BaFin schafft Millionenkredit-Meldepflicht ab
30.01.2026 - 22:01:11Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beendet zum Jahresende 2026 das aufwändige nationale Millionenkreditmeldewesen. Rund 3.200 Finanzinstitute werden damit von einer zentralen Bürokratielast befreit.
Der Bundesrat stimmte heute dem entsprechenden Standortfördergesetz zu. Damit wird eine jahrzehntealte Pflicht aus dem Kreditwesengesetz obsolet. Kreditinstitute müssen ab dem 30. Dezember 2026 keine vierteljährlichen Meldungen für Darlehen über einer Million Euro mehr an die BaFin senden.
Europäische Systeme ersetzen deutschen Sonderweg
Die Aufsicht begründet den Schritt mit der gestiegenen Qualität europäischer Meldesysteme. Die doppelte Berichterstattung sei nicht mehr nötig. „Die notwendigen Informationen für die Risikoanalyse erhalten wir inzwischen aus anderen, effizienteren Quellen“, erklärte BaFin-Präsident Mark Branson.
Die treibende Kraft ist das granulare Kreditdatensystem AnaCredit der Europäischen Zentralbank. Über dieses System liefern Banken bereits detaillierte Portfoliodaten an die Deutsche Bundesbank. Diese Daten ermöglichen laut BaFin und Bundesbank eine tiefere Risikoanalyse als das alte nationale Verfahren.
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Entlastung für Compliance-Abteilungen
Für die betroffenen Unternehmen bedeutet die Reform eine spürbare operative Erleichterung. Compliance-Ressourcen, die bisher für die aufwändige Meldung gebunden waren, können künftig anders genutzt werden.
Der Fokus verschiebt sich: Statt redundanter nationaler Pflichten steht nun die Datenqualität für die europäischen Systeme im Vordergrund. Die fast einjährige Übergangsfrist bis zur letzten Meldung am 30. September 2026 soll einen reibungslosen Wechsel garantieren.
Signal für den Finanzstandort Deutschland
Die Abschaffung ist mehr als eine technische Anpassung. Als Teil des Standortfördergesetzes sendet sie ein klares Signal: Deutschland will Bürokratie abbauen und den Finanzplatz attraktiver machen.
Branchenverbände, die lange auf diese Entlastung gedrängt hatten, dürften die Entscheidung begrüßen. Sie zeigt, dass Aufsichtsbehörden etablierte Prozesse überprüfen – wenn Effizienzgewinne ohne Kontrollverluste möglich sind.
Für die Zukunft kündigt sich ein Paradigmenwechsel an. Die Aufsicht wird prüfen, wo weitere nationale Pflichten europäischen Standards weichen können. Für die Institute zählt künftig nicht die Menge der Meldungen, sondern die Qualität der europaweit gelieferten Daten.
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