BAFA, Export

BAFA erleichtert Export von Hochleistungslasern

01.02.2026 - 20:30:12

Ein neues Beschleunigungspaket vereinfacht die Ausfuhr bestimmter Laser durch erweiterte Allgemeine Genehmigungen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Deutsche Hightech-Unternehmen können bestimmte Laser künftig schneller und mit weniger Bürokratie exportieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dazu heute ein umfassendes Beschleunigungspaket für die Exportkontrolle in Kraft gesetzt. Kernstück ist eine erweiterte Allgemeine Genehmigung (AGG) Nr. 17, die nun explizit „bestimmte Laser“ umfasst. Die Neuregelung soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Spitzentechnologie stärken, ohne Sicherheitsstandards zu gefährden.

Weniger Bürokratie für Schlüsseltechnologie

Die Änderung ist eine direkte Antwort auf Forderungen der Wirtschaft nach effizienteren Verfahren. Laser sind klassische Dual-Use-Güter – sie kommen sowohl in der Medizintechnik und Materialbearbeitung als auch in militärischen Systemen zum Einsatz. Bisher benötigten Exporteure für jedes Geschäft oft eine individuelle Genehmigung. Jetzt können sie für definierte Lasertypen und Zielländer ein vereinfachtes Meldeverfahren nutzen.

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„Das ist ein wichtiges Signal für den Technologiestandort Deutschland“, kommentiert ein Branchenanalyst. „Die Planbarkeit im internationalen Wettbewerb wird deutlich erhöht.“ Unternehmen sparen so Zeit und Kosten. Die Verantwortung bleibt jedoch bei ihnen: Sie müssen sicherstellen, dass alle Voraussetzungen der Allgemeinen Genehmigung, wie Endverbleibskontrollen, strikt eingehalten werden.

Paket mit weiteren Vereinfachungen in Kraft

Die Anpassung der AGG Nr. 17 ist Teil eines größeren Maßnahmenbündels, das am 1. Februar 2026 startete. Neben der zentralen Neuerung für die Laserbranche wurden auch andere Allgemeine Genehmigungen überarbeitet. So wurde die AGG Nr. 13 inhaltlich geändert und die AGGen im Rüstungsbereich Nr. 21 und 24 angepasst.

Zudem traten zwei komplett neue Allgemeine Genehmigungen für Rüstungsexporte (AGG Nr. 45 und 46) in Kraft. Diese breite Reform soll die Verwaltungsabläufe straffen und Kapazitäten beim BAFA freisetzen. Die Behörde kann sich so stärker auf die Prüfung wirklich kritischer Exportvorhaben konzentrieren. Die Gültigkeit der erweiterten AGG Nr. 17 ist bis zum 31. März 2027 befristet – Zeit für eine erste Evaluation der Wirkung.

Was Exporteure jetzt beachten müssen

Für Unternehmen beginnt nun die Phase der praktischen Umsetzung. Sie müssen prüfen, ob ihre Produkte unter die technischen Parameter der neuen AGG Nr. 17 fallen. Die Nutzung der vereinfachten Verfahren erfordert eine Registrierung und Meldung über das elektronische ELAN-K2-Ausfuhr-System des BAFA.

Die Behörde stellt online Hilfsmittel wie den „AGG-Finder“ zur Verfügung. Interne Compliance-Programme (ICP) sollten umgehend an die geänderten Regelungen angepasst werden. Die Maßnahme zeigt: Die Exportkontrolle wird differenzierter. Unkritische Ausfuhren in vertrauenswürdige Partnerländer werden erleichtert, um die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft zu stützen.

@ boerse-global.de