BAG-Urteil: Elternzeit kann Bonuszahlungen kürzen
22.12.2025 - 16:29:11Der Wegfall von Leistungsboni während der Elternzeit ist rechtens. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil bestätigt. Die Entscheidung schafft Klarheit für Arbeitgeber, bedeutet für Eltern aber eine spürbare finanzielle Lücke.
Im Kern ging es um die Frage: Darf ein leistungsabhängiger Bonus anteilig gekürzt werden, wenn ein Mitarbeiter in Elternzeit ist? Das höchste deutsche Arbeitsgericht bejaht dies nun eindeutig. Das Prinzip „Ohne Arbeit kein Lohn“ gelte auch für variable Vergütungsbestandteile, selbst wenn diese an Team- oder Jahresziele geknüpft sind.
Das Urteil (Az. 10 AZR 119/24) vom Juli 2025 wurde mit einer ausführlichen Begründung versehen, die erst kürzlich veröffentlicht wurde. Es bestätigt, dass der Anspruch auf Zahlung ruht, sobald die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis – also die Arbeitsleistung – ausgesetzt sind. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag explizit etwas anderes regeln.
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Der Fall: Erfolgreiches Team, gekürzter Bonus
Anlass war die Klage eines Teamleiters in der Versicherungsbranche. 40 Prozent seines Zielgehalts waren variabel und hing vom Erfolg seines Teams ab. Dieses übertraf 2022 das Jahresziel deutlich um 48,1 Prozent. Trotzdem kürzte der Arbeitgeber den Bonus des Mannes um rund 7.400 Euro – anteilig für zwei Monate Elternzeit.
Der Kläger argumentierte, sein Ausfall habe das Ergebnis nicht geschmälert, der Bonus sei eine Belohnung für den erzielten Erfolg. Das Gericht sah das anders. Es handele sich nicht um eine reine Treueprämie, sondern um leistungsbezogenes Entgelt. Da in der Elternzeit keine Arbeitsleistung erbracht werde, bestehe auch kein Anspruch auf diese Vergütung.
Klare Trennung: Leistungs- vs. Treuebonus
Rechtsexperten betonen die wichtige Unterscheidung, die das Urteil trifft:
* Leistungsboni sind kürzbar. Sie sind direkt an die Arbeitsleistung gekoppelt.
* Treueboni könnten anders behandelt werden. Doch in den meisten Standardregelungen überwiege der Leistungscharakter.
„Das Urteil bringt notwendige Klarheit“, kommentieren Arbeitsrechtler. Beschäftigte gingen oft davon aus, dass bei Zielerreichung die Auszahlung garantiert sei. Der Zeitaspekt der Arbeit sei aber Voraussetzung für den Anspruch.
Folgen für Personalabteilungen und Beschäftigte
Für HR-Abteilungen bestätigt das Urteil gängige Praxis und reduziert rechtliche Unsicherheiten. Es empfiehlt sich jedoch, Bonusregelungen zu überprüfen und transparent zu kommunizieren, um Demotivation vorzubeugen.
Für werdende Eltern hat die Entscheidung konkrete finanzielle Konsequenzen. Bei der Planung der Elternzeit muss nun nicht nur der Wegfall des Fixgehalts, sondern auch potenzielle Einbußen bei variablen Gehaltsbestandteilen einkalkuliert werden. Zur kommenden Bonusausschüttung für 2025 könnten bei vielen Beschäftigten entsprechende Abzüge vorgenommen werden.
Das Urteil setzt einen klaren Präzedenzfall: In der Elternzeit ruht der Arbeitsanspruch – und mit ihm der Anspruch auf alle damit verbundenen Vergütungen.
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