BAFA bestätigt Gültigkeit der Allgemeinen Genehmigungen für 2026
30.12.2025 - 23:03:12Die BAFA sichert deutschen Exporteuren Planungsstabilität durch verlängerte Allgemeine Genehmigungen. Gleichzeitig zeigt ein Millionen-Vergleich im Fall Usmanov die strikte Durchsetzung von Sanktionsmeldepflichten.
Deutsche Exporteure starten mit Planungssicherheit ins neue Jahr, doch eine Millionenstrafe mahnt zur Wachsamkeit. Die Bundesstelle für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bestätigt die Fortgeltung der wichtigsten Allgemeinen Genehmigungen (AGG). Während der regulatorische Rahmen für die kommenden Monate stabil bleibt, zeigt ein spektakulärer Vergleich im Fall Usmanov die scharfe Kontrollpraxis der Behörden.
Allgemeine Genehmigungen: Stabilität mit Verfallsdatum
Für den Jahresstart können sich Handelsunternehmen auf den bestehenden Rahmen der AGGs verlassen. Diese vereinfachen die Verwaltungsverfahren für bestimmte Ausfuhren. Nach aktuellem Stand vom 30. Dezember 2025 gelten für die kritischsten Lizenzen folgende Fristen:
- AGG Nr. 42 (Russland – Software & Dienstleistungen): Diese bis zum 31. März 2027 gültige Genehmigung bietet langfristige Planungssicherheit. Die im Juli 2025 aktualisierte AGG Nr. 42 erlaubt die Bereitstellung von Unternehmenssoftware und -dienstleistungen an nicht-sensible Empfänger in Russland, wie Tochtergesellschaften von EU-Unternehmen. Die Verlängerung soll rechtmäßige Konzernleistungen ohne Einzelanträge ermöglichen.
- Standard-AGGs (Dual-Use & Militärgüter): Die meisten anderen nationalen Allgemeinen Genehmigungen – etwa für Dual-Use-Güter (AGG Nr. 12-17) oder Militärausrüstung (AGG Nr. 18-33) – behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. März 2026. Exporteure müssen im ersten Quartal 2026 mit einer Verlängerungs- oder Änderungsankündigung der BAFA rechnen.
Die gestaffelten Gültigkeitsdaten spiegeln eine Strategie der Behörde wider: Kritische sanktionsbezogene Ausnahmen werden von routinemäßigen Verwaltungsupdates entkoppelt. Das soll die Unsicherheit für Unternehmen in volatilen Märkten verringern.
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Jahresrückblick: BAFA meldet Effizienzgewinne
In ihrem kurz vor den Feiertagen veröffentlichten „Jahresrückblick 2025“ hebt die BAFA deutliche operative Verbesserungen hervor. Die Behörde verzeichnet kürzere Bearbeitungszeiten für Ausfuhrgenehmigungsanträge. Grund sind die fortschreitende Digitalisierung des ELAN-K2-Systems und die Optimierungsmaßnahmen des „Vierten Maßnahmenpakets“ aus diesem Jahr.
BAFA-Präsidentin Dr. Mandy Pastohr betont, die Behörde habe trotz der schwierigen geopolitischen Lage Sicherheitsinteressen und effiziente Verwaltungsprozesse in Einklang gebracht. Das Antragsvolumen blieb 2025 aufgrund globaler Instabilität und komplexer Sanktionsregime hoch. Dennoch gelang es, Entscheidungsprozesse für Lieferungen an EU- und NATO-Partner zu straffen.
Compliance-Alarm: Zehn-Millionen-Vergleich im Fall Usmanov
Die strikte Durchsetzung des Außenwirtschaftsrechts unterstreicht ein Vergleich, den deutsche Staatsanwaltschaften am 30. Dezember bekanntgaben. Die Ermittlungen gegen Milliardär Alisher Usmanov wurden nach Zahlung einer 10 Millionen Euro hohen Geldauflage eingestellt.
Die Untersuchung hatte sich auf Vorwürfe konzentriert, wertvolle Vermögenswerte seien nicht ordnungsgemäß bei BAFA und der Deutschen Bundesbank gemeldet worden – eine Pflicht nach EU-Sanktionsvorschriften. Die Verteidigung hatte stets Unrechtmäßigkeit bestritten und die Anwendbarkeit der Sanktionsbestimmungen infrage gestellt. Der Vergleich beendet den langwierigen Rechtsstreit.
Für Compliance-Beauftragte sendet der Fall ein klares Signal zum Jahresende: Die Behörden setzen Meldepflichten und Ausfuhrbeschränkungen aktiv durch. Die Konsequenzen mutmaßlicher Verstöße können hohe finanzielle Vergleiche und erheblichen Reputationsschaden umfassen. Der Fall zeigt, dass Exportkontrolle nicht nur den physischen Warenversand betrifft. Sie erstreckt sich auch auf Finanzanlagen, Meldungen und die Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen für sanktionierte Personen.
Ausblick 2026: Erneuerungszyklus und schärfere Kontrollen
Für das erste Quartal 2026 sollten sich Exporteure auf den anstehenden Erneuerungszyklus der Standard-AGGs vorbereiten, die am 31. März auslaufen. Analysten erwarten, dass die BAFA Entwürfe für Verlängerungen oder Änderungen bis Februar 2026 veröffentlicht.
Brisante Themen für das kommende Jahr sind:
* Mögliche Anpassungen der AGG-Definitionen an neue EU-Dual-Use-Verordnungen.
* Verschärfte Prüfung von Umgehungsrisiken, besonders bei Ausfuhren in Drittländer, die als Umschlagplätze für Russland oder andere Embargozielen dienen könnten.
* Weitere Digitalisierungsschritte, mit potenziellen Updates der ELAN-K2-Schnittstelle in der ersten Jahreshälfte.
Unternehmen wird geraten, vor der ersten Ausfuhr 2026 ihren Registrierungsstatus für alle genutzten AGGs zu prüfen. Ihre internen Compliance-Programme sollten aktualisierte „Restricted-Party“-Listen und Endverbleibskontrollen enthalten.
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