Baden-Württemberg, Kultusministerium

Baden-Württemberg: Kultusministerium ignoriert Personalrat bei Digitalisierung

29.11.2025 - 01:50:12

Digitalisierung um jeden Preis? In Baden-Württemberg eskaliert ein Konflikt, der weit über die Landesgrenzen hinaus Bedeutung haben könnte. Das Kultusministerium soll bei der Einführung digitaler Lernplattformen systematisch die gesetzlich garantierten Mitbestimmungsrechte der Personalräte missachten – trotz klarer Gerichtsurteile.

Der Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) geht nun an die Öffentlichkeit und wirft dem Ministerium „wiederholte Missachtung” demokratischer Arbeitsplatzrechte vor. Im Zentrum steht die Plattform „schule@bw” mit dem integrierten Lernmanagementsystem „itslearning”. Doch was auf den ersten Blick nach einem lokalen Verwaltungsstreit aussieht, könnte symptomatisch für ein grundsätzliches Problem sein: Werden im Namen der Modernisierung Arbeitnehmerrechte systematisch ausgehebelt?

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte bereits eine klare Grenze gezogen: Die landesweite Einführung datenintensiver Systeme ohne förmliche Beteiligung und Zustimmung des Personalrats ist rechtswidrig. Dennoch soll das Kultusministerium – konkret das für Digitalisierung zuständige „Referat 23″ – die Ausrollung der Plattformen vorantreiben.

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„Wer Digitalisierung unter bewusster Ignoranz des Personalvertretungsrechts durchpeitscht, handelt nicht modern, sondern zutiefst autoritär”, erklärt der Philologenverband in seiner Stellungnahme. Die Gewerkschaft wirft dem Ministerium vor, vollendete Tatsachen zu schaffen: Die Software wird an Schulen implementiert, bevor der Hauptpersonalrat Gymnasien überhaupt die Möglichkeit hatte, Datenschutz- und Überwachungsrisiken zu prüfen.

Und es geht nicht nur um eine einzelne Plattform. Die Beschwerden des Personalrats erstrecken sich auf mehrere digitale Tools, darunter Moodle, F13, telli und minnit – allesamt Systeme, die sensible Daten von Lehrkräften und Schülern verarbeiten.

Wenn Effizienz wichtiger wird als Demokratie

Der Konflikt in Baden-Württemberg steht beispielhaft für eine Entwicklung, die sich Ende 2025 durch ganz Deutschland zieht: Die Spannung zwischen rasanter digitaler Transformation und dem bewusst langsamen, deliberativen Prozess der Mitbestimmung.

Personalräte argumentieren, dass digitale Plattformen keine harmlosen „Werkzeuge” sind, sondern mächtige Überwachungsinstrumente. Sie können Lehrerleistungen tracken, Kommunikationsmuster analysieren und Arbeitszeiten erfassen. Nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und den jeweiligen Landesgesetzen unterliegt die Einführung jeder technischen Einrichtung, die zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle geeignet ist, der zwingenden Mitbestimmung.

Kritiker werfen staatlichen Arbeitgebern vor, diese rechtlichen Verpflichtungen zunehmend als bürokratische Hürden statt als demokratische Mandate zu behandeln. „Das Ministerium wäre gut beraten, das abgebrochene Zustimmungsverfahren unverzüglich wieder aufzunehmen”, fordert der PhV BW und verlangt eine „verbindliche Zusage”, Rechte zu respektieren, bevor weitere Module freigegeben werden.

Teil eines größeren Musters?

Die Eskalation in Baden-Württemberg fällt in eine Woche erhöhter Spannungen im öffentlichen Dienst. Erst Anfang dieser Woche bestätigte das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil, dass Berlin seine Beamten von 2008 bis 2020 systematisch verfassungswidrig unterbezahlt hatte – über ein ganzes Jahrzehnt hinweg.

Zwar geht es in der Berliner Entscheidung um Besoldung, nicht um Mitbestimmung. Doch Gewerkschaftsvertreter ziehen Parallelen: In beiden Fällen ignoriere der Staat als Arbeitgeber rechtliche und verfassungsmäßige Grenzen – sei es, um Geld zu sparen oder Prozesse zu beschleunigen.

„Der Staat muss Vorbild sein”, mahnte der dbb beamtenbund und tarifunion bereits im Herbst. Die Kombination aus verfassungswidriger Besoldung in Berlin und mutmaßlich illegaler Umgehung der Personalräte in Baden-Württemberg deutet auf eine besorgniserregende „Erosion des Respekts” gegenüber den Rechten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst hin.

dbb-Vize Andreas Hemsing hatte bereits im September ein „Update für die Mitbestimmung” gefordert. Seine These: Die aktuellen Gesetze ließen sich im Zeitalter von KI und Cloud-Computing zu leicht umgehen. Der Bundesrat signalisierte ähnliche Bedenken und regte eine Modernisierung an, um Gewerkschaften stärkere digitale Zugriffsrechte und Vetorechte bei KI-Implementierungen zu garantieren.

Was kommt jetzt?

Der Philologenverband Baden-Württemberg hat einen Forderungskatalog vorgelegt:

  1. Sofortige Wiederaufnahme des Dialogs mit dem Hauptpersonalrat
  2. Vollständige Transparenz über Entscheidungswege bei der „schule@bw”-Plattform
  3. Anerkennung des Personalrats als zwingenden Partner bei allen digitalen Beschaffungsentscheidungen

Lenkt das Kultusministerium nicht ein, könnte der Konflikt erneut vor den Verwaltungsgerichten landen. Der PhV BW droht ausdrücklich, „mit aller Klarheit weiter zu drängen”. Rechtsexperten gehen davon aus, dass bei fortgesetzter Missachtung der Stuttgarter Gerichtssignale einstweilige Verfügungen drohen könnten – die im Extremfall eine Abschaltung der Plattformen erzwingen würden. Das würde Chaos an Schulen verursachen, aber den Personalrat juristisch bestätigen.

Die Botschaft der Personalräte bleibt eindeutig: Digitalisierung ist notwendig, aber sie darf kein trojanisches Pferd sein, um Arbeitnehmerrechte zu demontieren. Kann ein demokratischer Rechtsstaat es sich wirklich leisten, seine eigenen Regeln zu brechen – nur weil die Technik schneller ist als das Gesetz?

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