BAFA beendet systematische Kontrolle von Lieferkettendaten
08.01.2026 - 03:53:12Die deutsche Wirtschaft atmet auf: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt die systematische Prüfung von Lieferkettendaten ein. Ab sofort konzentriert sich die Behörde auf risikobasierte Kontrollen und konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen.
Diese Kehrtwende folgt der rückwirkenden Abschaffung der separaten Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Ende 2025. Statt der erwarteten strengen Kontrollphase setzt BAFA nun auf gezielte Untersuchungen. Die Entscheidung beendet monatelange Unsicherheit für tausende Unternehmen und soll Bürokratie abbauen.
Wachstumsinitiative führt zur Abschaffung der Berichtspflicht
Den entscheidenden Anstoß gab das Bundeskabinett am 3. September 2025. Als Teil der sogenannten Wachstumsinitiative beschloss die Regierung, die separate Berichtspflicht an BAFA rückwirkend zum 1. Januar 2023 abzuschaffen.
Die Umsetzung folgte prompt: Bereits im Oktober 2025 wies das Bundeswirtschaftsministerium BAFA an, alle Prüfungen einzustellen und das elektronische Meldeportal zu schließen. Die von vielen Analysten für Anfang 2026 prognostizierte Welle an Bußgeldern für verspätete oder unvollständige Meldungen blieb damit aus.
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Hintergrund ist die Vermeidung doppelter Berichtsstrukturen. Die neuen EU-weiten Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) decken ähnliche Themen ab. Warum also zwei parallele Systeme betreiben?
Von LkSG zu CSRD: Bürokratieabbau in der Praxis
Die Integration der Lieferkettenthemen in die CSRD bedeutet eine spürbare Entlastung für Unternehmen. Für das Geschäftsjahr 2025 werden Nachhaltigkeitsangaben nun direkt im Lagebericht veröffentlicht – nicht mehr als separate Meldung an eine Behörde.
Rechtsexperten sehen darin eine sinnvolle Harmonisierung mit europäischen Standards. Die CSRD verlangt einen ganzheitlicheren Blick auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG), der den Menschenrechtsfokus des LkSG einschließt. Die Bundesregierung rechnet mit jährlichen Einsparungen in Millionenhöhe bei Verwaltungskosten.
Doch Vorsicht: Compliance-Experten warnen, dass die Abschaffung des Berichts nicht die Abschaffung der Pflicht bedeutet. Die Kernverpflichtungen des LkSG – Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen und Abhilfe – bleiben vollständig bestehen. Unternehmen müssen ihre Sorgfaltsprozesse weiterhin intern dokumentieren und diese Aufzeichnungen mindestens sieben Jahre vorhalten.
BAFA’s neue Strategie: Fokus auf schwerwiegende Verstöße
Ohne die administrative Last, tausende Berichte zu prüfen, kann BAFA seine Ressourcen neu ausrichten. Die Behörde verfolgt nun einen risikobasierten Ansatz und konzentriert sich auf substanzielle Verstöße statt formaler Mängel.
Die Anzahl der bußgeldbewehrten Verstöße wurde von dreizehn auf vier reduziert. Im Fokus stehen jetzt:
* Unterlassene Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Verstößen
* Fehlende Beschwerdemechanismen
* Mangelnde Risikoanalysen in Hochrisikosektoren oder -regionen
Branchenbeobachter vermuten, dass BAFA vermehrt auf externe Hinweise zurückgreift – etwa von Whistleblowern, NGOs oder Medienberichten. Tauchen glaubwürdige Vorwürfe über Zwangsarbeit in einer Lieferkette auf, kann die Behörde die interne Dokumentation anfordern. Aus dem “Dokumentenverarbeiter” wird so ein gezielter “Compliance-Ermittler”.
Entlastung für die Wirtschaft, Klarheit für Compliance-Abteilungen
Die Wirtschaft begrüßt den Abbau der Doppelbelastung deutlich. Wirtschaftsverbände hatten lange argumentiert, dass parallele Berichte nach LkSG und CSRD unnötige Bürokratie schufen, ohne den Menschenrechtsschutz zu verbessern.
“Die Konsolidierung der Berichtspflichten ist ein logischer Schritt”, kommentierten Compliance-Analysten bereits Ende 2025. “Unternehmen können ihre Ressourcen nun auf echtes Risikomanagement in der Lieferkette konzentrieren.”
Der Blick richtet sich nun auf die praktische Umsetzung der CSRD und die Vorbereitung auf die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die das nationale LkSG langfristig vollständig ersetzen wird.
Die systematische Überprüfung von LkSG-Berichten ist Geschichte. Die neue Realität ist ein schlankeres, gezielteres Aufsichtsregime. Schweigen ist erlaubt – solange die internen Risikomanagementsysteme robust und wirksam sind. Unternehmen tun gut daran, ihre Dokumentation gewissenhaft zu führen. BAFA behält sich das Recht vor, jederzeit Nachweise anzufordern.
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