BAFA-Prämie, Staffelung

BAFA-Prämie: 36-Monate-Haltedauer und soziale Staffelung

19.01.2026 - 15:16:12

Die Bundesregierung stellt ein neues Förderprogramm für Elektroautos vor, das eine dreijährige Mindesthaltedauer und eine einkommensabhängige Staffelung vorsieht. Das Budget ist auf drei Milliarden Euro gedeckelt.

Die Bundesregierung hat die Neuregelung der Elektroauto-Förderung vorgestellt. Sie setzt auf strenge Handelscompliance und soziale Staffelung, um Fehler der Vergangenheit zu vermeiden.

Ab Mai 2026 können Privatpersonen wieder Zuschüsse für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge beantragen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Kriterien für das neue, mit drei Milliarden Euro ausgestattete Förderprogramm veröffentlicht. Der entscheidende Unterschied zu früheren Modellen: Ein 36-monatiger Mindestbesitz der Fahrzeuge soll verhindern, dass subventionierte Autos kurz nach dem Kauf gewinnbringend ins Ausland verkauft werden – ein Problem, das den alten „Umweltbonus“ diskreditierte.

Die neue Compliance-Realität: Drei Jahre Haltefrist

Für Händler und Compliance-Verantwortliche markiert die verlängerte Haltedauer den größten Einschnitt. Statt zwölf müssen geförderte Fahrzeuge nun volle 36 Monate im Besitz des Käufers bleiben. Diese massive Verschärfung der Exportkontrollen für subventionierte Güter zielt darauf ab, dass deutsche Steuergelder tatsächlich die heimische Verkehrswende vorantreiben – und nicht den Gebrauchtwagenmarkt in anderen EU-Ländern wie Dänemark oder den Niederlanden ankurbeln.

„Die Zeit der schnellen Weiterverkäufe ist vorbei“, lautet die klare Botschaft an den Handel. Verstöße gegen die Haltefrist lösen sofortige Rückforderungsmechanismen aus. Händler und Leasinggesellschaften müssen ihre Verträge und Compliance-Prozesse entsprechend anpassen, um die Einhaltung zu überwachen und Risiken durch vorzeitige Vertragsauflösungen zu managen.

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Sozialer Fokus: Bis zu 6.000 Euro für Familien

Das Fördergeld wird nicht mehr pauschal, sondern nach dem Einkommen der Antragsteller gestaffelt. Bundesumweltminister Carsten Schneider betonte in Berlin, das begrenzte Budget solle gezielt Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen erreichen.

Die Förderstufen im Überblick:
* Basisförderung: Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro gibt es 3.000 Euro für reine E-Autos (BEV) bzw. 1.500 Euro für Plug-in-Hybride (PHEV).
* Sozialbonus I: Unter 60.000 Euro Einkommen: zusätzlich 1.000 Euro.
* Sozialbonus II: Unter 45.000 Euro Einkommen: zusätzlich 2.000 Euro.
* Familienkomponente: 500 Euro pro Kind, maximal 1.000 Euro für zwei Kinder.

Theoretisch kann eine Familie mit zwei Kindern und geringem Einkommen so bis zu 6.000 Euro staatlichen Zuschuss für ein Elektroauto erhalten. Der Preisdeckel für förderfähige Fahrzeuge liegt bei einem Nettolistenpreis von 45.000 Euro. Firmenwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Einkommensprüfung wird jedoch aufwendig: Antragsteller müssen voraussichtlich Steuerbescheide der Jahre 2023 und 2024 vorlegen, was eine erhebliche bürokratische Hürde darstellt.

Retroaktiver Start und begrenztes Budget

Um Marktverzerrungen zu vermeiden, gilt die Förderung rückwirkend für alle ab dem 1. Januar 2026 zugelassenen, förderfähigen Fahrzeuge. Das Antragsportal beim BAFA wird jedoch erst im Mai freigeschaltet. Diese Lücke stellt Händler vor eine Herausforderung: Sie müssen Kunden über eine mögliche Förderung beraten, können aber keine Garantie geben, da das Gesamtbudget auf drei Milliarden Euro gedeckelt ist.

Experten schätzen, dass das Fördervolumen für etwa 800.000 Fahrzeuge über die nächsten drei bis vier Jahre reichen könnte. Ist der Topf leer, werden keine Anträge mehr bearbeitet. Das „Windhund-Prinzip“ und der verspätete Portalstart dürften im zweiten Quartal 2026 für einen Ansturm und erheblichen administrativen Aufwand sorgen.

Ausblick: Stabilität statt Volumenwachstum

Die Wiedereinführung der Prämie soll dem deutschen E-Auto-Markt neuen Schub verleihen, der nach der abrupten Streichung Ende 2023 eingebrochen war. Branchenverbände begrüßen die Planungssicherheit bis 2029, kritisieren aber den bürokratischen Aufwand.

Für den internationalen Automobilhandel bedeutet die 36-Monats-Regel, dass für die nächsten Jahre ein Segment junger Gebrauchtwagen vom grenzüberschreitenden Handel verschwindet. Händler, die bisher von Preisunterschieden profitierten, müssen ihre Strategien anpassen.

Die neuen BAFA-Kriterien markieren eine erwachsene Phase der Subventionspolitik. Sie setzt auf soziale Gerechtigkeit und langfristige Marktstabilität – und beendet das Zeitalter der kurzfristigen Spekulation auf Staatskosten.

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