ein langjähriger Straßenbauarbeiter. Er verunglückte schwer, als er mit einem firmeneigenen Transporter zur Baustelle fuhr. Das Fahrzeug transportierte nicht nur ihn, sondern auch Kollegen und essentielle Arbeitsgeräte. Nach dem Unfall verweigerte der Arbeitgeber die volle Jahressonderzahlung mit der Begründung, es handele sich um einen Wegeunfall – nicht um einen Arbeitsunfall im Sinne des Tarifvertrags.

Das BAG wies diese Argumentation in seinem bereits im November 2025 gefällten, jetzt veröffentlichten Urteil zurück. Die Reise sei ein Betriebsweg gewesen, urteilten die Richter in Erfurt. Entscheidend waren drei Faktoren: Das Unternehmen hatte ein unmittelbares Interesse an der Fahrt, der Transporter beförderte Arbeitsmaterial, und das Steuern des Fahrzeugs gehörte zur geschuldeten Arbeitsleistung.

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Paradigmenwechsel für mobile Berufe

Die Unterscheidung ist fundamental. Während der normale Arbeitsweg vom privaten Lebensrisiko des Arbeitnehmers gedeckt ist, gilt die Fahrt zur wechselnden Baustelle mit Firmenmaterial bereits als Arbeitszeit. „Damit schließt das Gericht eine Lücke, die manche Arbeitgeber zur Reduzierung von Sonderzahlungen nutzten“, analysieren Rechtsexperten bei Haufe.

Für Personalabteilungen bedeutet das Urteil konkreten Handlungsbedarf. Unfälle auf dem Weg zu Baustellen dürfen nicht mehr automatisch als einfache Wegeunfälle klassifiziert werden, wenn sie einem betrieblichen Zweck dienen. Die korrekte Erfassung als Arbeitsunfall in den Lohnsystemen wird entscheidend, um unrechtmäßige Abzüge bei Sonderzahlungen zu vermeiden.

Branche reagiert mit angepassten Risikobewertungen

Der Baugewerbeverband hat das Urteil zur Kenntnis genommen. Erste Reaktionen deuten auf notwendige Anpassungen in der Risikobewertung hin. Für Beschäftigte bedeutet die Entscheidung mehr finanzielle Sicherheit: Ein arbeitsbedingter Verkehrsunfall führt nicht zum doppelten finanziellen Verlust durch entfallene Boni zusätzlich zu Gesundheitsschäden.

Rechtsexperten erwarten, dass das Urteil künftige Tarifverhandlungen beeinflussen wird. Gewerkschaften könnten versuchen, diese Auslegung explizit in Branchenvereinbarungen zu verankern. Unternehmen im Bauhauptgewerbe müssen die neue Rechtslage sofort auf anhängige und künftige Fälle anwenden.

Das BAG signalisiert erneut: In mobilen Berufen umfasst der Arbeitsbegriff auch die logistische Erreichbarkeit der Einsatzorte – besonders wenn der Arbeitgeber Transportmittel und Zweck der Fahrt vorgibt.

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