BaFin, Euro

BaFin verhängt 750.000 Euro Strafe gegen M.M. Warburg

30.12.2025 - 12:52:12

Die Finanzaufsicht bestraft die Hamburger Privatbank wegen unzulässiger Zinsausschüttungen trotz Verlust. Der Fall unterstreicht die strikten Kapitalregeln für Banken.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Hamburger Privatbank M.M. Warburg eine Geldbuße in Höhe von 750.000 Euro verhängt. Grund ist die unzulässige Ausschüttung von Zinszahlungen auf sogenannte AT1-Kapitalinstrumente im Jahr 2023, obwohl die Bank für das betreffende Geschäftsjahr 2022 keinen ausschüttungsfähigen Gewinn auswies. Die Entscheidung wurde bereits am 12. November rechtskräftig, die Veröffentlichung erfolgte jetzt.

Verstoß gegen europäische Kapitalvorschriften

Konkret verteilte die Bank am 31. März 2023 Zinszahlungen an Investoren ihrer Additional Tier 1 (AT1)-Kapitalinstrumente für das Geschäftsjahr 2022. Untersuchungen der BaFin ergaben jedoch, dass die „ausschüttungsfähigen Posten“ der Warburg für 2022 negativ waren. Die europäische Kapitaladäquanzverordnung (CRR) verbietet solche Ausschüttungen ausdrücklich, wenn keine ausreichenden verteilungsfähigen Mittel vorhanden sind.

Diese Regelung soll die Kapitalbasis von Banken in schwierigen Phasen schützen. M.M. Warburg hatte für 2022 einen Verlust von rund 34,6 Millionen Euro verbucht, hauptsächlich verursacht durch Restrukturierungskosten im Zuge einer strategischen Neuausrichtung. Trotz dieser roten Zahlen flossen die Coupon-Zahlungen – ein klarer Verstoß gegen die Aufsichtsregeln.

Anzeige

Wiederkehrende Compliance‑Defizite und Bußgelder wie im Fall M.M. Warburg zeigen, wie schnell Governance‑Lücken zu existenziellen Risiken werden können. Der kostenlose Praxisleitfaden zum Hinweisgeberschutzgesetz erklärt in 14 FAQ und konkreten Checklisten, wie Sie interne Meldestellen DSGVO‑konform aufbauen, Meldewege sicher gestalten und rechtssicher reagieren – ideal für Compliance‑ und Rechtsabteilungen, die Aufsichtsrisiken minimieren wollen. Hinweisgebersystem jetzt rechtssicher umsetzen

AT1-Kapital: Ein Sicherheitspuffer mit strengen Regeln

Die Strafe unterstreicht die hohe Bedeutung von AT1-Kapital im europäischen Bankensystem. Diese hybriden Schuldtitel sollen Verluste absorbieren, während die Bank noch operativ tätig ist. Damit dieser Mechanismus funktioniert, sind die Regeln für Zinszahlungen äußerst streng: Sie müssen automatisch ausgesetzt werden, wenn keine Gewinne für die Ausschüttung zur Verfügung stehen.

Die BaFin-Entscheidung sendet ein klares Signal: Die Einhaltung der Kapitalerhaltungsvorschriften hat Vorrang vor Investorenerwartungen. Analysten sehen darin eine Warnung an alle Institute, die technischen Vorgaben der CRR nicht als optional zu betrachten. Der Erhalt der Kapitalpuffer ist zwingend.

Wiederholte Aufsichtsverstöße der Traditionsbank

Für die traditionsreiche Hamburger Privatbank ist es nicht der erste Rüffel der Aufseher in jüngerer Zeit. Bereits im Dezember 2023 verhängte die BaFin wegen Verstößen gegen das Kreditwesengesetz (KWG) Bußgelder von insgesamt 80.000 Euro gegen das Institut. Damals ging es um verspätete oder unterlassene Meldungen zu Prüferbestellungen und engen Verbindungen.

Die jüngste Geldbuße fügt sich in eine Reihe regulatorischer Herausforderungen ein, vor denen die Bank steht. Dazu zählen auch die Nachwirkungen historischer „Cum-Ex“-Geschäfte. Die wiederkehrenden Compliance-Probleme deuten darauf hin, dass interne Kontrollen und Governance trotz strategischer Transformation weiter unter scharfer Beobachtung der Aufsicht stehen.

Signalwirkung für den gesamten Bankensektor

Die Strafe wird über die Warburg hinaus wahrgenommen. Sie dient kleineren und mittleren Banken in Europa als Lehrstück. AT1-Anleihen sind mit ihrem „Zahl-oder-streiche“-Mechanismus ein wichtiges Finanzierungsinstrument. Emittenten stehen oft unter Druck, die Zinszahlungen aufrechtzuerhalten, um das Marktvertrauen nicht zu gefährden.

Die BaFin macht nun unmissverständlich klar: Regulatorische Compliance ist nicht verhandelbar, auch nicht zugunsten der Investor Relations. Für die deutsche Bankenlandschaft bekräftigt der Fall den „Null-Toleranz“-Kurs der Aufsicht bei Verstößen gegen Kapitalvorschriften.

Die Zukunft der M.M. Warburg hängt nun maßgeblich davon ab, ob sie nachhaltig ausschüttungsfähige Gewinne erwirtschaften kann. Nur so kann sie künftig ihre Kapitalinstrumente bedienen, ohne erneut mit den Aufsehern in Konflikt zu geraten.

@ boerse-global.de