Außenwirtschaftsgesetz: Neue Haftungsrisiken für Manager
26.01.2026 - 02:46:12Exportverstöße werden härter bestraft – Geschäftsführer müssen jetzt mit persönlicher Freiheitsstrafe rechnen. Eine Reform des Außenwirtschaftsgesetzes verschärft das deutsche Sanktionsrecht massiv und stellt die Compliance auf den Prüfstand.
Vom Bußgeld zur Straftat: Der Paradigmenwechsel
Der Bundestag hat Mitte Januar eine grundlegende Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) beschlossen. Kern der Reform ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die eine europaweit einheitlichere Strafverfolgung von Sanktionsverstößen erzwingt. Die Konsequenz: Nahezu alle vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen EU-Sanktionen werden nun als Straftaten eingestuft. Bislang wurden viele Verstöße lediglich als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet.
Für Verantwortliche bedeutet das eine neue Dimension des Risikos. Statt eines Unternehmensbußgelds drohen bei Vorsatz nun strafrechtliche Ermittlungen und sogar Freiheitsstrafen nach § 18 AWG. Der Gesetzgeber sendet damit ein klares Signal: Die Zeiten lascher Ahndung sind vorbei.
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Compliance unter Druck: Systeme müssen standhalten
Für exportorientierte Unternehmen – vom Mittelständler bis zum DAX-Konzern – wird die Rechtskonformität zur Nagelprobe. Die Behörden richten ihren Fokus verstärkt auf die zugrundeliegenden Compliance-Strukturen. Ein unzureichendes internes Kontrollsystem (IKS) kann bereits als Organisationsverschulden gewertet werden.
Experten raten dringend zur sofortigen Überprüfung aller Prozesse. Besonders kritisch sind die Bereiche Transaktionsverbote, Finanzdienstleistungsbeschränkungen und Investitionsverbote. „Die Schonfrist ist vorbei“, warnen Fachanwälte. Unternehmen müssen ihre Risikobewertungen und Schulungsprogramme jetzt an die schärferen Vorgaben anpassen.
Persönliche Haftung: Das Damoklesschwert für die Führungsetage
Die größte Veränderung betrifft die Geschäftsführung und exportverantwortlichen Leiter. Die allgemeine Pflicht zur ordnungsgemäßen Organisation wird durch die AWG-Reform konkretisiert und verschärft. Verantwortung kann nicht mehr einfach delegiert werden.
Die Geschäftsleitung muss die Einhaltung der Sanktionsvorschriften aktiv überwachen und sicherstellen. Ein Verstoß trifft nicht nur das Unternehmen mit Strafen, die sich am weltweiten Umsatz orientieren können, sondern zieht direkt die verantwortlichen Manager in die Haftung. Das Damoklesschwert einer möglichen Freiheitsstrafe schafft eine völlig neue persönliche Betroffenheit.
Harmonisierung mit Biss: Deutschland setzt EU-Vorgaben um
Die Novelle ist Teil eines europäischen Trends. Die uneinheitliche Sanktionsdurchsetzung in der EU galt lange als Schwachstelle in der gemeinsamen Außenpolitik. Deutschland, das bereits eines der strengsten Außenwirtschaftsrechte Europas hat, setzt die EU-Richtlinie nun mit „Biss“ um.
Für die Praxis heißt das: Zoll und Strafverfolgungsbehörden erhalten schärfere Werkzeuge, die sie konsequent anwenden werden. Eine proaktive, lückenlose Exportkontrolle ist für Unternehmen und ihre Manager nicht länger nur eine Empfehlung, sondern existenziell. Der Preis für Fahrlässigkeit ist höher denn je.
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