ATLAS-Zollsystem: Neue Codes für Fischimporte ab sofort Pflicht
22.01.2026 - 03:30:13Seit dem 10. Januar müssen Importeure und Exporteure von Fischereierzeugnissen in Deutschland neue digitale Codierungen im Zollsystem ATLAS verwenden. Diese Änderung ist die direkte nationale Umsetzung des verpflichtenden EU-Systems CATCH, das illegalen Fischfang bekämpfen soll.
Die deutschen Zollbehörden haben vier neue Unterlagencodierungen eingeführt: C099, C122, C124 und C125. Sie sind für alle Anmeldungen von Fischprodukten im Rahmen der EU-Verordnung gegen illegale Fischerei zwingend erforderlich. Die Codes ersetzen oder ergänzen papierbasierte Dokumente und dienen der lückenlosen digitalen Rückverfolgbarkeit.
Konkret regeln sie:
* C099: Das Dokument für den Transport aus dem Hoheitsgebiet des Flaggen- oder Verarbeitungsstaates.
* C122: Eine Bescheinigung, dass eine Sendung in einem Drittland nur geteilt, aber nicht weiterverarbeitet wurde.
* C124: Die Wiederausfuhrbescheinigung einer regionalen Fischereiorganisation.
* C125: Eine von Drittlandsbehörden gebilligte Erklärung des Verarbeitungsbetriebs.
Wo keine dieser Bescheinigungen nötig ist, muss dies mit der Negativcodierung Y927 angegeben werden. Die Codes sind im Elektronischen Zolltarif unter Maßnahme 719 zu finden.
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Hintergrund: EU-System CATCH geht an den Start
Treiber der Neuerung ist das EU-weite IT-System CATCH (Computerised Access to Catch Certificates). Seit dem 10. Januar ist seine Nutzung für alle Mitgliedstaaten und Wirtschaftsbeteiligten verpflichtend. Das System digitalisiert den Austausch von Fangbescheinigungen und soll so illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUU) effektiver bekämpfen.
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Einfuhrkontrolle zuständig. Sie hat bereits Schulungen und Informationsmaterial zum neuen System bereitgestellt. Die ATLAS-Codes sind die technische Schnittstelle, um die CATCH-Anforderungen in das nationale Zollverfahren zu integrieren.
Folgen für Handel und Logistik
Für Unternehmen bedeutet die Umstellung konkreten Anpassungsbedarf. Die korrekte Anwendung der Codes ist entscheidend, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder gar die Zurückweisung von Anmeldungen zu vermeiden.
Die meisten Softwareanbieter für Zollabwicklung haben die neuen Codierungen bereits integriert. Firmen, die auf eigene oder weniger automatisierte Systeme setzen, müssen nun ihre Stammdaten aktualisiert. Branchenkenner sehen in der Digitalisierung einen notwendigen Schritt für transparente und sichere Lieferketten. Die präziseren Angaben erleichtern den Behörden risikobasierte Kontrollen – ein Gewinn für den Meeresschutz und fairen Wettbewerb.
Zoll und BLE werden die Einhaltung der neuen Pflichten voraussichtlich in der Einführungsphase besonders im Blick behalten. Unternehmen der Fischwirtschaft sollten ihre Prozesse daher umgehend überprüfen und Mitarbeiter schulen. Langfristig verspricht die Digitalisierung eine effizientere und fälschungssichere Abwicklung.
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