BAG-Urteil erschwert Neutralitätsregeln am Arbeitsplatz
02.02.2026 - 12:24:12Der Weg für religiöse Symbole im Job ist freier. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Hürden für betriebliche Neutralitätsvorschriften deutlich erhöht. Das Urteil stärkt die Religionsfreiheit von Beschäftigten und kommt pünktlich zu den anstehenden Betriebsratswahlen 2026.
Konkrete Gefahr statt abstrakter Befürchtungen
Im Kern des Falls stand eine Sicherheitsassistentin am Hamburger Flughafen. Eine private Sicherheitsfirma hatte ihre Bewerbung abgelehnt, weil sie auf dem Foto ein Kopftuch trug. Das Unternehmen berief sich auf eine strikte Neutralitätspflicht und mögliche Konflikte bei Kontrollen.
Die Richter in Erfurt wiesen diese Argumentation zurück. Ein pauschales Verbot religiöser Zeichen sei unzulässig, wenn der Arbeitgeber nur abstrakte Befürchtungen anführe. Erforderlich sei der Nachweis einer konkreten Gefahr für den Betriebsfrieden oder die Sicherheit. Ohne objektive Belege, dass ein Kopftuch tatsächlich zu mehr Konflikten führt, liege eine verbotene Diskriminierung vor.
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Das Urteil schärft die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser erlaubt Neutralitätsverbote nur unter strengen Voraussetzungen: Sie müssen konsequent für alle weltanschaulichen und religiösen Zeichen gelten. Das BAG betont nun, dass die bloße Angst vor Spannungen nicht ausreicht.
Betriebsräte erhalten stärkere Verhandlungsmacht
Die Entscheidung kommt zum strategischen Zeitpunkt. Die regulären Betriebsratswahlen finden vom 1. März bis 31. Mai 2026 statt. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Ordnung – dazu zählen auch Kleidungsvorschriften.
Arbeitsrechtsexperten raten Betriebsräten nun, bestehende Betriebsvereinbarungen kritisch zu prüfen. Einfache Zustimmung zu pauschalen Neutralitätsregeln, um Konflikte zu vermeiden, dürfte rechtlich nicht mehr haltbar sein. Stattdessen können und sollten die Mitarbeitervertreter konkrete Nachweise für betriebliche Störungen einfordern, bevor sie Einschränkungen zustimmen.
Das Urteil gibt vor allem Bewerberinnen mit Kopftuch und anderen religiösen Minderheiten Rückenwind. In den Wahlkampf für die Betriebsratswahlen dürften Themen wie Diskriminierungsschutz und individuelle Freiheitsrechte nun deutlich stärker einfließen.
Deutschland und Österreich gehen getrennte Wege
Die deutsche Rechtsprechung steht im Kontrast zu Entwicklungen im Nachbarland Österreich. Dort beschloss der Nationalrat im Dezember 2025 ein strengeres Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahre in Schulen. Debatten über Ausweitung auf Lehrkräfte und den öffentlichen Dienst laufen.
Während Österreich auf eine restriktivere Staatsneutralität setzt, bestärkt die deutsche Justiz ein Modell der „offenen Neutralität“. Religiöse Zeichen sind demnach erlaubt, solange sie keinen nachweisbaren betrieblichen Schaden anrichten. Für international tätige Konzerne in der DACH-Region bedeutet das möglicherweise unterschiedliche Compliance-Strategien für ihre Standorte.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die Botschaft aus Erfurt ist klar: Vorsichtige Einstellungspraktiken, die Bewerber aufgrund religiöser Kleidung aussortieren, sind rechtlich riskant. Personalabteilungen sollten ihre Richtlinien für Einstellung und Kleiderordnung umgehend überprüfen.
Die Annahme, dass eine angebliche „Kundenpräferenz“ für Neutralität oder ein theoretisches Konfliktrisiko ein Verbot rechtfertigt, ist für viele Branchen widerlegt. In den kommenden Monaten ist mit einer Welle überarbeiteter Betriebsvereinbarungen zu rechnen.
Betriebsräte, gestärkt durch das Urteil vom 29. Januar, werden Dresscodes ohne konkrete Gefahrenbegründung kaum noch mittragen. Während der Betriebsratswahlen 2026 bleibt die Balance zwischen Unternehmensimage und individueller Religionsfreiheit ein zentrales Thema der deutschen Arbeitswelt.
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